Schweiz
Schicken wir die Kavallerie nun in die USA?
Von Hubert Mooser. Aktualisiert am 05.04.2012 41 Kommentare
Bundesrat prüft Optionen
Der Bundesrat will neuen Elan in die Verhandlungen mit den USA über eine Lösung des Steuerstreits bringen. Er hat am Mittwoch über die Möglichkeiten gesprochen, in den Verhandlungen vorwärts zu kommen. Welche Möglichkeiten der Bundesrat dabei erörterte und für welche Optionen er sich entschied, wollte Bundesratssprecher André Simonazzi nicht sagen.
Die Schweiz verhandelt mit den US-Behörden seit Monaten über die Beilegung des Steuerstreits. Es geht dabei um das Gebaren von elf Schweizer Banken - darunter die Credit Suisse -, die in der Vergangenheit unversteuerte Gelder von US-Bürgern angenommen hatten. Um die Chancen für eine Einigung zu erhöhen, beschloss das Parlament in der letzten Session, den USA in Fällen von Steuerhinterziehung auch bei Gruppenanfragen Amtshilfe zu leisten.
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Vergangene Woche wurde bekannt, dass Bundesanwalt Michael Lauber gegen drei deutsche Steuerfahnder Verfahren wegen Wirtschaftsspionage eingeleitet hat – weil sie eine CD mit Kundendaten der Credit Suisse (CSGN 28.9 -1.20%) gekauft hatten. Vor einigen Tagen hat die Bundesanwaltschaft die deutschen Behörden um Rechtshilfe in diesem Falle ersucht. Das Strafverfahren wirft seit Tagen in Deutschland und der Schweiz hohe Wellen. Doch wieso ist Lauber bisher nicht auch gegen die USA vorgegangen?
Auch deren Vorgehen im Steuerstreit mit der Schweiz ist nicht über jeden Zweifel erhaben. So wurden Schweizer Banken im vergangenen Jahr von den US-Steuerbehörden (beinahe ultimativ) aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2011 Daten und Kundenbeziehungen über ihr US-Geschäft zu liefern. Das wurde Anfang des Jahres von Sommarugas Bundesamt für Justiz bestätigt. Wären die Banken der Aufforderung nachgekommen, hätten sie wie die deutschen Steuerfahnder gemäss den Artikeln 271 und 273 des Strafgesetzbuches ein Verfahren wegen verbotener Handlungen für einen fremden Staat am Hals gehabt.
USA kauften keine gestohlenen CDs
Könnte man die ultimative Aufforderung der US-Steuerbehörde zur Herausgabe von Kundendaten und E-Mails auch als Anstiftung zur Wirtschaftsspionage verstehen? Oder als ein Auskundschaften von Geschäftsgeheimnissen, wie es in Artikel 273 des Strafgesetzbuches beschrieben wird?
Er erwarte von der Bundesanwaltschaft, dass diese das Schweizer Recht gegenüber allen Staaten geltend macht, meint dazu FDP-Wirtschaftspolitiker Ruedi Noser. Allerdings liege der Fall USA etwas anders. Es gehe nicht um gestohlene Daten. Es sei ein anderer Fall mit einem anderen Vorgehen. Und die USA klagen in den USA.
Auch BDP-Bankenspezialist Martin Landolt sieht wenig Handhabe für ein Verfahren gegen US-Steuerbehörden. «Soweit ich weiss, haben die USA nie illegale CD-ROM gekauft und auch keine Maulwürfe in der Schweiz eingesetzt», sagt der Glarner Politiker. Insofern betrachte er das Verhalten Deutschlands als wesentlich gravierender. Für Jurist Daniel Vischer von den Grünen ist die Ausgangslage dagegen dieselbe wie mit Deutschland. In beiden Fällen gehe es um mögliche strafbare Handlungen gegen das Bankgeheimnis.
Eine Antwort der Bundesanwaltschaft zu dieser Frage steht derzeit noch aus. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 04.04.2012, 15:24 Uhr
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41 Kommentare
viel einfachere Karte als Kavallerie: USA schulden der Schweiz ca. U$115 Milliarden ! wir verlangen ZAHLUNG (resp. verkaufen Treasuries, "sowieso nur Papier") + investieren in Währungen die noch einen realen Wert haben/Sachwerte; auch wollen wir endlich unser in den USA gelagertes Gold zurück ! Tunnels um unser Gold sicher selbst einzulagern haben wir genug! Unfassbar,was wir uns gefallen lassen! Antworten
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