Überzeugt Blocher Minder erneut?
Von Simone Rau. Aktualisiert am 22.05.2010
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Die Debatte um die Abzocker-Initiative geht in eine neue Runde: Die Rechtskommission des Ständerats nimmt die Idee eines indirekten Gegenvorschlags auf Gesetzesstufe wieder auf. Im Gegensatz zum Nationalrat ist sie der Ansicht, dass Regeln gegen überrissene Managerlöhne nicht in die Bundesverfassung gehören. Das erklärte Ziel der Kommission ist es, Thomas Minder zum Rückzug seiner Initiative zu bewegen.
Der Gegenvorschlag der Kommission, der mit 9 zu 4 Stimmen gutgeheissen wurde, orientiert sich inhaltlich am direkten Gegenvorschlag des Nationalrats sowie an der Abzocker-Initiative selbst. Die Liste der Forderungen müsse allerdings noch in ein Gesetz ausformuliert werden, sagte FDP-Ständerat Pankraz Freitag gestern vor den Medien.
Eine Zusage von Minder für einen Rückzug der Initiative gebe es nicht. Es hätten aber Gespräche mit ihm stattgefunden: «Ich sehe eine realistische Chance für einen Erfolg», sagte Freitag. Noch nicht vom Tisch ist der direkte Gegenvorschlag des Nationalrate: Zieht Minder seine Initiative nicht zurück, soll er in leicht abgeänderter Form neben der Initiative zur Abstimmung kommen.
Zwingend über Boni abstimmen
Initiant Minder hält vom indirekten Gegenvorschlag der Ständeratskommission nicht viel. Zwar zeige er, dass auch in der kleinen Kammer ein Umdenken stattgefunden habe. Noch im letzten Jahr hatte sich ihre bürgerliche Mehrheit innerhalb der Aktienrechtsrevision gegen harte Massnahmen gegen Lohnexzesse ausgesprochen, doch die Gespräche zwischen ihm und der Kommission hätten nicht viel gebracht, sagt Minder: «Ich habe allen Leuten das Gleiche gesagt: Ein Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe muss zwingend über meine Initiative hinausgehen. Andernfalls kommt ein Rückzug für mich nicht infrage.» Der indirekte Gegenvorschlag müsse dem Gedankengut der Einigungslösung entsprechen, die er mit Christoph Blocher gefunden habe.
Dies sei beim Vorschlag aus der Ständeratskommission aber nicht der Fall. Entscheidend sind für Minder zwei Punkte: Erstens müsse die Wahl der Verwaltungsräte in jedem Fall nur für ein Jahr erfolgen – und nicht, wie es die Kommission vorsieht, nur «sofern die Statuten nicht anderes bestimmen». Zweitens müsse die Generalversammlung auch über die Summe der Boni abstimmen. Im indirekten Gegenvorschlag ist nur von einem «Vergütungsreglement, welches auch Regelungen über Boni zu enthalten hat» die Rede.
Nicht einmal ein identisch mit dem Initiativtext formuliertes Gesetz könnte ihn zum Rückzug bewegen, sagt Minder heute. Denn die Abstimmung über Boni, die in der Initiative fehle, weil deren Diskussion 2006 bei der Einreichung «noch nicht so akut» war, müsse zwingend berücksichtigt werden. Dass Minder die Initiative nicht zurückzieht, hat aber noch einen anderen Grund: «Es ist nicht sinnvoll, die Regeln über Managergehälter auf Gesetzesstufe zu regeln. Sonst ändert das Parlament das Gesetz in zwei Jahren wieder, und wir sind wieder gleich weit wie jetzt.»
Obwohl sich Minder heute unnachgiebig zeigt, dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. SVP-Vizepräsident Christoph Blocher, der sich im Februar offiziell auf Minders Seite schlug, sagt: «Ich war schon immer für einen indirekten Gegenvorschlag. Es wäre gut, wenn Minders Initiative obsolet würde.» Den Vorschlag der Rechtskommission will er nicht kommentieren; man müsse abwarten, was inhaltlich herauskomme. Blocher lässt aber durchblicken, dass er mit den meisten darin gestellten Forderungen einverstanden ist – und erneut das Gespräch mit Minder suchen wird. «Er hat seine Bedingungen für den Rückzug, aber wir sind auf gutem Weg dorthin.»
Zieht Thomas Minder seine Initiative tatsächlich zurück, stünde die SP erneut als Verliererin da. Denn würde nicht über die Initiative abgestimmt, fiele die öffentliche Debatte über die Abzocker weg, die sich die SP im Wahljahr 2011 so dringend wünscht.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 21.05.2010, 22:42 Uhr
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