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Diskussion

Skurrile Busse für LKW-Fahrer

Ein Lastwagenchauffeur muss 100 Franken Busse dafür zahlen, dass ein lesender Fussgänger unter Drogeneinfluss gegen seinen stehenden Sattelschlepper gelaufen ist. Mehr...


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79 Kommentare

Rene Meier

24.08.2011, 16:35 Uhr
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Der Entscheid ist logisch vertretbar. Das Bundesgericht wendet das geltende Recht an. Der Entscheid wäre zuungunsten des Fussgängers ausgefallen, wenn dieser z.Bsp. auf der Autobahn zu Fuss unterwegs gewesen und in den Lastwagen geprallt wäre oder der Fussgänger trotz Hupen in den Lastwagen geprallt wäre. Man lese doch die Verkehrsregeln (hat das jemand der Kritiker hier gemacht ?). Antworten


Arnold Ganz

20.08.2011, 10:40 Uhr
Melden 23 Empfehlung 0

Kann man hier von einem Orakel sprechen? Wenn ich mir vorstelle, dass solche Richter in Zukunft allenfalls geplante Volksinitiativen auf Zulässigkeit zu überprüfen haben sehe ich schwarz für unsere Demokratie! Antworten


Heinz Butz

20.08.2011, 10:30 Uhr
Melden 22 Empfehlung 0

und ein kosovarischer Messerstecher (in Interlaken) ist nach 3 Tagen wieder auf freien Fuss gesetzt worden, auf dass er munter weiter zustechen kann! Richter, Richter, was richtet ihr an? Antworten


rene nussbaumer

20.08.2011, 04:07 Uhr
Melden 17 Empfehlung 0

Ist doch klar,gleich und gleich hilft sich gerne.Vermutlich haben die Richter auch noch ein bisschen schnee in der nase gehabt? Antworten


Jürg Thoma

20.08.2011, 00:37 Uhr
Melden 19 Empfehlung 0

Ob in diesem Fall nicht nur die beiden Fussgänger,sondern auch die Richter unter Drogen standen? Antworten


Jörg Müller

19.08.2011, 17:34 Uhr
Melden 39 Empfehlung 0

Hätte der LKW-Fahrer gehupt, dann wäre wahrscheinlich der zugedröhnte Junkie vor Schreck umgefallen und hätte sich auch verletzt. Armer Fahrer, in der Situation konnte er nur verlieren. Antworten


Hans Peter Heusser

19.08.2011, 20:34 Uhr
Melden 20 Empfehlung 0

MIt diesen "logischen" Richtern kannst Du nur verlieren. Au Backe was sag ich da.


Yves Arnold Schneider

19.08.2011, 16:52 Uhr
Melden 33 Empfehlung 0

Nun frage ich mich, wen ich aus Unachtsamkeit in ein stehendes Auto laufe und mir dabei die hand breche dann muss der Autofahrer, sofern er im Auto sitzt, mir Schmerzensgeld bezahlen, denn er ist ja schuld!!!!. Also ab sofoer werde ich nur noch hupend durch Fussgängerzonen fahren und dies mit Freuden in der Nacht. Da dies eine Vorsichtsmassnahme ist kann sie auch nicht bestraft werden . Antworten


Josef Blocher

19.08.2011, 16:38 Uhr
Melden 50 Empfehlung 0

Absurdistan lässt grüssen. Auch Fussgänger sind Verkehrsteilnehmer und haben Pflichten. Das wurde bei diesem Urteil schlichtweg vergessen. Ich zweifle an der Zurechnungsfähigkeit des Bundesgerichtes, und vor Allem; mit solchen Urteilen macht Es sich zur Lachnummer! Antworten


Hugo Ferrari

19.08.2011, 16:30 Uhr
Melden 9 Empfehlung 0

Solche Fussgänger sind mit dem Aufschlaghorn aus der Lethargie zu erlösen, Herzinfarkt hin oder her. Antworten


