Schweiz

Unter Bundesanwalt Lauber ermittelt noch ein Ausländer

Von Stefan Schürer. Aktualisiert am 05.05.2012 36 Kommentare

Michael Lauber hat bislang auf die umstrittene Rekrutierung von ausländischen Staatsanwälten verzichtet. Ein Ermittler ist eingebürgert worden.

Der oberste Strafverfolger der Schweiz: Bundesanwalt Michael Lauber.

Der oberste Strafverfolger der Schweiz: Bundesanwalt Michael Lauber.
Bild: Keystone

Lauber kontert Kritik

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft beanstandet in ihrem Bericht 2011 verschiedene Punkte. Aufhorchen lassen ihre Zweifel, ob die Bundesanwaltschaft (BA) für verstärkte Ermittlungen im Bereich der Wirtschaftskriminalität gut genug aufgestellt sei. Immerhin gehört das Gebiet zu den Schwerpunkten der BA.

Bundesanwalt Michael Lauber reagiert gelassen auf die Vorbehalte. «Der Bericht betrifft einen Zeitraum, für den ich keine Verantwortung übernehmen kann», sagt Lauber, der sein Amt am 1. Januar 2012 angetreten hat. Im Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität verfüge die BA über genügend Ressourcen. «Ob wir die richtigen Personen am richtigen Ort haben, wird sich weisen.» Dies sei eine Führungsfrage.

Auch die Kritik an der Kommunikation der BA relativiert Lauber. «Ich verstehe das nicht als Maulkorb», sagt er. Es sei aber klar, dass die BA den Respekt gegenüber den anderen Institutionen aufrechterhalten müsse. Der Aufsichtsbehörde hatte die Schelte der BA an die Adresse des Bundesstrafgerichts nach dem Freispruch für den Bankier Oskar Holenweger missfallen. (sür)

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Es war Erwin Beyelers heikelster Personalentscheid: Drei stellvertretende Staatsanwälte ohne Schweizer Pass wollte der damalige Bundesanwalt auf den 1. Januar 2011 zu ordentlichen Staatsanwälten ernennen. Als der «Tages-Anzeiger» die geplante Beförderung publik machte, legte Beyeler diese auf Eis. Betroffen waren ein Deutscher, der seit zwei Jahren bei der Bundesanwaltschaft (BA) tätig war, sowie eine Niederländerin und eine Italienerin, die beide schon länger bei der Strafverfolgungsbehörde des Bundes arbeiteten.

Beyeler ist mittlerweile nicht mehr im Amt. Zuständig für die Ernennungen ist sein Nachfolger Michael Lauber. Und dieser hat bislang in der Sache nichts unternommen. Die Zeit läuft für Lauber. Wie aus dem Bericht der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hervorgeht, hat sich das Problem in der Zwischenzeit beinahe von selber gelöst. Einer der drei stellvertretenden Staatsanwälte hat gekündigt.

Keine Ernennung in Eigenregie

Ein zweiter ist mittlerweile Schweizer Staatsbürger geworden und seit Oktober 2011 ordentlicher Staatsanwalt des Bundes. Damit ist vom ursprünglichen Trio nur noch eine stellvertretende Staatsanwältin ohne Schweizer Pass bei der Bundesanwaltschaft tätig, wie diese bestätigt. Weitere ausländische Ermittler beschäftigt die BA nicht. Seit dem Wirbel um die geplanten Beförderungen Ende 2010 seien keine ausländischen Staatsanwälte eingestellt worden, teilt die BA mit.

Die betroffene Staatsanwältin wird noch eine Weile auf ihre Beförderung warten müssen. Zwar darf Lauber die Ernennung laut Gesetz in Eigenregie vornehmen. Gemäss Hansjörg Seiler, Präsident der Aufsichtsbehörde, ist mit dem Bundesanwalt indes abgesprochen worden, dass die Beförderungen sistiert bleiben, solange sich das Parlament nicht zur Problematik geäussert hat.

Parlament lässt sich Zeit

Seiler verweist dabei auf eine Motion von FDP-Nationalrätin Doris Fiala. Diese verlangt, dass Kaderstellen bei der Bundesanwaltschaft ausschliesslich mit Personen besetzt werden, die das Schweizer Bürgerrecht besitzen. Die Bundesanwaltschaft ermittle in äusserst sensiblen Bereichen wie Nachrichtendienst, heisst es im Vorstoss. Es könne nicht sein, dass Aufgaben von «nicht absehbarer Tragweite für die Schweiz» auf ausländische Staatsangehörige übertragen würden. Das Schweizer Bürgerrecht deute hingegen auf eine «gewisse Verbundenheit und Solidarität mit dem Staat und seinen Institutionen» hin.

Fiala hat die Motion im Dezember 2010 eingereicht. Im März 2011 bekundete der Bundesrat «Verständnis» für den Vorstoss. Eine Revision der Bestimmung sei jedoch nicht angezeigt. Der Bundesrat gehe vielmehr davon aus, dass der Bundesanwalt von seinem Spielraum «mit Vernunft» Gebrauch machen werde.

Seither ist im Dossier gemäss Angaben der Parlamentsdienste nichts passiert. Noch ist offen, ob der Nationalrat die Motion in der Sommersession behandeln wird. Politisch stehen die Chancen für Fialas Vorstoss gut. Dieser wurde von 81 Parlamentariern von links bis rechts unterzeichnet.

Laut Seiler soll mit der Sistierung verhindert werden, dass das Parlament vor vollendete Tatsachen gestellt werde. Dies ist ganz im Sinne Fialas. Gleichzeitig hofft sie, dass der Vorstoss bald traktandiert wird. «Eine baldige Klärung wäre auch für die Betroffene wichtig.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 05.05.2012, 12:59 Uhr

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36 Kommentare

Peter Küpfer

05.05.2012, 13:16 Uhr
Melden 128 Empfehlung 0

...in wohl keinem anderen Land (sicher nicht in USA, D, F, UK, I etc.) käme man überhaupt auf die Idee, in eine höhere Beamtenposition (bzw. eine Beamtenposition überhaupt) Ausländer zuzulassen. Das soll in der Schweiz gefälligst auch so sein. Antworten


Mike Keller

05.05.2012, 13:30 Uhr
Melden 124 Empfehlung 0

Hier kann man nur noch den Kopf schütteln. Sowas müsste doch geregelt sein. Irgendwas stimmt in unserem Land wirklich nicht mehr, denn man stellt doch keine Ausländer als Staatsanwälte ein. Antworten



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