Schweiz
Ständerat einverstanden mit Gruppenanfragen
Aktualisiert am 13.12.2011 3 Kommentare
Bildstrecke
Dossiers
Artikel zum Thema
- 47 Milliarden Franken weniger Kundengelder
- Amerikaner per Bundesblatt über Steueranfragen informieren
- Schweizer Ex-UBS-Banker in den USA verurteilt
- UBS will nur deklarierte Gelder verwalten
- Böses Erwachen
Stichworte
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Der Ständerat hat seinen Widerstand gegen Gruppenanfragen bei der Steueramtshilfe aufgegeben: Mit 27 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen stimmt die kleine Kammer einer Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA zu.
Der Ständerat ist also einverstanden, dass die Schweiz den USA künftig in Fällen von Steuerhinterziehung auch dann Amtshilfe leistet, wenn sich die Anfrage auf eine Gruppe von Personen bezieht und diese nicht über Namen oder Kontonummern, sondern über Verhaltensmuster identifiziert werden.
Explizite Zustimmung
Der Bundesrat hatte dem Parlament vor der letzten Session kurzfristig einen Zusatzbericht zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA vorgelegt. Dieses ermöglicht Amtshilfe nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung.
Er wollte von den Räten eine explizite Zustimmung dafür, dass die Schweiz auch weiterhin bei Gruppenanfragen Amtshilfe leistet. Dies war nämlich bereits auf Basis des alten Doppelbesteuerungsabkommens zulässig, wie das Bundesverwaltungsgericht 2009 feststellte. Allerdings hatte der Bundesrat dem Parlament beim neuen Abkommen ursprünglich zugesichert, Gruppenanfragen seien ausgeschlossen.
Unmut über Verhalten der Banken
Die Ergänzung des neuen Abkommens soll zu einer Lösung im jüngsten Steuerstreit mit den USA beitragen. Es geht dabei um die Credit Suisse und zehn weitere Schweizer Banken, welchen in den USA Verfahren drohen. Der Ständerat verweigerte in der Herbstsession jedoch seine Zustimmung und vertagte den Entscheid.
Viele brachten damals in der Debatte ihren Unmut über die Banken zum Ausdruck, die in den USA erneut Recht gebrochen hätten. Nun hat es sich die Mehrheit anders überlegt. Die Alternativen wären ein neuer Staatsvertrag wie im Fall UBS oder Notrecht, gab Felix Gutzwiller (FDP/ZH) zu bedenken. Dies sei nicht sinnvoll.
Intelligenzproblem der Banker
Ein Teil des Rates blieb allerdings beim Nein. Die Gegner kritisierten, das Parlament werde wegen fehlbarer Banken unter Druck gesetzt. Gruppenanfragen entsprächen absolut nicht dem OECD-Standard, stellte Hannes Germann (SVP/SH) fest. «Ich bin nicht bereit, Schweizer Recht zu opfern, damit einige ungesühnt davon kommen.» Zudem führe der Bund offenbar bereits Verhandlungen mit Blick auf einen möglichen neuen Staatsvertrag mit den USA.
Sie sei keine Freundin des Steuerhinterziehungsgeheimnisses, beteuerte Anita Fetz (SP/BS). «Aber was wir hier machen, ist eine veritable Slalomfahrt.» Immer dann, wenn eine Schweizer Bank amerikanisches Recht breche, müssten die Räte es wieder hinbiegen. Die Banker, die nach dem Fall UBS noch Recht gebrochen hätten, hätten entweder ein Intelligenzproblem oder ein Risikoproblem.
Nicht die letzte Ergänzung
Kritisiert wurde auch die mangelnde Präzisierung der Verhaltensmuster, die zu Amtshilfe berechtigen sollen. Die Kommission hatte diese Muster zunächst umschreiben oder gar einen Beispielkatalog anfügen wollen, verzichtete am Ende aber darauf.
Demnach soll lediglich festgelegt werden, dass das Verhaltensmuster auf eine gesetzeswidrige Handlung der betroffenen Personen deuten muss – und dass die Bank zum Muster «in erheblicher Weise» beigetragen haben muss. Sie wette mit der Finanzministerin eine Flasche Basler Wein, dass dies in ein oder zwei Jahren erneut präzisiert werden müsse, stellte Anita Fetz fest.
Neuer Staatsvertrag in Sicht
Generell wurde kritisiert, dass der Überblick verloren gehe mit den «Ergänzungen der Ergänzungen». Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf räumte ein, damit sei kein Blumentopf zu gewinnen. Doch das Problem müsse nun gelöst werden. «Wir können uns lange unterhalten, ob uns das Freude macht oder nicht.» Es gehe darum, gestützt auf Schweizer Recht die Amtshilfegesuche behandeln zu können, in rechtsstaatlich korrektem Verfahren.
Weiter stellte Widmer-Schlumpf klar, dass die erneute Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA noch keine Globallösung darstelle. Eine solche werde natürlich weiter gehen, sagte die Finanzministerin. «Das ist ein Vertrag, den wir ihnen vorlegen werden.» Dazu gehöre auch die Regularisierung der Vergangenheit. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. (ami/sda)
Erstellt: 13.12.2011, 12:10 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
3 Kommentare
Wenn EWS wieder gewählt wird, kommen laufend neue Forderungen auf uns zu und EWS beschwichtigt weiter es sei die letzte Forderung,. Was den USA zugestanden wird, diese Forderung wird von jedem anderen Land kommen. EWS lässt die Schweiz ausbluten. Warum werden nicht auch die gleichen Forderungen an die USA und andere gestellt, welche Steuerschlumpflöcher bewahren können und schützen. Antworten
Schweiz
BLS Schifffahrt Berner Oberland
Auf Deck scheint die Sonne am längsten.
Was gibt es Schöneres als die wohlverdienten Feierabendstunden auf dem Thunersee zu verbringen?
Online-Wettbewerb
Wir feiern - Sie profitieren. Einen Tag lang freie Fahrt ab CHF 25.- mit Bahn, Bus und Schiff im gesamten BLS-Gebiet.
Abopreise vergleichen
Der Handy-Abovergleich mit Ihrem gewünschten Mobiltelefon und Prepaid-Angeboten.



Bitte warten


