Ronnie König

19.08.2011, 16:27 Uhr
Melden 13 Empfehlung 0

Liebe Leute schimpft nicht so ab dem abstrusen Urteil. Es gibt noch eine andere, genau so wichtige Seite an der ganzen Geschichte: Das Bundesgericht förderte die Kommunikation unter Menschen und sorgt für Heiterkeit. Lachen ist gesund. Vielleicht sinken dafür bald die KK-Prämien? Antworten


Walter Koller

19.08.2011, 16:26 Uhr
Melden 1 Empfehlung 1

Ein Sattelschlepper wagt sich in eine F U S S G A E N G E R Z O N E. Wie schräg und dreist ist das denn. Und wenn schon: In einer Fussgängerzone hat sich ein Sattelschlepper tonnenweise gegenüber den Fussgängern unterzuordnen. Tut ein Chauffeur das nicht, muss er sich nicht wundern, wenn er auch noch mit einer Busse beladen wird. Antworten


Rüedu Hegu

23.08.2011, 09:24 Uhr
Melden

Wie werden Fussgängerzonen erstellt? Logischerweise durch bauen von Gebäuden und dies können auch sie nicht ohne Hilfsmittel wie Lstwagen!


Peter G. Haamans

19.08.2011, 16:15 Uhr
Melden 7 Empfehlung 0

es gibt ja sonnst keine Probleme....dass ein Bundesgericht sich damit beschaffen muss, zeigt deutlich wie gut es euch geht. Wegen 100 Franken.....hat sich die Aufwand gelohnt....aber eben, es ist auch Sommerloch Antworten


Eugen Fischer

19.08.2011, 16:04 Uhr
Melden 19 Empfehlung 0

Wie kranke ist unsere heutige Gesellschaft geworden. Nächsten müssen alle Gemeinde zahlen wennman in einen Lichtkandelaber läuft, die stehen doch einfach aus im Wege, auch wenn ich nicht ganz meiner selbst bin. Ist nun eine so koksender Gesellschaft höher zu stellen als eine gesundes Leben ohne Drogen und Alkohol! Also Leute Kokst schön weiter, denn dies ist heute höher gestellt worden als ein ver Antworten


Felix Stutz

19.08.2011, 16:02 Uhr
Melden 8 Empfehlung 0

Konequenterweise müssen nun im Gesetz Fussgängerausweise gefordert werden, damit fehlbaren Fussgänger eine Busse aufgebrummt, bzw. der Ausweis entzogen werden kann. Dann ist's vorbei mit "Gehen unter Einfluss in der Öffentlichkeit"... Diese Gesetzeslücke muss im Nationalrat dringlich behandelt werden. Antworten


Dani Kobler

19.08.2011, 15:44 Uhr
Melden 5 Empfehlung 0

Bleiben nur noch 2 Fragen offen. Wenn ein zugedröhnter den LKW nicht sieht, hört er ihn wenigstens hupen und was haben die gelesen das so spannend war? Antworten


Karl Hinderlin

21.08.2011, 00:54 Uhr
Melden 1 Empfehlung 0

Sie haben sich verantwortungsvoll an die Empfehlung gehalten: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Dealer!“


Rolf Bachmann

19.08.2011, 15:43 Uhr
Melden 39 Empfehlung 0

Weit haben wir es gebracht !!! Was ist die logische Konsequenz... Die Transport Firma lädt in Zukunft die Ware VOR der Fussgänger Zone ab, und all die Schreiberlinge die hier meinen "Fussgänger Zone sei Heiliger Boden"" helfen dem Ladenbesitzer die Ware in seinen Laden zu tragen... dann ist allen geholfen. Antworten


