Schweiz

Sommaruga weist Vorwürfe zurück

Von Markus Brotschi, Jürg Ackermann. Aktualisiert am 23.06.2011 93 Kommentare

Bei den Asylproblemen den Schwarzen Peter rumzuschieben, bringe nichts, sagt die Bundesrätin.

Bezog gestern Stellung zu den Problemen mit Asylsuchenden: Justizministerin Simonetta Sommaruga.

Bezog gestern Stellung zu den Problemen mit Asylsuchenden: Justizministerin Simonetta Sommaruga.
Bild: Keystone

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Karin Keller-Sutter machte ihrem Ruf als «eiserne Lady» alle Ehre. In einem Interview mit «20 Minuten» richtete die St. Galler Regierungsrätin happige Vorwürfe an den Bund. Dieser sei verantwortlich für die massiven Probleme in den kantonalen Asylzentren. Die randalierenden Nordafrikaner hätten gar nie in die Schweiz einreisen dürfen, sagte Keller-Sutter. Bei 90 Prozent handle es sich um Fälle, die gemäss Dublin-Abkommen an das Erstasylland zurückgewiesen werden könnten. Die St. Galler Justiz- und Polizeidirektorin suggerierte, mit zusätzlichen Kontrollen an der Grenze lasse sich das Problem relativ einfach lösen. Sie nahm dabei ein Anliegen vieler kantonaler Migrationsbehörden auf. Deren Unmut ist gross. Bis zu fünf Monate harren die Nordafrikaner in den Asylzentren aus, ehe sie einen meist negativen Bescheid erhalten. «Nur mit schnelleren Verfahren kann man die Attraktivität brechen», sagt Heinz Brand, Präsident der kantonalen Migrationsbehörden.

Dennoch: Beim Bund zeigt man sich erstaunt über die Art der Kritik von Keller-Sutter, die gestern keine Stellung nehmen wollte und auf eine Pressekonferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren vom Freitag verwies.

Warnung vor Illusionen

Die FDP-Regierungsrätin operierte offensichtlich mit ungenauen Zahlen. Laut dem Bundesamt für Migration (BFM) handelt es sich nur bei 55 Prozent der Bewerber um Dublin-Fälle und nicht bei 90 Prozent, wie Keller-Sutter behauptete. Der Bund reagiere mit zusätzlichen Plätzen in Armeeunterkünften, sagt BFM-Sprecher Joachim Gross. So würden die Kantone entlastet, wie das Keller-Sutter verlange. Die Behauptung, dass Rückführungen nach dem Dublin-Verfahren nicht funktionierten, bestreitet das BFM ebenfalls. Laut Gross wurden im Mai 287 Asylbewerber in andere EU-Länder zurückgewiesen. Im Mai waren es sogar 353, von ihnen wurden 224 allein nach Italien zurückgeschickt. Ein grosser Teil der Rückführungen betraf Tunesier.

«Es ist nicht sinnvoll, wenn wir uns gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben», sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga zur Kritik Keller-Sutters. Die Kapazitäten der Empfangszentren seien ausgeschöpft. Es handle sich um eine kleine Anzahl von Migranten, die Probleme verursachten. Darunter litten sowohl die Einheimischen als auch die anderen Asylsuchenden, die sich korrekt verhielten. Sommaruga nahm auch das Bundesamt für Migration, das gemäss den kantonalen Behörden zu wenig effizient arbeite, in Schutz: Man versuche die Gesuche von Bewerbern, die keine Chance auf Asyl hätten, rasch zu behandeln.

Sommaruga verwies darauf, dass der Bund demnächst dank 450 Plätzen in Armeeunterkünften über eine grössere Kapazität verfügen werde. Man brauche aber noch weitere Plätze. Sommaruga warnte allerdings vor der Illusion, dass eine Unterbringung in Bundeszentren die Kriminalitätsprobleme lösen werde. «Die Unterkünfte stehen letztlich immer auf dem Gebiet eines Kantons.»

Mehr Kontrollen bringt nichts

Irritiert über die Vorwürfe Keller-Sutters ist man auch beim Grenzwachtkorps. Die 324 im Tessin arbeitenden Grenzwächter entdeckten in den letzten Monaten jeweils 400?Ausländer, die sich illegal, ohne einen Asylantrag, in der Schweiz aufhielten, und wiesen diese nach Italien aus. Die Zahl lag um ein Zehntel höher als letztes Jahr im Monatsschnitt. «Wenn jemand aus Italien einreist und wir Belege haben, dass er von dort kommt, weisen wir ihn zurück. Wenn jemand einen Asylantrag stellt, überweisen wir die Person ans Empfangszentrum», sagt Walter Pavel, Kommunikationschef des Grenzwachtkorps. Mehr Kontrollen habe auf die Zahl der Asylgesuche aus Nordafrika allerdings keine Auswirkung.

Experten sagen, es habe sich unter Nordafrikanern herumgesprochen, dass sie einen Antrag stellen müssten, um vorübergehend bleiben zu können. Den Behörden sind die Hände gebunden: Wer Asyl beantragt, kann nicht direkt zurückgewiesen werden und hat Anrecht auf ein ordentliches Verfahren mit Rekursmöglichkeit. Auch die Rückführung gemäss Dublin-Abkommen ist nicht immer möglich. Haben die Nordafrikaner in Italien kein Asylgesuch gestellt und sind direkt von einem Flüchtlingscamp in Lampedusa in die Schweiz gereist, können sie die Schweizer Behörden nicht einfach in den Süden abschieben. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 22.06.2011, 23:03 Uhr

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93 Kommentare

Hans Meier

23.06.2011, 06:42 Uhr
Melden 168 Empfehlung 0

Frau Keller-Sutter hat absolut Recht. Die Leute dürften gar nicht erst die Grenze überschreiten. Wenn sie sich mal in der Schweiz festgekrallt haben, dann ist es zu spät.
Es ist mir schleierhaft, warum die Regierung erst jetzt über solche Trickchen (kein Asyl in Italien beantragen, erst in der Schweiz) nachdenkt.
Antworten


Gisela Niedermann

23.06.2011, 08:01 Uhr
Melden 148 Empfehlung 0

Frau BR Sommaruga, Sie müssen sich nicht gegenüber Frau Keller-Sutter rechtfertigen, dem CH-Volk müssen Sie langsam erklären, was da eigentlich abgeht. Der CH-Bürger trägt diese unerhörten Kosten und kann es nicht mehr akzeptieren, wie damit umgegangen wird. Übrigens, schaut man sich in Zürich um, scheinen alle aus Nordafrika schon angekommen zu sein. Antworten



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