Schweiz

Strengere Regeln für Grossbanken rücken näher

Aktualisiert am 31.08.2011 5 Kommentare

Die nationalrätliche Wirtschaftskommission unterstützt den Kurs des Ständerates und empfiehlt die «Too big to fail»-Vorlage des Bundesrates zur Annahme.

Die Politik will das Bankenregelwerk entstauben: UBS-Logo am Hauptsitz der Bank in Zürich.

Die Politik will das Bankenregelwerk entstauben: UBS-Logo am Hauptsitz der Bank in Zürich.
Bild: Keystone

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Das Parlament könnte die «Too big to fail»-Vorlage, die strengere Regeln für Grossbanken vorsieht, in der Herbstsession unter Dach und Fach bringen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) ist dem Ständerat gefolgt und hat der Vorlage zugestimmt. Die Kommission empfiehlt dem Nationalrat mit 18 zu 6 Stimmen, die Gesetzesrevision anzunehmen, wie die Parlamentsdienste gestern Abend mitteilten.

In den meisten Punkten folgte die WAK dem Ständerat, der die Vorlage des Bundesrates ohne grosse Änderungen angenommen hatte. Mit der Gesetzesrevision soll das Risiko vermindert werden, dass Grossbanken in Schieflage geraten und die gesamte Volkswirtschaft gefährden. Die Banken sollen künftig strengere Anforderungen hinsichtlich Eigenkapital und Organisation erfüllen.

Vollzugsregeln vors Parlament

Die Nationalratskommission ist auch über die Entwürfe für die Verordnungen zum Gesetz informiert worden. Sie wünscht, dass die Vollzugsregeln den betroffenen Kreisen und am Ende dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden. Mit 17 zu 8 Stimmen schlägt sie vor, dies im Gesetz zu verankern. Bedeutende Punkte seien auf Verordnungsstufe geregelt, begründet die Kommission den Entscheid.

Geändert hat die Kommission ferner eine Formulierung zu den Erleichterungen bei den Eigenmittelanforderungen, welche die Finma gewähren kann, soweit die Bank ihre Sanier- und Liquidierbarkeit über die Anforderungen hinaus verbessert. Die Kommission möchte verankern, dass die Finma den Rabatt vollständig gewährt, wenn die Bank die systemrelevanten Funktionen weiterführt.

Kleinere Änderungen

Die Kommission möchte ferner darauf verzichten, eine Bestimmung zu den Eigenmittelanforderungen auf Gruppen- und Einzelinstitutsstufe ins Gesetz zu schreiben. Sie möchte dies auf Verordnungsstufe regeln.

Diverse weitere Änderungen hat die WAK dagegen abgelehnt. So will sie nicht, dass systemrelevante Banken sich entweder in einer Holdingstruktur oder in einem Trennbankensystem organisieren müssen. Sie zieht die Version des Ständerates und des Bundesrates vor, wonach Banken über eine Notfallplanung verfügen müssen, welche die Weiterführung ihrer systemrelevanten Funktionen gewährleistet.

Keine Abgabe

Die Mehrheit der Kommission will auch nichts von einer Abgabe wissen, welche die Banken für die faktische Staatsgarantie entrichten müssten. Mit den gesetzlichen Verschärfungen werde das Risiko, dass der Staat intervenieren müsse, verringert. Dadurch entschärfe sich auch das Problem der faktischen Staatsgarantie.

Die Kommission hatte schon vor der Sommerpause mit den Beratungen begonnen. Einen Rückweisungsantrag aus den Reihen der SVP lehnte sie ab. Die SVP möchte den Bundesrat beauftragen, den Gesetzesentwurf so anzupassen, dass Wettbewerbsnachteile beseitigt werden. (ami/sda)

Erstellt: 30.08.2011, 23:16 Uhr

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5 Kommentare

Peter A. HENZI

31.08.2011, 10:37 Uhr
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Ob das Gesetz wirklich so durchkommt, bezweifle ich schwer! 1.) Die 2 Kommissionen haben schon zu viel zu Gunsten der Banken abgebaut. 2.) Es hat zu viele Lobbyisten in Bern (MEHR LOBBYSTEN ALS PARLAMENTARIER)! 3.) Die $VP blockiert wieder einmal ohne einen annehmbaren UND akzeptablen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Was solls? Das Volk bezahlt ja die Rechnung wenn wieder etwas schief geht! Antworten


Ursula Jungo

30.08.2011, 21:01 Uhr
Melden 3 Empfehlung 0

Der Staat soll nie Steuergelder verwenden müssen um Banken zu retten!Entweder sie arbeiten gut die Banken oder dann machen sie eben Konkurs wie alle anderen Firmen auch!Alles andere ist Unsinn,vorallem Geldspritzen die nie zurückgezahlt werden müssen,obwohl die Banken schnell wieder Mias einnehmen!!! Antworten



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