Urs Gubser

19.08.2011, 15:53 Uhr
Melden 2 Empfehlung 0

Das Urteil ist hart aber korrekt! Der Lastwagenfahrer hätte hupen müssen. Einfach mal stehenbleiben reicht nicht. Er ist der Stärkere! Ich gebe aber zu dass die Fussgänger eine Mitverantwortung haben. Mich stört viel eher dass ich ständig erlebe wie Autofahrer meinen Vortritt missachten am Zebrastreifen. Selbst wenn man so tut als wenn man einfach dauflos läuft würde man glatt überfahren. Antworten


Tom Schreiber

19.08.2011, 16:13 Uhr
Melden 15 Empfehlung 0

Sie sind ja eine Ausnahme, da Sie ja den Zebrastreifen benützen. In aller Regel überqueren die Fussgänger ja die Strasse nicht auf dem für Sie vorgesehenen Zebrastreifen. Und das NERVT mich als Autofahrer ebenso gewaltig. Und hier schaut die Polizei leider immer wieder weg!!!!


marcel steiner

19.08.2011, 16:09 Uhr
Melden 7 Empfehlung 0

diese ignoranz ist kaum mehr zu überbieten! jedem passieren fehler und jeder ist angehalten im verkehr aufmerksam zu sein, was man definitiv nicht ist wenn zugedröhnt ist und im gehen liest. etwas mehr gelassenheit und toleranz würde ihnen gut anstehen.


fuchsia berner

19.08.2011, 15:42 Uhr
Melden 12 Empfehlung 0

Die beiden hatten zehn Minuten zuvor ihr ärztlich verschriebenes Methadon eingenommen, zusätzlich Valium konsumiert .. .Er brachte den Sattelschlepper sofort zum Stillstand, ..... Von wegen, keine Drogen, sie sind ins STEHENDE Fz gelaufen... und eine Haftung ihrerseits soll nicht bestehen? Wie würde eine Haftpflichtversicherung (Fz) urteilen, wenn ein Körperschaden entstanden wäre?? Antwort? Antworten


Walter Koller

19.08.2011, 15:35 Uhr
Melden 2 Empfehlung 1

2 - Die Busse ist richtig. U.a. beliefern nationale Modehausketten auch die Filialen in der Winterthurer Altstadt. Mit ihren Sattelschleppern fahren sie die ganze Schweiz ab und laden bei jeder Filiale auch mal nur einen einzigen Lumpenständer ab. Wer so unsinnig mit einem Sattelschlepper in eine Fussgängerzone fährt, hat sich besonders stark den verträumten Fussgängern anzupassen, nicht umgekehrt Antworten


Martin Waeber

19.08.2011, 15:30 Uhr
Melden 34 Empfehlung 0

Solch Urteile lassen mich manchmal schon an der Urteilsfähigkeit unserer Richter zweifeln: Zugedröhnt am lesen auf der Strasse gehen aber schuld ist der andere? Was kommt denn als nächstes? Antworten


Alexander Käch

19.08.2011, 15:29 Uhr
Melden 13 Empfehlung 0

Dies ist eine genaue Auslegung der Paragraphen!
Nur leider fehlt hier wohl auch nur ein Minimum an Menschenverstand.
Währe es nicht genau am Bundesgericht solche in solchen Fällen eine korrekter der Rechtssprechung zu machen?
Eigentlich schon!!! Ein System ist nur so gut wie die Menschen die es Lenken.
Antworten


Dario Piemontese

19.08.2011, 15:35 Uhr
Melden 1 Empfehlung 0

Etwas verständlicher wird das ganze, wenn man sich vorstellt, dass es sich hierbei um einen Unfall in Slowmotion handelt. Zum Vergleich: Würde ein vortrittsberechtigter Motorradfahrer in einen LKW fahren, nachdem dieser nach einer vollbremsung gerade noch zum stehen gekommen wäre der Fall klar. Beim aktuellen Fall ist halt alles etwas langsamer gegengen, die Schuldfrage ändert sich deshalb nicht. Antworten


marcel steiner

19.08.2011, 15:50 Uhr
Melden 14 Empfehlung 0

tja, so ist's halt! wer mit auto und lastwagen unterwegs ist, hat keine rechte sondern nur pflichten! Antworten


Karl Mrak

19.08.2011, 16:00 Uhr
Melden 15 Empfehlung 0

Darum werden die Unternehmungen noch mehr Mühe haben gutes Fahrpersonal zu bekommen. Das Risiko-/Lohnverhältnis in diesem Beruf stimmt einfach nicht.


