Schweiz

Sorgerecht auch für unverheiratete Väter

Von Claudia Blumer. Aktualisiert am 17.11.2011 112 Kommentare

Der Bundesrat hat heute seine Vorschläge zur Sorgerechtsrevision präsentiert. DerBund.ch/Newsnet berichtete live.

«Das geltende Recht missachtet die Gleichstellung»: Simonetta Sommaruga informierte heute in Bern vor den Medien über die künftigen Sorgerechtsbestimmungen, wie sie der Bundesrat vorschlägt.

«Das geltende Recht missachtet die Gleichstellung»: Simonetta Sommaruga informierte heute in Bern vor den Medien über die künftigen Sorgerechtsbestimmungen, wie sie der Bundesrat vorschlägt.
Bild: Keystone

(DerBund.ch/Newsnet)

  • 11.50 Zusammenfassung  

    Die wichtigsten Neuerungen der Sorgerechtsrevision gemäss Botschaft des Bundesrats:

    -Künftig erhalten grundsätzlich alle Eltern das Sorgerecht. Bei einer Scheidung muss sich das Gericht vergewissern, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Gründe für einen Entzug des Sorgerechts sind Unerfahrenheit, Krankheit, Gewalttätigkeit oder Ortsabwesenheit.

    -Eine grosse Neuerung ist die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge für unverheiratete Eltern. Wenn sich diese nicht verständigen können, kann sich ein Elternteil an die Kindesschutzbehörde wenden. Diese wird über die gemeinsame elterliche Sorge entscheiden.

    -Die Revision regelt auch die Bestimmungen zum Aufenthaltsort. Wechselt ein Elternteil seinen Aufenthaltsort oder jenen des Kindes, erfordert dies die Zustimmung des andern Elternteils. Ausser, der Wechsel erfolge innerhalb der Schweiz und ohne erhebliche Auswirkungen auf die Wahrnehmung der elterlichen Sorge.

    -Der Bundesrat hat darauf verzichtet, die Vereitelung des Besuchsrechts durch den obhutsberechtigten Elternteil unter Strafe zu stellen. Gerichte und Kindesschutzbehörden haben aber nach heutigem Strafrecht die Möglichkeit, den Eltern eine Busse anzudrohen, wenn sie sich nicht an die Abmachungen halten.

    -Das neue Sorgerecht wird nach Inkrafttreten rückwirkend für die vergangenen fünf Jahre angewandt. Allerdings müssen Eltern, die eine bereits erlassene Verfügung rückgängig machen wollen, selber aktiv werden.

  • 11.37 Ende der Medienkonferenz  

    Die Medienkonferenz ist beendet.

  • 11.35  

    Die Rechte der Eltern müssen nicht im Fokus sein, es geht um die Interessen des Kindes, sagt Sommaruga. Das Kind soll nicht unter die Räder kommen.

  • 11.29 Spezialfälle  

    Gibt es spezielle Bestimmungen für Familien mit einem ausländischen Elternteil? Er sehe die erhöhte Schutzbedürftigkeit nicht, sagt Michael Leupold, Chef des Bundesamts für Justiz. Klar geregelt sei der Wohnortswechsel. Wenn ein Wechsel ins Ausland ansteht, muss dieser von beiden Eltern abgesegnet werden.

  • 11.25 Übergangsrecht  

    Ab Inkrafttreten der neuen Bestimmungen werden vorangegangene Verfügungen über die elterliche Sorge angepasst, sofern sie nicht mehr als fünf Jahre zurück liegen. Warum fünf Jahre? Das sei ein Stück weit willkürlich, sagt Sommaruga. 10 Jahre seien dem Bundesrat zu lange erschienen, bei 2 oder 3 Jahren hätte man die lange Erarbeitungszeit der Gesetzesvorlage monieren können. Man wolle den Vätern ein Signal geben, die aktuell betroffen sind.

  • 11.20 Umkehr der Beweislast  

    Sommaruga präzisiert: Bisher war zu beweisen, dass die Eltern zur gemeinsamen elterlichen Sorge fähig sind. Das sei jetzt ein ganz klarer Paradigmawechsel, eine Umkehr der Beweislast: Künftig muss ein Elternteil beweisen, wenn der andere nicht sorgerechtsfähig sein soll.

  • 11.18 Wohl des Kindes?  

    Ein Journalist sagt: «Frau Bundesrätin, Sie haben jetzt etwa 10 Mal vom Wohl des Kindes gesprochen». Er will wissen, ob die Kinder überhaupt gefragt würden. Sommaruga antwortet: «Der Gesetzgeber soll nicht wie heute einseitig für einen der beiden Elternteile Partei nehmen.» Dass Schwierigkeiten und Streitigkeiten bleiben, werde wohl weiterhin der Fall sein. Doch mit dem Sorgerecht komme ein Streitpunkt weg, hier könne der Gesetzgeber die Eltern entlasten.

