Schweiz

So hat der «Maulwurf» der Deutschen bei der CS gearbeitet

Von Arthur Rutishauser. Aktualisiert am 06.03.2011 121 Kommentare

Steuerbehörden bezahlten 2,5 Millionen an einen Mitarbeiter der Credit Suisse, damit er ihnen Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten verriet. Wegen eines Fehlers flog er auf.

Wolfgang Schäuble (l.) mit Hans-Rudolf Merz: Bessere Verhandlungsposition dank Spionage.

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Bild: Keystone

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Die Geschichte liest sich wie ein drittklassiger Spionageroman: Die deutschen Steuerbehörden schnüffelten bei der Credit Suisse. Auf deutscher Seite haben Steuerfahnder aus Wuppertal den Deal eingefädelt. Das dortige Finanzamt für Strafsachen und Steuerfahndung hat wie kein anderes in Deutschland Erfahrung mit schwierigen Fällen – und gilt als wenig zimperlich, wenn es um Informationsbeschaffung geht.

Bereits 2007 werteten die Wuppertaler erfolgreich Daten einer liechtensteinischen Steuer-CD aus. Im Jahr 2009 winkten die CS-Daten. Im Winter 2009/2010 trafen sich die Fahnder mehrmals mit einem Mittelsmann. Der Mann, bei dem es sich um den inzwischen verstorbenen Wolfgang U. handelte, wird von den Ermittlern als «wortkarg, abwartend, beobachtend und geduldig» beschrieben. Er habe sich durch Pünktlichkeit ausgezeichnet, auch in Räumen eine Sonnenbrille getragen und seine Kappe oder Mütze nicht abgesetzt. Er brachte Müsterchen mit, und die untersuchenden Staatsanwälte waren begeistert: Die erhaltenen Namen erwiesen sich allesamt als Treffer.

Verlässlicher Mann mit Schnauz

Doch die Fahnder wollten mehr, sie wollten der CS nachweisen, dass sie in Deutschland systematisch Beihilfe zur Steuerhinterziehung leiste. Darum fragte man den Mittelsmann, ob er nicht noch mehr liefern könne, nämlich Unterlagen, die Aufschluss darüber geben, wie die CS mit den deutschen Kunden im grenzüberschreitenden Geschäft umgehe, ob sie in den CS-Filialen in Deutschland Beihilfe zur Steuerhinterziehung leiste und wer die Kundenberater sind.

Der Mann mit Schnauz lieferte. Sein Informant bei der CS verriet geheime Interna. Das Herzstück war eine CS-Präsentation vom 4. Mai 2004 zum Thema deutsche Steuerflüchtlinge. Gemäss dieser Präsentation schätzte die CS, dass 88 Prozent der in den Schweizer Filialen der CS angelegten deutschen Gelder unversteuert seien. Innerhalb der CS ist offenbar die Erkenntnis gereift, dass dieser Zustand auf die Dauer nicht haltbar sei, auch davon handelte die Präsentation. Darum, so die CS-Strategie, müsse versucht werden, die Kunden dazu zu bringen, ihr Geld legal bei der CS anzulegen. Geplant war der Einstieg ins Geschäft mit steuerehrlichen deutschen Kunden. Darum sollten die Berater auf ihre deutschen Kunden zugehen und Folgendes sagen: «Wir kennen uns ja schon sehr lange, von dieser guten Basis kann auch ihr offizielles Vermögen profitieren.»

Das Dokument fand seinen Weg in die «Süddeutsche Zeitung», der «Tages-Anzeiger» konnte sie ebenfalls einsehen. Der Spion der Steuerbehörde lieferte überdies Namen von Kundenberatern und Informationen über sogenannte Wrapper-Produkte (Lebensversicherungen), mit denen Schwarzgeld diskret und legal in Lebensversicherungen versteckt werden kann.

Zahlungszweck Datenklau

Ausgerüstet mit diesen Dokumenten, gelang es der deutschen Steuerfahndung, letztes und auch dieses Jahr bei den Richtern Durchsuchungsbefehle für CS-Filialen zu erwirken. Insgesamt stehen bis heute acht Mitarbeiter der Schweizer Grossbank im Visier der deutschen Justiz. Sie sollen, so der Verdacht der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, deutschen Kunden beim Verstecken von Geldern auf Schweizer Konten geholfen haben. Das könnte den Tatbestand der «Beihilfe zur Steuerhinterziehung» erfüllen, doch dem Vernehmen nach ist die Beweislage dünn.