Walter Koller

19.08.2011, 15:25 Uhr
Melden 5 Empfehlung 1

1 - Der Richterspruch ist korrekt und verhältnismässig. Die Altstadt Winterthur gilt als die in der Schweiz am höchsten frequentierte Fussgängerzone. Hier erwarten Fussgänger hin und wieder einen Lieferwagen, sicher keinen Sattelschlepper. Und sie verhalten sich deshalb dementsprechend unaufmerksam. Zusammenstossen kann man hier sonst höchstens mit Fussgängern, Plakat- und Kleiderständern. > 2 Antworten


Werner N. Staub

19.08.2011, 15:21 Uhr
Melden 22 Empfehlung 0

Der gleiche Blödsinn wie die Bussenverteilung an Transitpassagiere auf dem Flughafen. Glaube bald wir sind nicht mehr ganz dicht! Antworten


beat buerki

19.08.2011, 15:18 Uhr
Melden 14 Empfehlung 0

gut so, endlich hat die kuscheljustiz ein ende. die lastwagenfahrer sollen sich an die schweizer gesetze halten und nicht in einen parallelgesellschaft leben. mit ihren bärten, die sie alle haben, waren sie mir eh immer suspekt und dann die ganzen tattoos.... Antworten


beat buerki

19.08.2011, 15:56 Uhr
Melden 3 Empfehlung 0

herr meili, ich dachte das sei für alle klar und deshalb muss ich mich entschuldigen. mein post schreit nur so vor sarkasmus. es tut mir sehr leid, wenn sie das nicht merken.... oder anders gesagt, ich mache mich lustig über das urteil in dem ich dinge schreibe, die ich nicht ernst meine.... deshalb die ganzen vermeintlichen vorurteile....


Kevin Meili

19.08.2011, 15:41 Uhr
Melden 5 Empfehlung 0

Arbeite in einer Spedition, kennen Sie LKW-Fahrer?.. Selten so viele Vorurteile in einem Satz gelesen...


Andreas Meier

19.08.2011, 15:31 Uhr
Melden 4 Empfehlung 0

Bin ich zu Fuss unterwegs und es kommt mir jemand entgegen, der mich nicht zu bemerken scheint, dann weiche ich aus oder - wenn dies wie im Fall des stehenden LKW nicht möglich ist - dann mache ich mich bemerkbar. Oder würden Sie einfach zusehen, wie man in Sie reinläuft? Wie auch immer: die Busse ist ein Unding. Beide Parteien haben sich nicht optimal verhalten. Antworten


Rüedu Hegu

19.08.2011, 15:17 Uhr
Melden 31 Empfehlung 0

Weitere Bestätigung, dass ich in einer Bananenrepublik lebe. Diese "Drögeler" können so auf andere Kosten Geld machen. Krankschreiben können sie sich wenigstens nicht, sind es schon. Wie lange muss ich diesem Blödsinn noch zuschauen. Gibt sicher eine Partei die aufräumen würde? Antworten


Beni Meyerhans

19.08.2011, 15:12 Uhr
Melden 51 Empfehlung 0

Juristerei und gesunder Menschenverstand passen irgendwie nicht zusammen. Antworten


