Schweiz

Unsere modernen Urururgrosseltern

Von Simon Schmid. Aktualisiert am 07.06.2011 11 Kommentare

Der Ständerat stimmte heute für die Abschaffung von Doppelnamen. Damit begibt er sich auf eine Zeitreise: Bis ins 19. Jahrhundert war es normal, dass Frauen ihren Ledignamen nach der Heirat behielten.

Unsere Vorfahren waren fortschrittlicher als man denkt: Hochzeitsfoto aus dem späten 19. Jahrhundert. (Bild: Wikimedia)

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Susanne Leutenegger Oberholzer versteht sich als Kämpferin für die Gleichstellung von Mann und Frau. Ihre Forderung: Sowohl Männer als auch Frauen sollen ihren Nachnamen, den sie von Geburt an tragen, auch nach der Heirat behalten dürfen. Im revidierten Namensrecht sollen Doppelnamen der Einfachheit halber abgeschafft werden; falls erwünscht, könnten sich die Partner auf einen gemeinsamen Namen einigen.

Der Ständerat nahm sich der Vorlage heute an – und hiess sie mit 38 zu 0 Stimmen gut. Nun geht das Geschäft zurück in den Nationalrat, der sich zuvor nur auf eine minimale Anpassung des geltenden Rechts einigen konnte.

Was sich für Anhänger eines traditionellen Familienbilds indes wie eine feministische Revolution anhört – der mögliche, freiwillige Verzicht auf die Übernahme des Männernamens als Familienname – ist jedoch in Wahrheit gar kein Traditionsbruch. Denn: Je nach Region war es in der Schweiz bis ins 19. Jahrhundert hinein selbstverständlich, dass Frauen ihren Familiennamen auch nach der Heirat behalten.

Die modernen Vorfahren

Der Ahnenforscher Peter Wälti hat die Brienzer Gemeindegeschichte aufgearbeitet. Aus seinen Recherchen geht hervor, dass die meisten Frauen ihren Mädchennamen noch bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts behielten: Da sei zum Beispiel im November 1682 eine Catharina Zum Stein von Schwanden getauft worden, schreibt Wälti. Als 1719 Peter Schilt von Schwanden seine «Catrina» geheiratet habe, nannte sie ein nächster Pfarrer nicht mehr «Zum Stein», sondern «Steiner». Catharina Zum Stein sei 1749 verstorben als «Catharina Steiner von Schwanden, eine Ehefrau von 67 Jahren.»

In der Ostschweiz sei die weibliche Namensautonomie sogar noch länger in Kraft gewesen, sagt die Genealogin Therese Metzger. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts hätte sich dort die Regel durchgesetzt, dass Frauen nach der Heirat den Namen des Mannes annehmen. Dass jetzt die Abschaffung des Doppelnamens wieder gefordert wird, findet sie zwar umständlich – denn die Regeln sollten nicht dauernd geändert werden – aber doch konsequent: «Wir gehen wieder zum sinnvollen System unserer Vorfahren zurück.» Sie persönlich habe es nie verstanden, warum sie nach ihrer Heirat einen Doppelnamen mit dem vorangestellten Namen ihres Ehemannes hätte führen müssen.

Für Ahnenforscher ändert sich wenig

Die vorgeschlagene Änderung des Namensrechts würde die Arbeit der beiden Forscher nicht wesentlich komplizierter machen. Denn bereits heute kann die Rekonstruktion von Stammbäumen aufwändig sein. Öffentliche Auskünfte gibt es nur zu Personen, die bereits gestorben sind – also typischerweise für Personen mit Jahrgang 1930 und davor. Alle anderen Angaben unterstehen dem Datenschutz.

Wer etwas über seine Familie in Erfahrung bringen möchte, muss deshalb selbst beim Zivilstandsamt seines Heimatortes erscheinen. Auszüge der Familiengeschichte über die letzten 100 bis 200 Jahre sind dort meist gegen eine Bearbeitungsgebühr erhältlich. Alternativ kann ein Ahnenforscher mit einer Vollmacht ausgestattet werden, damit dieser Einsicht in die Register erhält. (DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 07.06.2011, 16:00 Uhr

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11 Kommentare

Müller Max

08.06.2011, 11:26 Uhr
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Dass Männer ihren Familiennamen automatisch an Frau und Kinder weitergeben und Frauen nicht, ist ungerecht.
Mit der Heirat nimmt man keine neue Identität an. Das revidierte Namensrecht käme Mann UND Frau gleichermassen entgegen. Die Kinder erhalten den von den Eltern gewünschten Ledignamen oder den allfälligen Familiennamen. Die Allianznamen, z.B. Schneider-Ammann, sind immer noch möglich.
Antworten


Holger Ohnmacht

07.06.2011, 17:19 Uhr
Melden 23 Empfehlung

... und der Staatsapparat wird noch mehr aufgebläht ... Wie heissen denn die Kinder (Hans Meier-Müller) und die Kindeskinder (Susanne Meier-Müller/Leutenegger-Oberholzer)? Der Ständerat würde sich besser wichtigerer Themen zuwenden, z.B. endlich die Abzocker-Initiative vors Volk bringen oder die Energiedebatte führen. Zu hoffen bleibt, dass dieser Schwachsinn dem Volk unterbreitet werden muss. Antworten



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