Trotzdem gelang es den Fahndern, das Geschäft der CS in Deutschland massiv zu behindern. Nachdem die Wuppertaler die angebotenen Daten und Informationen für wertvoll befanden, einigte man sich über den Kaufpreis: 2,5 Millionen Euro, bezahlt zur Hälfte vom Bundes-Finanzminister Wolfgang Schäuble und den profitierenden Bundesländern. Dass man gleichzeitig mit der Schweiz über die Beilegung der Steuerstreitigkeiten verhandelte, störte Schäuble, erklärter Freund der Schweiz, nicht.

Bundesrat Merz getäuscht

Er zieht die Grenzen des Zulässigen generell weit. «Folter ist verboten. Jenseits der Verbote gilt: Im polizeilichen Alltag sind wir darauf angewiesen, auf vielfältige Weise Informationen zu gewinnen», sagte er der «Süddeutschen Zeitung». Seinen damaligen Verhandlungspartner, Alt-Bundesrat Hans-Rudolf Merz, liess er glauben, die Verhandlungen liefen erfolgreich.

Die 2,5 Millionen Euro sollten Wolfgang U. und seinem Komplizen kein Glück bringen. Die Überweisung an U., die in bester Geldwäscherei-Manier über verschiedene Stationen in Deutschland und Österreich lief, fiel dem Mitarbeiter einer vorarlbergischen Bank auf. Dieser meldete sie der Geldwäschereistelle weiter, welche wiederum mit der Schweizer Bundesanwaltschaft Kontakt aufnahm. Die nachfolgende Untersuchung brachte Erstaunliches an den Tag: Der zuständige Finanzbeamte in Nordrhein-Westfalen, der die Überweisung veranlasste, war so gewissenhaft, dass er einen Zahlungszweck mitlieferte. Der lautete nicht Datenklau, aber dem ermittelnden Bundesanwalt war sofort klar, um was es ging. Wolfgang U. wurde observiert, und im Herbst letzten Jahres schlugen die Fahnder zu und verhafteten beide Verdächtigen. Für Wolfgang U. brach eine Welt zusammen, er erhängte sich mit einem Fernsehkabel, als er erfuhr, dass die Bundesanwaltschaft bei ihm die fraglichen Daten gefunden hatte.

Nach den Beamten fahnden?

Der CS-Angestellte kooperiert mit den Behörden und ist momentan auf freiem Fuss. Er muss aber mit einer Verurteilung und einer Gefängnisstrafe rechnen. Strafbar gemacht haben sich laut Schweizer Recht auch die deutschen Steuerfahnder. Wer Geschäftsgeheimnisse auskundschaftet und sie fremden Amtsstellen zugänglich macht, betreibt wirtschaftlichen Nachrichtendienst und wird nach Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. «Damit stellt sich die Frage, ob man die zuständigen Beamten nicht zur Fahndung ausschreiben sollte», sagt SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli. Ein Vorgehen, das auch Philipp Müller (FDP) und Pirmin Bischof (CVP) für prüfenswert halten. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 05.03.2011, 10:58 Uhr

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121 Kommentare

Roman Jakob

06.03.2011, 18:12 Uhr
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Was muss geschehen, damit die organisierte Kriminalität (und von nichts anderem kann man bei tausendfacher Steuerhinterziehung sprechen) nicht länger ein Geschäftsmodell für unsere Banken bleibt?
Absolut widerlich, dass bei den 3 Herren von SVP, CVP und FDP systematischer Betrug in milliardenhöhe offensichtlich keinerlei Handlungsbedarf auslöst.
Antworten


Hans Rüegsegger

05.03.2011, 11:29 Uhr
Melden 4 Empfehlung 0

wer einen sicheren hafen (= bankgeheimnnis) für gauner offeriert, muss eben damit rechnen, dass er auffliegt. was soll die aufregung? die schweiz macht ja munter weiter wie bisher. wetten dass auf den ch-banken mehr schmutziges geld als sauberes lagert. Antworten



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