  • 11.17  

    Es gebe keinen Automatismus, sagt Simonetta Sommaruga. Die Eltern sollen gemeinsam entscheiden, und nur, wenn sie sich nicht einig sind, soll die Kindesschutzbehörde über die Verteilung des Sorgerecht entscheiden.

  • 11.16 Fragen  

    Die Fragerunde ist eröffnet, nachdem Sommaruga zur Einweihung des Pflastersteinplatzes in Köniz heute Nachmittag eingeladen hat. Es habe sehr viele unbekannte Gesichter unter den Besuchern, bemerkt Bundesratssprecher André Simonazzi. Das seien womöglich weitere Interessierte, zuerst sollen die Journalisten fragen.

  • 11.15 zweiter Schritt  

    Der Bundesrat habe an seiner gestrigen Sitzung auch festgehalten, dass er die Revision der Unterhaltsbestimmungen bald an die Hand nehmen wollen. Schon im ersten Halbjahr 2012 will der Bundesrat erste Vorschläge dazu präsentieren.

  • 11.10 Inhalt  

    Im geltenden Recht hängt die Regelung des Sorgerechts vom Zivilstand ab. Gemeinsam erhalten es die Eltern nur bei einer Einigung, und es muss genehmigt werden. Andernfalls steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu. Dieses geltende Recht missachte die Gleichstellung von Mann und Frau, sagt Sommaruga. Künftig soll das Sorgerecht grundsätzlich beiden Elternteilen zugestanden werden. «Damit führen wir im Bereich der elterlichen Sorge die Gleichberechtigung ein.»

  • 11.08 Unterhaltsrecht  

    Sie habe beim runden Tisch festgestellt, dass die Teilrevision des Zivilgesetzbuchs zum Unterhaltsrecht viel komplexer sei, als sie vermutet habe. Deshalb sei sie zum Schluss gekommen, dass die Sorgerechtsvorlage unabhängig davon vorangetrieben werden soll.

  • 11.07 Sorgerecht  

    Justizministerin Simonetta Sommaruga sagt, die gemeinsame elterliche Sorge solle zum Regelfall werden - und zwar unabhängig vom Zivilstand, also auch für unverheiratete Eltern.

  • 11.05 Eröffnung  

    André Simonazzi eröffnet die Pressekonferenz, man kann zu anderen Themen der gestrigen Bundesratssitzung Fragen stellen. Das wird aber nicht gemacht.

  • Lange erwartete Botschaft  

    Noch ist die Teilrevision des Zivilgesetzbuches, welche das Sorgerecht betrifft, noch nicht unter Dach und Fach. Die parlamentarische Beratung beginnt erst, und vor 2014 wird die Revision kaum in Kraft treten.

    Diese sieht vor, dass das gemeinsame elterliche Sorgerecht künftig in der Regel beiden Elternteilen zugesprochen wird, und dies unabhängig vom Zivilstand. Das Gericht muss sich bei einer Scheidung trotzdem vergewissern, dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Bei einer Scheidung entscheidet das Gericht darüber, bei unverheirateten Eltern die Kindesschutzbehörde. Gründe für den Entzug des Sorgerechts sind Unerfahrenheit, Krankheit, Gewalttätigkeit oder Ortsabwesenheit.

    Die Präsentation der bundesrätlichen Botschaft ist seit Langem erwartet worden. Die Vorbereitung dauerte fast acht Jahre lang, und in letzter Minute drohte die neue Justizministerin Simonetta Sommaruga die Realisation zu verzögern durch Verknüpfung der Vorlage an die Revision der Unerhaltsbestimmungen. Der laute Protest von Väterorganisationen und ähnliche Reaktionen aus dem Parlament haben den Bundesrat zur Umkehr bewegt. Die Sorgerechts- und die Unterhaltsvorlage werden nun separat vorangetrieben, wobei auch die Unterhaltsfrage rasch anzugehen sei, wie das Parlament dem Bundesrat in einer Motion der Rechtskommission beschieden hat.

Erstellt: 17.11.2011, 10:52 Uhr

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112 Kommentare

Karl Müller

17.11.2011, 11:10 Uhr
Melden 93 Empfehlung

Danke Frau Sommaruga. Sie zeigen damit, dass Gleichberechtigung Ihnen auch dann wichtig ist, wenn es die Männer betrifft. Ein Schritt in die neue Zukunft der wahren Gleichberechtigung von Mann und Frau! Antworten


Max Untreu

17.11.2011, 11:01 Uhr
Melden 87 Empfehlung

Endlich!!! Ich musste mich noch finanziell ruinieren um die Interessen der Kinder durchzusetzen. Bleibt zu hoffen, dass dies in Zukunft für engagierte Väter nicht mehr notwendig sein wird. Antworten



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