Hans Meier

19.08.2011, 15:12 Uhr
Melden 24 Empfehlung 0

Immer mehr beobachte ich, dass Fussgänger ohne links und rechts zu schauen über die Strasse laufen - auch wenn sie Vortritt haben, nützt es ihnen leider nichts, wenn auf dem Grabstein steht "... ich hatte Recht." - Auch wer Vortritt hat sollte doch vorsichtig Fahren/Laufen/... Es würde allen nützen. Antworten


fuchsia berner

19.08.2011, 15:12 Uhr
Melden 10 Empfehlung 0

Wenn ein Handwerker etc. einen Fehler macht, wird er haftpflichtig und muss für seinen Fehler gerade stehen, resp. Schadenersatz bezahlen. Wenn ein Richter seine Arbeit nicht gut macht (Abklärungen nicht macht, nicht hinterfragt) passiert nichts. Der Geschädigte kann den Fall an das nächsthöhere Gericht weiterziehen, allerdings meistens mit hohen Kosten. So einfach ist's für Sie Herr Richter. Antworten


Marc Gross

19.08.2011, 15:10 Uhr
Melden 26 Empfehlung 0

Ist doch kein Problem. In Zukunft werde ich hupen sobald ich von weitem einen Fussgänger erblicke. Antworten


Roland Häne

19.08.2011, 15:16 Uhr
Melden 45 Empfehlung 0

was geschieht, wenn ein besoffener in mein Haus läuft? oder ein Junkie in meinen Apfelbaum? Antworten


Daniel Zurbriggen

19.08.2011, 16:08 Uhr
Melden 10 Empfehlung 0

falls Ihr Apfelbaum nicht mobil ist und ausweichen kann sollten sie daneben ein Schild aufstellen mit dem Vermerk: "unbewegliches Objekt", wenn dann der Fussgänger ins Schild läuft könnte es allerdings wieder eine Busse absetzen für den Schilderaufsteller. Eine durchaus kniffliges Problem. vielleicht zäunen sie beides ein?


Manfred Kaiser

19.08.2011, 15:00 Uhr
Melden 13 Empfehlung 0

Wie wäre das Urteil ausgefallen wenn dieser lesende und vollgetröhnte Mensch in eine Hauswand gelaufen wäre? Hätte da auch die Kausalhaftung gegriffen? Ist doch grundsätzlich das selbe, ein stehendes Objekt, oder etwa nicht ? Antworten


Walter Schmid

19.08.2011, 14:56 Uhr
Melden 25 Empfehlung 0

So ein Urteil ist doch ein Freibrief für jeden Fussgänger, ohne zu schauen einfach mal auf die Strasse raus zu latschen, der Depp ist ja dann sowieso immer der Autofahrer, auch wenn er gar nichts dafür kann. Bin ja gespannt, wie lange es dauert, bis die ersten Fussgänger merken, dass man damit (Versicherungs)Geld "verdienen" kann. Antworten


Beni Laufer

19.08.2011, 15:54 Uhr
Melden

@Alois Tobler wie kommen Sie darauf des es einen Ausweisentzug geben würde? Das ist absolut falsch. Nur wenn Sie es auch beweisen können, sprich Zeugen kommt es zu einer Verzeigung welche mit einer Busse geandet wird. Es gibt keinen einzigen Fall wo es zu einem Ausweisentzug kommen würde. Ich würde mich scheckig Lachen wenn einer versuchen würde mich Anzuzeigen.


Alois Tobler

19.08.2011, 15:23 Uhr
Melden 1 Empfehlung 0

Ein Fussgänger ist grundsätzlich vortrittsberechtigt, Punkt. Darum können Sie sich an den Fussgänger und jedes Auto, das durchfährt verzeigen. Billetentzug für den fehlbaren Halter garantiert ..


fuchsia berner

19.08.2011, 14:46 Uhr
Melden 24 Empfehlung 0

Ja, Fr. 100 Busse und mindestens Fr. 500.-- fürs Obergericht und Fr. 1'000.-- fürs Bundesgericht als Vorauszahlung, damit diese den Fall überhaupt anschauen. Dann folgen 10 Seiten Gesetzesartikel, die Essenz des Falles und der gesunde Menschenverstand, falls der in den Gerichten überhaupt noch existiert, hat keinen Platz. Hauptsache, die Richter sind ausgelastet und bezahlt. Antworten


