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«Über Nacht gesund»

Von René Staubli. Aktualisiert am 19.05.2011 5 Kommentare

18 medizinische Abklärungsstellen erstellen für die IV rund 4000 Gutachten pro Jahr.

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Um die Berechtigung von Rentenansprüchen festzustellen, hat die Invalidenversicherung (IV) quer durch die Schweiz sogenannte medizinische Abklärungsstellen (Medas) installiert. In mittlerweile 18 Medas – ein Drittel davon private Firmen – beurteilen Fachärzte verschiedener Richtungen gemeinsam komplexe Fälle und erstellen pro Jahr rund 4000 Gutachten. Bei ihren Rentenentscheiden stützt sich die IV darauf ab.

Die Medas stehen seit Jahren in der Kritik. Weil sie wirtschaftlich abhängig seien von der IV, lehnten sie berechtigte Rentenbegehren auffällig oft ab, heisst es unter Schadenanwälten. Man habe den Eindruck, es gehe ihnen vorrangig darum, die IV bei ihren Sparbemühungen zu unterstützen. Die Berner Fürsprecherin Daniela Mathys sagt: «Man staunt immer wieder, wie in Medas-Gutachten aus gesundheitlich angeschlagenen Menschen über Nacht gesunde, voll arbeitsfähige Personen werden.»Der Staatsrechtler Jörg Paul Müller kam 2010 in einem Rechtsgutachten zum Schluss, das Recht auf ein faires Verfahren sei für Betroffene mit dem in der Schweiz praktizierten Medas-System nicht gewährleistet. Er schrieb: «Hinsichtlich der Unabhängigkeit der Medas gegenüber der Verwaltung bestehen schwerwiegende objektive Zweifel.»

Expertise und Gegenexpertise

Ein Beispiel für diese Problematik ist der Fall des Tessiner Unternehmers B. Nach einem Autounfall im Februar 1997 klagte er über massive gesundheitliche Probleme, konnte nicht mehr arbeiten und musste schliesslich seine Firmen verkaufen. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit der IV bot ihn diese zu einer Untersuchung bei einer Medas in Bern auf – ins «Zentrum für versicherungsmedizinische Begutachtungen» (ZVMB GmbH), das vom Neurologen/Psychiater Rüdiger Brinkmann betrieben wird.

In seinem Bericht vom 15. September 2009 kam Brinkmann zum Schluss, der Unfall habe bei B. schon nach wenigen Monaten keine relevanten Folgen mehr gehabt: «Eine medizinisch begründete Minderung der Leistungsfähigkeit im angestammten Beruf lag seit Mai 1997 nicht mehr vor.» Die damals behandelnden Ärzte hätten das zwar «völlig anders beurteilt», räumt Brinkmann ein, doch habe er in seiner Expertise nun «ausführlich dargelegt, weshalb wir früheren Berichterstattungen nicht folgen können». B. will die Sache nicht auf sich sitzen lassen. Er wirft Brinkmann Voreingenommenheit vor und will gegen ihn Strafanzeige einreichen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 18.05.2011, 21:09 Uhr

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5 Kommentare

Alex Strauss

19.05.2011, 08:46 Uhr
Melden 17 Empfehlung 0

2009 sass ich eine Stunde lang bei Herr Brinkmann. Eine Stunde, in der am Ende die Frage im Raum stand, das ich die IV doch betrügen würde? Mein Verbrechen: Hirn-Schädel-Trauma nicht selbst verschuldet und nur noch 50% Arbeitsfähig. MEDAS Diagnose: ich sei schon länger 100% Arbeitsfähig und Gesund, also ab sofort kein Rentenanspruch mehr! 2011: immer noch nur 50% Arbeitsfähig, aber ohne IV-Rente! Antworten


Christine Krähenbühl

19.05.2011, 08:43 Uhr
Melden 12 Empfehlung 0

Mein Partner war auch beim Brinkmann und wurde von ihm als kompleter Simulant dargestellt - Fazit keine IV Rente mehr und die Beschwerden sind geblieben, war wohl nichts mit über Nacht gesund!
Eigentlich war es klar, dass die IV meinen Partner einfach nur loswerden wollte - vermutlich war auf dem Dossier bei Herrn Brinkmann ein Post-it mit der MItteilung: IV Rente streichen......
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