Schweiz

Sammelstart von Initiative für Wiedereinführung der Todesstrafe

Aktualisiert am 24.08.2010 33 Kommentare

Wie letzte Woche angekündigt, will eine Gruppe Bürger in der Schweiz die Todesstrafe wieder einführen. Bei der Vorprüfung der Initiative haben sich keine formalen Hindernisse ergeben.

Ein siebenköpfiges Komitee hat für die Wiedereinführung der Todesstrafe am Dienstag eine Volksinitiative gestartet. Die Sammelfrist für die 100'000 nötigen Unterschriften läuft bis am 24. Februar 2012.

Die Bundeskanzlei hat bei der Vorprüfung der Initiative keine formalen Hindernisse identifiziert, wie aus der am Dienstag im Bundesblatt veröffentlichten Bekanntmachung zur Vorprüfung hervorgeht.

Damit kann das Komitee sofort mit der Unterschriftensammlung starten. Der Inhalt der Initiative wird erst nach dem Zustandekommen geprüft. Den Entscheid über die Gültigkeit des Volksbegehrens trifft das Parlament.

Hinter dem Komitee steht keine politische Gruppierung

Mit der Initiative fordert das Komitee die Todesstrafe für Personen, die «in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen».

Hinter dem Komitee steht keine politische Gruppierung. Die Mitglieder stammen laut deren Angaben aus dem Umfeld eines Opfers. Die Ankündigung der Initiative war letzte Woche auf breite Ablehnung gestossen. Die meisten Politiker kritisierten das Begehren. (mt/sda)

Erstellt: 24.08.2010, 09:05 Uhr

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33 Kommentare

Max Sutter

24.08.2010, 10:09 Uhr
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"Bei der Vorprüfung der Initiative haben sich keine formalen Hindernisse ergeben." Komisch, dass man in der Schweiz ankündigen kann, dass man Menschen im Schnellverfahren umzubringen vorhat, und es ergeben sich keine formalen Hindernisse. Nichts ist unmöglich. Der Zynismus hinter dieser Feststellung sollte allen zu denken geben. Die anderen Staaten in Europa gehen mit diesem Thema sorgfältiger um. Antworten


Christoph Gimpert

25.08.2010, 12:53 Uhr
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Ich verstehe den Schmerz der Angehörigen eines Opfers und drücke hiermit mein Beileid aus. Aber Rache oder Genugtuung sollte in deren eigenem Ermessen sein, auch wenn sie sich selbst strafbar machen, und nicht das Kollektiv (Gesellschaft, Staat) damit beauftragen, einen Mord zu begehen. Antworten



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