Schluss mit bezahlten Abtreibungen?
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Dies ist das Ziel einer Volksinitiative aus christlich-konservativen Kreisen. «Abtreibungen sind keine Krankheit», sagte SVP-Nationalrat Peter Föhn (SZ) am Dienstag vor den Medien. Deshalb sollten Abtreibungskosten aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung gestrichen werden. In einem nächsten Schritt seien auch Geschlechtsumwandlungen oder unnötige Kaiserschnitte aus der Grundversicherung zu verbannen.
Die Initianten machen geltend, das Volksbegehren diene der Entlastung der obligatorischen Krankenversicherung. Föhn räumte allerdings ein, dass Geburten um ein Vielfaches teurer sind als Abtreibungen - und dass heute ein grosser Teil der Abtreibungen mit der billigeren, medikamentösen Methode durchgeführt wird.
Jede Abtreibung eine zu viel
An der Medienkonferenz wurde denn auch deutlich, dass es den Initianten um Grundsätzliches geht. Jährlich gebe es mehr als 10'000 Abtreibungen in der Schweiz. «Das sind 10'000 zu viel», sagte Föhn. CVP-Nationalrätin Elvira Bader (SO) brachte ebenfalls ethische Argumente vor. «Wir wollen nicht, dass unsere Grundversicherung, statt Leben zu retten, Leben vernichtet.»
Niemand sollte dazu verpflichtet werden, über die Prämien die Abtreibungen anderer mitzufinanzieren, sagte Bader. Wer für sich die Möglichkeit einer Abtreibung in Betracht ziehe, sollte nach Ansicht der Initianten eine Zusatzversicherung abschliessen.
Weiterhin bezahlen soll die obligatorische Krankenversicherung nur Abtreibungen nach Vergewaltigungen und in Fällen, bei denen das Leben der Mutter «ernsthaft gefährdet» ist.
Unterstützung der Parteien ungewiss
Dem Initiativkomitee gehören mehrheitlich Vertreter der SVP, der CVP sowie der evangelischen Parteien EVP und EDU an. Auch zwei FDP- Politiker setzen sich für das Anliegen ein. Die Unterstützung der eigenen Parteien ist den Initianten aber noch nicht gewiss. «Wir können heute nicht sagen, wo wir stehen», sagte Föhn.
Der SVP-Nationalrat zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass die Unterschriften trotz geringer finanzieller Mittel rasch gesammelt würden. Die Frist für die Unterschriftensammlung dauert bis zum 26. Juli 2011. «Wir hoffen, die Zeit nicht ausschöpfen zu müssen.»
Fristenlösung 2002 angenommen
Der Unterschriftenbogen trägt den Titel «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache». Die Bundesverfassung soll mit folgendem Satz ergänzt werden: «Unter Vorbehalt von seltenen Ausnahmen seitens der Mutter sind Schwangerschaftsabbruch und Mehrlingsreduktion im Obligatorium nicht eingeschlossen.»
Föhn betonte, dass Schwangerschaftsabbrüche straffrei blieben. 2002 hatte das Stimmvolk der Fristenlösung mit 72 Prozent zugestimmt. Demnach ist eine Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei. Die von Abtreibungsgegnern lancierte Volksinitiative «für Mutter und Kind», die nur medizinisch indizierte Abtreibungen zulassen wollte, wurde damals mit 82 Prozent verworfen. (sam/sda)
Erstellt: 26.01.2010, 12:10 Uhr
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