US-Steuerdeal: «Jetzt geht es um das Prestige»
Von Mirjam Comtesse. Aktualisiert am 26.01.2010 13 Kommentare
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Der Berner Völkerrechtsprofessor Thomas Cottier hat gemeinsam mit dem Berner Steuerrechtler René Matteotti im Auftrag des Bundes ein Gutachten zum Vertrag mit den USA verfasst.
Herr Cottier, einzelne Parlamentarier fordern nach dem Urteil gegen den US-Steuerdeal, die UBS
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solle ihren Schlamassel selber ausbaden. Es könne nicht sein, dass die Schweiz einspringen müsse.
Thomas Cottier: Das hätte man sich früher überlegen müssen. Jetzt geht es sowohl um das Prestige des Bundesrats und seine Hoheit über die Aussenpolitik als auch um das Prestige der Schweiz als verlässliche Vertragspartnerin. Die Forderung, die UBS im jetzigen Zeitpunkt alleine zu lassen, ist unhaltbar.
Was ist denn der Ausweg aus der verfahrenen Situation? Die einen meinen, das Parlament müsse den Vergleich nachträglich legitimieren, andere sehen im Notrecht eine Lösung, und wieder andere plädieren für Neuverhandlungen mit den USA.
Es ist so: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sagt, der Bundesrat könne die Verfolgung der schweren Steuerhinterziehung nicht so in einem Abkommen regeln, wie er dies im Vergleich mit den USA getan hat. Ich bin der Auffassung, das ist ein Fehlentscheid. Doch für solche Schwierigkeiten sieht der Staatsvertrag explizit ein Revisionsverfahren vor. Gestützt darauf muss der Bundesrat die Rechtsgrundlage des Vertrages präzisieren.
Der Bundesrat soll also den Vertrag anpassen. Wie funktioniert das genau?
Der Staatsvertrag stützt sich auf das Doppelbesteuerungsabkommen von 1996 ab. Er muss nun eine andere Grundlage heranziehen und sich auf die Verfassung berufen. In Artikel 101 der Bundesverfassung zur Aussenwirtschaftspolitik steht: «In besonderen Fällen kann der Bundesrat Massnahmen tref-fen zum Schutz der inländischen Wirtschaft.» Dies sollte als Begründung im Staatsvertrag stehen.
So kann die Schweiz den Vertrag mit den USA einhalten?
Ja. Um die Mitsprache des Parlaments zu sichern, würde der Bundesrat dann den angepassten Staatsvertrag dem Parlament vorlegen und bis zu diesem Zeitpunkt keine Daten ausliefern. Notrecht anzuwenden ist meiner Meinung nach keine Option.
Das Parlament muss auf jeden Fall Ja sagen zum angepassten Vertrag?
Ja, und die Auslieferung der Daten würde erst erfolgen, nachdem das Parlament in der Sommersession zugestimmt hat.
Nun hat aber die SVP bereits angekündigt, sie werde bei einem Ja des Parlaments das Referendum ergreifen. Das bedeutet, die Schweiz könnte den USA nicht wie verabredet bis im August die angeforderten 4450 Kundendossiers liefern.
Es handelt sich beim Vergleich mit den USA um einen zeitlich beschränkten Staatsvertrag. Er läuft derzeit nur bis Ende August 2010 und ist nicht rechtssetzend. Er unterliegt mit Einschränkungen nicht dem Referendum. Das Parlament kann also die Verantwortung übernehmen, ohne eine Verzögerung durch eine Volksabstimmung zu riskieren.
Glauben Sie denn, die USA werden sich kooperativ zeigen, wenn die Schweiz den Vertrag anpassen will?
Man muss jetzt auf jeden Fall mit den Vereinigten Staaten reden. Die Amerikaner werden das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts analysieren und je nach Einschätzung reagieren. Sie sind aber sicher am Vollzug des Vergleichs interessiert. Deshalb sollte eine Lösung möglich sein. Doch die Angelegenheit wird sich nachteilig auf die Beziehungen auswirken.
Inwiefern?
Die USA werden wohl in Zukunft alle Regelungen Schwarz auf Weiss gesichert haben wollen. Zum Zeitpunkt der Verhandlungen über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen ist dies nicht irrelevant. Die Vereinigten Staaten werden voraussichtlich darauf bestehen, dass die schwere Steuerhinterziehung explizit im neuen Abkommen steht. Die Schweiz wird mehr Konzessionen machen müssen, als wenn man den Steuerdeal ohne Hürden hätte durchziehen können.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Vergleich hat den Bundesrat auf dem falschen Fuss erwischt. Hätte er sich nicht auf dieses Szenario vorbereiten müssen?
Wegen der Gewaltentrennung gibt es keinen Informationsfluss zwischen dem Gericht und dem Bundesrat. Doch dieses Problem muss man thematisieren: Je mehr ein Urteil Einfluss auf die Aussenpolitik hat, desto eher braucht es bei den Abläufen eine Absprache. Denn die Gerichte haben aussenpolitisch wenig Erfahrung.
Das heisst, das Bundesverwaltungsgericht hat bei seinem Pilotentscheid aussenpolitisches Fingerspitzengefühl vermissen lassen?
Man muss das Urteil nun genau analysieren. Auf jeden Fall enthält es Widersprüche, und der aussenpolitische Kontext kommt in der Urteilsbegründung nicht hinreichend zum Ausdruck.
(Berner Zeitung)
Erstellt: 26.01.2010, 07:40 Uhr
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13 Kommentare
Es muss faiererweise darauf hingewiesen werden, dass Prof. Cottier Parteigutachter des Bundesrates in dieser Sache ist. Das relativiert den Wert seiner Aussagen erheblich. Eigentlich wäre es auch interger von Prof. Cottier, diese Tatsache selbst zu deklarieren, insbesondere, weil er sich im grössten Presseverlag der Schweiz dazu äussert. Antworten
Erst muss sich die USA dazu erklären, wie man den Rechtsweg ausdrücklich zulassen möchte, aber den Entscheid der Gerichte nicht anerkennen will. Wir mussten doch den Richterspruch aus Florida auch berücksichtigen. In Rechtssachen ist das so, sonst geht der Rechtsstaat bachab. Die USA haben mit so etwas Erfahrung, wie Guantanamo zeigt, wir aber nicht. Wir müssen das wohl den USA nochmals erklären. Antworten
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