So kompliziert sind die Schweizer Asylverfahren
Von Christian Brönnimann. Aktualisiert am 26.01.2012 26 Kommentare

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Ein erstinstanzlicher negativer Entscheid des Bundesamts für Migration (BFM) kann mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) weitergezogen werden. Für eine solche ordentliche Beschwerde müssen keine bestimmten Kriterien erfüllt sein. Eine Beschwerde hat aufschiebende Wirkung beim Vollzug eines negativen Asylentscheids. Die Bearbeitung einer Beschwerde am BVGer dauerte in den vergangenen vier Jahren im Durchschnitt 452 Tage, Tendenz sinkend. Zum Vergleich: Bis zum erstinstanzlichen Urteil des BFM vergehen durchschnittlich circa 230 Tage. Etwa zwei Drittel der Wegweisungsentscheide und die Hälfte der Nichteintretensentscheide werden an das BVGer weitergezogen (ohne Dublin-Fälle). Rund ein Fünftel der Beschwerden war zwischen 2008 und 2010 erfolgreich. Im letzten Jahr sank diese Quote.
Weist das BVGer eine Beschwerde ab, kann beim BFM ein Wiedererwägungsgesuch oder beim BVGer ein Revisionsgesuch eingereicht werden. Ersteres kann mit einer neuerlichen Beschwerde an das BVGer weitergezogen werden. Für diese ausserordentlichen Rechtsmittel braucht es bestimmte Gründe: Im Wesentlichen muss der Gesuchsteller entweder neue, erhebliche Beweismittel vorbringen, die er nicht zu einem früheren Zeitpunkt hätte präsentieren können, er muss einen Verfahrensfehler glaubhaft machen, oder er muss zeigen, dass die früheren Instanzen gewisse Umstände übergangen haben. Gemessen an der Anzahl der vollziehbaren negativen Entscheide, reicht etwa jeder dritte abgewiesene Asylbewerber ein Wiedererwägungs- oder ein Mehrfachgesuch ein. Die Zahl der Wiedererwägungsgesuche ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Während 2008 noch 912 solche Gesuche beim BFM eingegangen sind, waren es 2011 bereits deren 1654. Rund ein Viertel der Wiedererwägungsgesuche führte 2008 bis 2010 zu einer vorläufigen Aufnahme. 35 Prozent der negativ beantworteten Wiedererwägungsgesuche wurden an das BVGer weitergezogen, wo wiederum rund ein Viertel der Beschwerden gutgeheissen wurde. Revisionsverfahren beim BVGer sind seltener (rund 340 pro Jahr) und lediglich in 9 Prozent der Fälle erfolgreich.
Nach jedem negativen Entscheid kann zudem ein Mehrfachgesuch beim BFM eingereicht werden. Auch die Zahl dieser nach einem negativen Entscheid erneut gestellten Gesuche ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen, von 1428 im 2008 auf 3112 im 2011. Besonders häufig werden Mehrfachgesuche von Personen gestellt, die im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Italien oder anderswo überstellt wurden und erneut in die Schweiz eingereist sind. Man muss aber die Schweiz nicht verlassen haben, um ein Mehrfachgesuch stellen zu können. Wie bei einem Wiedererwägungsgesuch kann auch eine veränderte Sachlage geltend gemacht werden wie zum Beispiel neue Nachfluchtgründe wegen exilpolitischer Tätigkeit. 12 Prozent der Mehrfachgesuche waren in den Jahren 2008 bis 2010 erfolgreich und führten zumindest zu einer vorläufigen Aufnahme. Abschlägig beantwortete Mehrfachgesuche können wiederum an das BVGer weitergezogen werden. Zudem ist es möglich, mehrere Mehrfachgesuche einzureichen.
Wird eine Wegweisung nicht angefochten, müssen die Behörden die für die Rückkehr nötigen Papiere beschaffen. In den Jahren 2008 bis 2010 gelang dies jedoch nur in der Hälfte der Fälle. Ohne Papiere tauchen die Abgewiesenen häufig unter. Ihr Verbleib ist ungewiss.
Quellen: Sämtliche Angaben stammen aus dem «Bericht über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich» des Justizdepartements von letztem März oder wurden vom Bundesamt für Migration mitgeteilt. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 25.01.2012, 17:37 Uhr
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26 Kommentare
es ist aus dem flow-chart auch sehr schön zu sehen, wie oft man sich im ganzen verfahren beschweren darf......also ich bin überzeugt, das geht nur in der schweiz........... - dem olymp für asylanten, migranten, kriminaltouristen und sonstige "bedürftige....." ausländer - bravo! Antworten
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