Schweiz

Vincenzo Capodici
Reporter


Staatsanwalt widerspricht Mörgeli

Aktualisiert am 26.03.2012 519 Kommentare

Der Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser betont, dass es ihm nicht darum gehe, Christoph Blocher und die SVP fertigzumachen. Zudem habe er keine Amtsgeheimnisverletzung begangen, als er sich in einem Pub zum Fall geäussert habe.

«Ich habe keine Äusserung gemacht, die unter den Straftatbestand der üblen Nachrede fallen würde»: Martin Bürgisser.

«Ich habe keine Äusserung gemacht, die unter den Straftatbestand der üblen Nachrede fallen würde»: Martin Bürgisser.

«Das Strafverfahren gegen Christoph Blocher ist ausschliesslich politisch motiviert»: Christoph Mörgeli. (Bild: Keystone )

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Der Zürcher SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli erwägt eine Anzeige gegen den Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser. Mörgeli wirft Bürgisser Amtsgeheimnisverletzung und üble Nachrede vor. Bürgisser habe am Freitagabend in einem Pub in Bülach (ZH) laut erzählt, bis wann die Behörden ihr Gesuch um Aufhebung der Immunität von Nationalrat Christoph Blocher einreichen wollten. Damit habe er im Verfahren gegen Blocher das Amtsgeheimnis verletzt.

In einem kurz vor Mittag veröffentlichten Brief nimmt Bürgisser Stellung zu den Vorwürfen von Mörgeli. Der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft bestätigt zunächst, dass er am späten Freitagabend im Lokal in Bülach gewesen sei. Es stimme auch, dass das Thema Nationalbank von einem seiner zwei Begleiter angesprochen worden sei. «Dies erklärt sich ohne Weiteres aus der Tagesaktualität und meiner Funktion.» Er habe aber keine Fakten erwähnt, die nicht bereits über die Medien der Öffentlichkeit kommuniziert worden wären. Dies gelte auch für die Äusserungen in Bezug auf das Gesuch um Aufhebung der Immunität von Nationalrat Blocher.

«Das entspricht absolut nicht meiner Ausdrucksweise»

Ausserdem widerspricht Bürgisser dem Vorwurf, er habe sich abschätzig über die SVP und ihre Exponenten geäussert. Er habe keine Äusserung gemacht, die unter den Straftatbestand der üblen Nachrede fallen würde.

«Eine Aussage, wonach die gesamt SVP ‹zusammenbreche› und auch Christoph Mörgeli ‹erledigt› sei, wenn Blocher ‹stürze›, entspricht absolut nicht meiner Ausdrucksweise und wäre auch Unsinn», heisst es im Schreiben von Bürgisser. Mörgeli hatte solche Äusserungen Bürgissers in seinem Schreiben aufgeführt. Der Zürcher SVP-Nationalrat stützt seine Aussagen auf Informationen, die ihm Gäste des Pubs zugetragen haben sollen. Bürgissers Äusserungen hätten klargemacht, dass das Strafverfahren gegen Blocher «ausschliesslich politisch motiviert» sei, meint Mörgeli.

Im Weiteren betont Bürgisser, dass nicht er das Strafverfahren gegen Blocher führe. Zuständig sei die Staatsanwaltschaft III. Diese wird von Peter Pellegrini geleitet.

Oberstaatsanwalt bedauert Äusserungen

Zum Thema Immunität von Blocher beruft sich Bürgisser darauf, dass er «seine Meinung als Bürger» geäussert habe. Es sei darum gegangen, dass Blocher einerseits geltend mache, er habe nur seine Pflicht getan, anderseits aber Immunität beanspruche, statt sich einem Strafverfahren zu stellen. Schliesslich äussert Bürgisser sein Bedauern, dass er es «offensichtlich an der nötigen Sensibilität» habe fehlen lassen, indem er seine Äusserungen im Bülacher Pub gemacht habe. Ebenso aber bedaure er es, dass Mörgeli direkt an die Medien gelangt sei, anstatt ihn zuerst zu kontaktieren. (DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 26.03.2012, 12:16 Uhr

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519 Kommentare

peter müller

26.03.2012, 09:00 Uhr
Melden 554 Empfehlung 1

schon lustig, wie die svp immer wieder was aus dem hut zaubert. und bevor es überprüft wird, wird es schon an die grosse glocke gehängt! einfach unglaublich. leben wir zu stasi zeiten, hier? ist die svp zur denunzianten-partei mutiert und hysterischen hardliner oder besser gesagt, mimosen?? Antworten


Florian Zellweger

26.03.2012, 09:11 Uhr
Melden 251 Empfehlung 1

Man muss zugeben: Das mit dem Ablenken vom Thema beherrscht die SVP meisterhaft. Antworten



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