Schwacher Trost für die Anklage
Von René Lenzin. Aktualisiert am 06.05.2011 1 Kommentar
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«Diese Woche haben wir einen Leistungsausweis erbracht. Und wir werden schon bald neue erbringen.» So sprach Kurt Blöchlinger, der frühere Chef der Bundeskriminalpolizei (BKP), in der «NZZ am Sonntag», als seine Truppe Ende April 2004 das Hauptquartier der Zürcher Hells Angels gestürmt und eine vermeintlich kriminelle Organisation ausgehoben hatte. Nach jahrelangen Polemiken um diesen Einsatz lässt sich jener Leistungsausweis dank eines ersten Urteils des Bundesstrafgerichts in Sachen Hells Angels nun endlich aufgrund «harter Fakten» beurteilen.
Happige Entschädigungsforderungen
Das Gericht hat einen «Höllenengel» wegen Hanfanbau verurteilt. Mit Ausnahme des Strafmasses ist es den Anträgen der Bundesanwaltschaft (BA) gefolgt. Wenigstens das, wird sich die in letzter Zeit viel gescholtene BA sagen. Für Triumphgefühle hat sie allerdings keinen Anlass. Bei nüchterner Betrachtung handelt es sich um banale «Kilojustiz» – um ein Vergehen, mit dem sich die Anklagebehörde ebenso wenig zu befassen hat wie das Bundesstrafgericht. Und das sicher keine Polizeiaktion rechtfertigt, wie sie Blöchlinger damals inszeniert hat.Von organisierter Kriminalität ist schon lange keine Rede mehr. Auf die BA werden noch happige Entschädigungsforderungen der fälschlich beschuldigten Hells Angels zukommen. Noch schlimmer hat es sie allerdings im Fall Holenweger erwischt, den dasselbe Gericht vor zwei Wochen vorläufig abgeschlossen hat. Und zwar nicht einfach nur mit einem Freispruch, sondern mit einem vernichtenden Zeugnis für die Arbeit der Ermittler. Gemeinsam ist den beiden Fällen, dass sie aus derselben Epoche stammen: aus den Jahren, in denen die Ermittlungsbehörden des Bundes aufbrachen, der organisierten Kriminalität das Handwerk zu legen – getrieben vom überehrgeizigen Bundesanwalt Valentin Roschacher und unter Rechtfertigungsdruck, weil die Politik ihre Kompetenzen und Ressourcen ausgebaut hatte.
Alles andere als Unschuldsengel
Die Bilanz der Roschacher-Jahre ist wenig erbaulich, nicht nur wegen Holenweger und Hells Angels. Zu einfach macht es sich allerdings, wer nun Justizskandal schreit und der BA die ganze Schuld in die Schuhe schiebt. Sowohl der Fall Holenweger als auch die Akte Hells Angels blieben jahrelang im Untersuchungsrichteramt stecken. Es war auch ein überforderter Untersuchungsrichter, der sich vor lauter Verzweiflung selber ein Drohfax schickte.
Zudem: Weder Alois B. noch Holenweger sind Unschuldsengel. Der Hells Angel hat bereits eine über vierjährige Strafe wegen Zuhälterei und Drogenhandel abgesessen und ist erneut verurteilt worden. Der frühere Bankier hat laut Bundesstrafgericht Bankurkunden gefälscht, um die Herkunft der von ihm verwalteten Gelder unkenntlich zu machen. Und er hat, wenn nicht vermeintliches Drogengeld gewaschen, so doch bereitwillig Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet. Zu Recht hat Staatsanwalt Lienhard Ochsner gesagt, im Zweifelsfall müsse der Staat Anklage erheben – und das Risiko in Kauf nehmen, dass die Gerichte im Zweifelsfall für den Angeklagten zu entscheiden haben. Aber die Ankläger müssen eben auch ein paar elementare Regeln beachten. Ihre Schritte müssen seriös abgeklärt, wohlüberlegt, verhältnis- und rechtmässig sein. Hält das Holenweger-Urteil des Bundesstrafgerichts einer allfälligen Überprüfung vor Bundesgericht stand, haben die Ermittler keines dieser Kriterien erfüllt. Bei den Hells Angels haben sie zumindest die Verhältnismässigkeit verletzt. Es passt wie das Tüpfelchen auf das i, dass die Anklageschrift gegen Alois B. Fehler enthielt, welche die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer korrigieren musste – nachdem es von der Verfahrenseröffnung bis zur Anklageerhebung über sieben Jahre gedauert hatte. Bundesanwalt Erwin Beyeler versichert immer wieder, diese Altlasten würden zielstrebig bereinigt. Und «seine» BA konzentriere sich nun auf grosse Fälle. Allerdings ist Beyeler zumindest am Rande in diese Altlasten involviert. Die Frage stellt sich daher, ob er nicht eine zu grosse Hypothek für einen sauberen Neuanfang ist. Die Antwort muss das Parlament geben, wenn es demnächst zur Wahl des Bundesanwalts schreitet. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 05.05.2011, 23:18 Uhr
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1 Kommentar
Verleumde nur dreist - etwas bleibt immer hängen! Hilft aber alles nix, werter Herr Lenzin; wir haben alle den Kaiser und seine neuen Kleider gesehen und auch Sie schwätzen uns die BA nachträglich nicht mehr schön. Da gehört jetzt endlich einmal aufgeräumt, wie das schon vor Jahren hätte passieren sollen. Holenweger und Hell's Angels hin oder her, Unschuldsengel oder nicht! Antworten
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