Michael Stalder

19.08.2011, 14:48 Uhr
Melden 19 Empfehlung 0

Absolut korrektes Urteil, die zahlreichen haltlosen Kommentare passen in das allgegenwärtige Jammern über die Justiz. Wenn ich jemanden sehe, der VORTRITTSBERECHTIGT und ins lesen VERTIEFT vor meinen Wagen läuft, mich offensichtlich nicht sieht, bin ich erst recht bremsbereit. Und dass man als Automobilist halt eine hohe Sorgfaltspflicht hat, ist historisch entstanden u. in jedem Urteil standart. Antworten


David Kohler

19.08.2011, 14:59 Uhr
Melden 28 Empfehlung 0

Wen hätten sie gebüsst wenn der Fahrer gar nicht drinnen gewesn wäre? Zu 'Vortrittsberechtigt': er hat den Vortritt ja gewährt.


hans kaiser

19.08.2011, 14:57 Uhr
Melden 31 Empfehlung 0

Herr Stalder, sie sollten zuerst lesen. Der LKW hielt als der Fussgänger in ihn reinlatschte ¨Von wegen Bremsbereitschaft. Muss ich neuerdings auch noch von weitem erkennen ob jemand zugedröhnt ist ?


Alois Tobler

19.08.2011, 14:48 Uhr
Melden 5 Empfehlung 0

Das einzige Unding daran ist, dass das Bundesgericht sich mit solchen Fällen herumschlagen muss. Dass der Stärkere auf den Schwächeren Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen muss lernt man wohl in der ersten Verkehrsunterrichtsstunde. Antworten


Jo Klarer

19.08.2011, 15:36 Uhr
Melden 14 Empfehlung 0

Aber Hr. Tobler haben sie überhaupt den Artikel gelesen? Wer zugedröhnt in ein stehendes Fahrzeug läuft ist ein Opfer? Wie wärs wenn der Junkie zu Fuss auf Sie geprallt wäre. Dann wären Sie nun der gemeine, rücksichtslose Rempler den es zu bestrafen gilt. Fänden sie das auch noch gerecht? Der Stärkere hat ja auf den Schwächeren Rücksicht genommen nur war der zu verladen.


Flavio Schildknecht

19.08.2011, 15:14 Uhr
Melden 17 Empfehlung 0

Rücksicht nehmen sicherlich, das ist keine Frage. Aber dass man als Autofahrer sich nun noch strafbar macht, wer das erratische Verhalten eines bekifften nicht exakt vorausahnen kann, das ist schon erstaunlich. Ich halte dieses Urteil für falsch, da es ein falsches Signal senden und rücksichtslose Fussgänger zur Ignoranz anstiftet.


Peter Koller

19.08.2011, 14:39 Uhr
Melden 40 Empfehlung 0

Leute in so einem Land leben wir und wir lassen so etwas zu!!!!!! Antworten


Jürg Stähli

19.08.2011, 14:32 Uhr
Melden 37 Empfehlung 0

Ich kann nur wiederholen:
Gesetz ist Gesetz,
Recht ist Recht.Aber Gesetz ist nicht gleich Recht.
Das Urteil, auch wenn vielleicht paragraphenmässig recht, ist schlichtweg DUMM!
Antworten


lionel scheffer

20.08.2011, 00:23 Uhr
Melden 2 Empfehlung 0

beat buerkli: genau so einen fall hatte ich vor ein paar jahren in warren/ohio. mein klient, der fahrer des stehenden autos, in das eine polizistin mit ihrem motorcycle hineingefahren war, wurde gebüsst. la réalité dépasse la fiction.


