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So wurde das Verfahren gegen Roland Nef eingestellt

Aktualisiert am 22.10.2010 17 Kommentare

Gestern entschied das Bundesgericht, dass die Journalisten der «Weltwoche» das Dokument über die Einstellung des Verfahrens über den Ex-Armeechef einsehen dürfen. Jetzt haben sie das Dokument ins Netz gestellt.

«Das Verfahren ist einzustellen»: Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft.

«Das Verfahren ist einzustellen»: Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft.

Öffentliches Interesse «nicht gegeben»?: Roland Nef im Februar.

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Die «Weltwoche» hat heute Morgen die Einstellungsverfügung der Zürcher Staatsanwalt im Fall Roland Nef ins Netz gestellt. In der Verfügung steht, dass Nefs Ex-Partnerin dem früheren Armeechef vorwarf, sie vom März 2005 bis November 2006 mit mehreren anonymen Sex-Anzeigen und mit Anrufen bedrängt zu haben. Die beiden Parteien haben sich gemäss Verfügung geeinigt; Nef entschuldigte sich und einigte sich mit seiner Ex-Partnerin bezüglich einer Genugtuung.

Die Einstellung des Verfahrens begründet die Staatsanwältin damit, dass der Vorwurf der sexuellen Belästigung als Antragsdelikt nicht mehr weiter verfolgt wird, wenn die Betroffene ihre Klage zurückzieht. Nötigung wiederum sei zwar ein Delikt, dass der Staat von Amtes wegen verfolgen müsse. Doch «das Interesse der Öffentlichkeit» an einem Verfahren gegen Nef sei jedoch «nicht gegeben», weshalb die Ermittlungen eingestellt würden.

«Zürcher Justizdirektion befindet sich in einem Erklärungsnotstand»

Der Journalist Alex Baur hält diese Erklärung für unzureichend, wie er in einem Artikel zur publizierten Verfügung schreibt. «In einer internen Untersuchung zum Fall Nef, welche die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft in eigener Sache verfasst hatte, behauptete die Zürcher Justizdirektion im September 2008, die Einstellungsverfügung begründe ‹differenziert› und detailliert, warum das Verfahren gegen Nef eingestellt wurde. Diese Behauptung erweist sich bei der Lektüre der nun vorliegenden Einstellungsverfügung als Irreführung: Tatsächlich wird fast nichts begründet. Es wird nicht einmal der Betrag genannt, mit dem sich Roland Nef von der Strafverfolgung freikaufte.»

Gegenüber dem Branchenmagazin «Kleinreport» begründete Baur heute Morgen, warum seine Redaktion die Verfügung im Internet publiziert. «Da wir das öffentliche Interesse in den Vordergrund stellen und die Akte ohnehin nicht geheim halten können, stellen wir die Einstellungsverfügung heute auf unsere Website», wird Baur dort zitiert. Für die «Weltwoche» ist der Fall offenbar nicht abgeschlossen: «Warum wurde die Untersuchung gegen Roland Nef so lange verschleppt? War die Einstellung wirklich rechtmässig? Und vor allem: Genoss der spätere Armeechef Protektion? Die Zürcher Justizdirektion befindet sich in einem Erklärungsnotstand» schliesst der Text auf der Webseite.

Erstellt: 22.10.2010, 12:24 Uhr

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17 Kommentare

Tom Müller

22.10.2010, 13:34 Uhr
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Es interessiert mich sehr wohl, ob das Verfahren eingestellt wurde weil es den Armeechef betraf! Wäscht eine Hand die andere? Antworten


Susanne Reich

22.10.2010, 12:32 Uhr
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Was bringt dies jetzt noch? Früher verstand ich das öffentliche Interesse, doch seit Herr Nef nicht mehr im Dienst ist, sehe ich keinen Grund dazu. All die selbst ernannten Moral-Apostel sollten sich mal überlegen , wie eine solche, fast Hetzkampagne, sich auf die Betroffenen auswirkt. Wenn jemand "zum Abschuss" freigegeben wird, auf iiihn! Juristisch scheint alles in Ordnung zu sein, gebt Ruhe! Antworten



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