Schweiz

Sommarugas kalkulierte Niederlage

Von Patrick Feuz. Aktualisiert am 27.04.2012 112 Kommentare

Bundesrätin Sommaruga schlug vor, bei der Umsetzung der SVP-Ausschaffungsinitiative Ärger mit der EU in Kauf zu nehmen. Die Bundesratskollegen haben sie gestoppt – Sommaruga ist froh darüber.

Sind sich uneinig über die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative: Justizministerin Simonetta Sommaruga und Aussenminister Didier Burkhalter.

Sind sich uneinig über die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative: Justizministerin Simonetta Sommaruga und Aussenminister Didier Burkhalter.
Bild: Pascal Lauener/Reuters

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Noch immer ist unklar, wie die im November 2010 vom Volk angenommene SVP-Initiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer umgesetzt werden soll. Am Mittwoch hat Justizministerin Simonetta Sommaruga dem Bundesrat zwei Vorschläge präsentiert, die in unterschiedlichem Mass mit Völkerrecht oder anderen Verpflichtungen der Schweiz kollidieren. Schon vor der Sitzung wusste Sommaruga, dass sie auf Widerstand stossen würde. Doch statt die Einwände noch aufzunehmen, suchte sie die Niederlage. «Die Justizministerin wollte mit ihren Vorschlägen zeigen, dass sie den Volkswillen ernst nimmt», heisst es aus ihrem Departement. Dass sie schliesslich von ihren Kollegen gestoppt wurde, hat Sommaruga nicht verärgert. Nach der Sitzung wirkte die Sozialdemokratin laut Insidern gar erleichtert darüber, dass sie bis vor der Sommerpause eine dritte Umsetzungsvariante nachliefern muss – eine, «die dem Völkerrecht und dem Prinzip der Verhältnismässigkeit vollumfänglich Rechnung trägt», wie es in einem Communiqué heisst.

Die Niederlage, die gar keine ist, hat für die Justizministerin einen angenehmen Nebeneffekt, wie ein Beamter aus einem anderen Departement sagt: «Sie kann jetzt sagen, dass es die anderen sind, die nichts von einer scharfen Umsetzung der Initiative wissen wollen.

Burkhalter interveniert

Sommaruga wollte einerseits den von den Initianten selber erarbeiteten Umsetzungsvorschlag in die Vernehmlassung schicken: Demnach werden Ausländer bei bestimmten Delikten automatisch ausgeschafft, also selbst wenn die ausgesprochene Strafe gering ist; der Deliktkatalog ist lang und umfasst neben schweren Verbrechen auch leichtere Vergehen.

Andererseits sollte den Parteien und Verbänden die Umsetzungsvariante unterbreitet werden, die Heinrich Koller, ehemaliger Chefjurist des Bundes, und die Mehrheit der von ihm geleiteten Arbeitsgruppe empfohlen haben: Darin ist die Ausschaffung erst ab einer Strafe von mindestens sechs Monaten möglich, zudem nur bei schweren Delikten. Ausserdem kann der Richter Ausnahmen machen, wenn der Landesverweis zur «schwerwiegenden Verletzung der internationalen Menschenrechtsgarantien» führt.

Burkhalter verlangte eine zusätzliche Umsetzungsvariante

Doch für Aussenminister Didier Burkhalter geht auch dies zu weit. Er sorgt sich insbesondere um das Verhältnis zur EU. Denn in bestimmten Fällen sei es möglich, dass so das Abkommen über die Personenfreizügigkeit verletzt werde, heisst es im gestrigen Communiqué des Bundesrats.

Es war vor allem Burkhalter, der von Sommaruga eine zusätzliche Umsetzungsvariante verlangte. Aber auch Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann warnte davor, neuen Ärger mit Brüssel zu provozieren. Mit der Variante Koller wären im Jahr 2009 rund 3400 verurteilte Ausländer ausgewiesen worden – davon 790 EU-Bürger. Mit der Umsetzung nach Gusto der SVP hätten 3200 EU-Bürger die Schweiz verlassen müssen, insgesamt wären 16'400 Ausländer ausgewiesen worden.

Ausschaffungsinitiative ist schwierig mit Personenfreizügigkeit zu vereinbaren

Ausschaffungen sind laut den EU-Richtlinien zur Personenfreizügigkeit aber nur bei Straftaten möglich, die eine «tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung der Gesellschaft zur Folge haben». Ausserdem muss der Richter in jedem Einzelfall die «persönlichen Umstände» des Täters berücksichtigen und prüfen, ob die Ausschaffung tatsächlich verhältnismässig ist.

Jede Form von Automatismus scheint also mit dem Freizügigkeitsabkommen ausgeschlossen. Für Sommaruga wird es deshalb sehr schwierig sein, die Ausschaffungsinitiative auch nur halbwegs mit der Personenfreizügigkeit unter einen Hut zu bringen. Vielleicht kann ihr Kollege Burkhalter Tipps geben. Aus seinem Departement tönt es geheimnisvoll: «Es gibt durchaus gewisse Ideen.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 27.04.2012, 06:37 Uhr

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112 Kommentare

werner hueppi

27.04.2012, 09:06 Uhr
Melden 223 Empfehlung 1

Am besten ist es, diese ueberfluessige Personenfreizuegigkeit abzuschaffen, Man koennte dann auch kriminelle EU Buerger zuegig ausschaffen u. die Masseneinwanderung von ueber 82'000 Menschen pro Jahr in die Schweiz verhindern. Die Grenzen des Bevoelkerungswachstum in diesem Kleinstaat sind laengstens ueberschritten. Unter der PFZ leiden nicht nur die Menschen, sondern auch die Umwelt u. Natur. Antworten


Kusi Gallati

27.04.2012, 09:07 Uhr
Melden 207 Empfehlung 1

Es ist schon fast widerlich, wie hier mit dem Volkswillen umgegangen wird. Da kommt am Schluss eine völlig verwässerte Umsetzung heraus, die mit der Initiative nichts mehr gemein hat. Wieso wird eigentlich immer geflissentlich verschwiegen, dass die Schweiz die EMRK nach Art. 58.2 kündigen kann. Dann gibt es keinerlei Probleme mehr mit der Umsetzung der Initiative.... Antworten



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