Hans Zumstein

19.08.2011, 17:50 Uhr
Melden 7 Empfehlung 0

Es bestätigt sich einmal mehr die alte Weisheit, dass Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Paar Schuhe sind . . . gesunder Menschenverstand und Richtersprüche (in vielen Fällen wie z.Bsp. dem hier debattierten) sind auch nicht vereinbar.


beat buerki

19.08.2011, 15:33 Uhr
Melden 7 Empfehlung 0

nein herr tobler, dürfen sie nicht. aber sie sollen auch nicht bestraft werden, wenn sie bereits am fussgängerstreifen STEHEN und die gute dame den streifen verfehlt und in ihr STEHENDES auto hineinläuft.


Alois Tobler

19.08.2011, 14:57 Uhr
Melden 1 Empfehlung 0

Dann darf ich jedes handyplappernde und in den Kinderwagen guckende Mami am Fussgängerstreifen künftig überfahren wenn es nach Ihnen geht?


Cédric Schmid

19.08.2011, 14:47 Uhr
Melden 41 Empfehlung 0

Müssen neuerdings die Fussgänger für ihr eigenes Verhalten nicht mehr Eigenverantwortung übernehmen? Wohin führt dies noch? Ich fasse es nicht... Antworten


Karl Schwarz

19.08.2011, 14:23 Uhr
Melden 13 Empfehlung 0

Ich nehme an dem Fahrer hat man auch noch die Gerichtskosten angehängt. Antworten


peter meierhofer

19.08.2011, 14:23 Uhr
Melden 24 Empfehlung 0

das bundesgericht trägt die haupschuld das die verkehrsteilnehmer immer weiter kriminalisiert werden. es muss durch richter mit gesundem menschenverstand ausgewechselt werden. Antworten


Alexander Steiner

19.08.2011, 14:43 Uhr
Melden 3 Empfehlung 0

Bitte nicht vergessen, gemäss SVG (Strassenverkehrsgesetz) mussten Sie so entscheiden. Die Bundesrichter müssen die geltenden Gesetze respektieren. Ich finde das Urteil auch fragwürdig! Aber jedenfalls muss ich beipflichten... wenn wir hier nicht wichtigere Problemen hätten.... Antworten


Andres Ackermann

19.08.2011, 16:23 Uhr
Melden 4 Empfehlung 0

Richter sind keine Buchhalter und hohe Richter sollten ein gewisses Mass an Weisheit haben. Wenn ihnen dies fehlt sind sie nicht Imstande den Unsinn vom Sinn in der Juristerei zu unterscheiden, somit sind sie überflüssig, denn sie handeln wie Automaten.


Uli Püntener

19.08.2011, 14:19 Uhr
Melden 6 Empfehlung 0

Bitte das Urteil im Originaltext lesen: Die beiden Fussgänger hatten keine Drogen konsumiert, sondern Methadon (ein Medikament / Drogenersatz) zu sich genommen. Zudem ist nicht erwiesen, dass die beiden auch Valium genommen hatten. Trotzdem bin ich damit einverstanden, dass der Entscheid weltfremd und kaum nachvollziehbar ist. Antworten


Fredy Hinz

19.08.2011, 14:57 Uhr
Melden 18 Empfehlung 0

Aber klar ist Methadon eine Droge, einfach eine legale und keine illegale. Deshalb ist es auch verschreibungspflichtig!


Fe Rothenbuehler

19.08.2011, 14:13 Uhr
Melden 77 Empfehlung 0

Wenn Dummheit strafbar wäre, müssten m.E. drei Bussen ausgestellt werden: 1. dem Fussgänger; 2. derjenigen Person, welcher dafür verantwortlich ist, dass die ganze Geschichte überhaupt bei der Polizei und dem Gericht gelandet ist und 3. dem Richtergremium. Trotz allem bin ich froh, haben wir keine wichtigeren Probleme. Antworten


Fischer Georg

19.08.2011, 14:38 Uhr
Melden 19 Empfehlung 0

Dummheit sollte eben ab und zu bestraft werden können, weil sie doch oft aus der Lernfaulheit wächst.
Wenn ich einer schönen Frau nachschaue, und dabei in einen Laternenpfahl pralle, dann werde ich künftig auch vor BGR gehen, und die entspr. Gemeinde anklagen. Das Urteil wird ev. wegweisend sein.


