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Staatsanwalt leitet weitere Untersuchung ein
Aktualisiert am 30.03.2012 115 Kommentare
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Im Zusammenhang mit der Eröffnung des Strafverfahrens gegen SVP-Nationalrat Christoph Blocher untersucht die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich eine mögliche Amtsgeheimnisverletzung durch eine unbekannte Täterschaft. Den Auftrag dazu hat die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft am 23. März erteilt.
Nun laufen Vorabklärungen, wie die Oberstaatsanwaltschaft am Abend mitteilte. Am 27. März sei von Blochers Anwalt «im gleichen Kontext» eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen Unbekannt eingegangen, heisst es in der Mitteilung. Diese Anzeige wurde ebenfalls an die Staatsanwaltschaft I überwiesen.
Nach der Hausdurchsuchung am 20. März in Blochers Wohnhaus und an seinem Firmensitz hatte Blocher Vorwürfe erhoben, dass die Presse bereits vor den Hausdurchsuchungen von der Strafuntersuchung Wind bekommen habe. Blocher nannte dies «eine Amtsgeheimnisverletzung par excellence».
(ami/sda)
Erstellt: 30.03.2012, 20:13 Uhr
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Liebi Frowe u Manne, für die Geschichte, ich gehe - Wenn ich einmal etwas Unrechtes gemacht habe, dann gilt für mich die Immunität. Ich habe Firmen verkauft und gekauft und dabei Millionen kassiert. Viele wurden arbeitslos und arm. Aber ich habe mich immer für Euch arme Schlucker eingesetzt. Das dabei Alles auf meine Kontos geschaufelt wurde, dafür sind die arbeitsscheuen, bösen Linken schuld. Antworten
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