Margot Helmers

19.08.2011, 14:07 Uhr
Melden 39 Empfehlung 0

Also in letzter Zeit musste ich über diverse Bundesgerichtsentscheide den Kopf schütteln. So was von weltfremd! Vertreten die eigentlich wirklich den Volkswillen? Wer ist eigentlich verantwortlich für deren Besetzung? Antworten


Fischer Georg

19.08.2011, 14:56 Uhr
Melden 13 Empfehlung 0

MH: So habe ich es nicht gemeint, geht da nicht um bürgerlich oder unbürgerlich. Diese Seiten im Internet gibt es, und die werden vor den Wahlen im Herbst wieder publiziert.
Prinzipiell geht es doch darum, dass gewisse Gesetze reformiert werden müssten. Wer in einen stehenden LKW reinläuft, sollte nicht vor BGR gehen, sondern in die K.....mühle.


Margot Helmers

19.08.2011, 14:32 Uhr
Melden 6 Empfehlung 0

@Fischer: Ah ja.. Dann können wir mal die Inkompetenz unserer bürgerlich, dominierten Bundesversammlung sehen. Gibt es eine Internetseite wo man das Stimmverhalten einzelner Politiker einsehen kann?


Fischer Georg

19.08.2011, 14:19 Uhr
Melden 25 Empfehlung 0

Die Bundesrichter werden von der Bundesversammlung, NR und SR, gewählt bzw. bestätigt.
Auch ich verstehe die Entscheide in letzter Zeit kaum, denke wie beim Oberstaatsanwalt Beyeler wäre ein NichtBestätigung gewisser Damen und Herren in Lausanne angebracht.


Hans Hugentobler

19.08.2011, 14:07 Uhr
Melden 49 Empfehlung 0

Solche Urteile sollen sicher das Vertrauen in unsere Justitz verstärken. Antworten


Fischer Georg

19.08.2011, 14:15 Uhr
Melden 66 Empfehlung 0

Unglaublich! Unser höchstes Gericht unterstützt ein solches Urteil? Hätte er gehupt, dann hätte die Polizei ev. eine Busse wegen unnötigen Hupens bzw. Lärms verteilt. Die Richter in Lausanne sollten subito ausgewechselt werden. Antworten


Harry Kant

19.08.2011, 14:58 Uhr
Melden 4 Empfehlung 0

in lausanne gibts auch welche die spucken :)


hans kaiser

19.08.2011, 14:27 Uhr
Melden 29 Empfehlung 0

Die nächste welche SMS schreibend in einen Laternenpfosten läuft bekommt dann auch noch Sch(m)erzensgeld ! Antworten


Hans Abbühl

19.08.2011, 15:09 Uhr
Melden 14 Empfehlung 0

Aufgepasst! Dieser Laternenpfosten wird einer Gemeinde oder dem Kanton gehören, und diese können sich anders als der Lastwagenlenker zweifellos herausreden.


Bruno Hug

19.08.2011, 15:05 Uhr
Melden 25 Empfehlung 0

Nein nein, so einfach geht das nicht, der Laternenpfosten erhält gemäss Bundergerichtsurteil eine Busse von 100 Franken.


Jasmin Huonder-Kalterer

19.08.2011, 14:17 Uhr
Melden 25 Empfehlung 0

Das mache ich demnächst auch mal. Und verlange Schmerzensgeld, Arbeitsausfall- und Schadensersatz. Danke Bundesgericht, Du meinst es gut mit den Versifften, die auf Art "Achtung Kamera!! in stehende Objekte hineinlaufen. Ich schlage vor, diesen Tip auf alle Metadon-Packungen aufzudrucken. Antworten



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