Schweiz

Iwan Städler
Reporter Tages-Anzeiger


SVP verlangt Hafturlaub-Stopp

Aktualisiert am 01.07.2011 135 Kommentare

Die Flucht von Jean-Louis B. beschäftigt auch die Politik. Während die SVP einen sofortigen Urlaubsstopp verlangt, will die SP erst klären, wo das Problem liegt.

1/10 Der seit Montag flüchtige Mörder und Vergewaltiger Jean-Louis B. bleibt spurlos verschwunden. Die Polizei hat zwei neue Bilder veröffentlicht.

   

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Verwahrter auf der Flucht: Augenzeugen berichten

Verwahrter auf der Flucht: Augenzeugen berichten
Seit zwei Tagen ist ein verwahrter Vergewaltiger und Mörder am Neuenburgersee auf der Flucht. Die Bevölkerung ist beunruhigt.

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Am liebsten würde SVP-Nationalrätin Natalie Rickli alle Verwahrten gleich ihr Leben lang einsperren. Somit müsste man ihre Gefährlichkeit nicht mehr periodisch überprüfen, wie dies heute das Gesetz verlangt. Frei käme keiner mehr, wodurch sich auch Urlaube als erster Schritt in Richtung Freiheit erübrigen würden. Doch das, sagt Natalie Rickli, habe in National- und Ständerat keine Chance.

So setzt die SVP jetzt in erster Linie bei den Kantonen an. Dort verlangt sie einen vorübergehenden Stopp der Hafturlaube im geschlossenen Strafvollzug und ein definitives Verbot «humanitärer» Ausgänge von Verwahrten. Auf Bundesebene plant Rickli vorerst nur eine Intervention in der Fragestunde während der Septembersession. Dort will sie unter anderem wissen, bei wie vielen Personen eine Verwahrung aufgehoben wurde und wie viele davon rückfällig wurden. «Das ist für die SVP natürlich ein gefundenes Fressen», sagt FDP-Nationalrat und Anwalt Kurt Fluri. Er findet es aber falsch, aufgrund eines Einzelfalls neue Regeln zu beschliessen. Auf Bundesebene sieht Fluri jedenfalls keinen Handlungsbedarf.Auch CVP-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer mag nicht wegen eines Einzelfalls die bisherige Praxis umstossen. Solch bedauerliche Fälle werde es immer geben: «Auch einen Ausbruch aus einer Strafanstalt kann man nicht zu 100 Prozent ausschliessen.»

Zürich lernte aus Fall Brumann

SP-Nationalrat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch will jetzt erst einmal wissen, was im Fall von Jean-Louis B. schiefgelaufen ist: «Bevor wir am System schrauben, sollten wir wissen, wo der Fehler liegt – im System oder bei den zuständigen Personen im Einzelfall.» Normalerweise dürften Verwahrte nämlich die Haftanstalt nur verlassen, wenn sie keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellten. Sollte im vorliegenden Fall ein begleiteter Urlaub gewährt worden sein, obwohl nicht alle erforderlichen Behörden grünes Licht gegeben haben, so Jositsch, «dann müssen wir nicht das System wechseln, sondern die zuständigen Leute».

Nach Ansicht des Zürcher Strafrechtsprofessors könnte man allerdings den Strafvollzug durchaus auf nationaler Ebene klarer regeln, als dies heute der Fall ist – auch wenn der Vollzug in erster Linie den Kantonen obliegt. Jositsch spricht von einem Röstigraben bezüglich der Akzeptanz der Bevölkerung: In der Westschweiz sei diese grösser als etwa in Zürich, wo die Ermordung der 20-jährigen Pasquale Brumann durch einen Vergewaltiger und Frauenmörder auf Hafturlaub 1993 vieles verändert hat. «Wenn in Zürich ein Verwahrter ein Pfadimädchen angreift, ist Justizdirektor Martin Graf ein paar Tage später Alt-Regierungsrat», prophezeit Jositsch.Der Kanton Zürich gewährt denn auch nur in absoluten Ausnahmefällen humanitären Ausgang. Pro Jahr profitiert davon laut dem Amt für Justizvollzug maximal eine Person, bei der keinerlei Fluchtgefahr besteht – etwa ein alter Brandstifter, der schlecht flüchten kann, wegen Rückfallgefahr aber nicht in die Freiheit entlassen wird.

Keine Fussfesseln

Ansonsten kommen laut Sprecherin Rebecca de Silva nur Verwahrte in den Genuss von Ausgang, die man später in die Freiheit zu entlassen gedenkt – weil sie nicht mehr gefährlich sind. Der Urlaub ist ein erster vorsichtiger Schritt auf diesem Weg. Und er wird laut de Silva nur gewährt, wenn die Justizvollzugsanstalt Pöschwies, ein externes psychiatrisches Gutachten, zwei interne Ämter und eine externe Fachkommission übereinstimmend zum Schluss kommen, dass dies angezeigt sei. Dann lege man dem Häftling auch keine Fussfessel an und stelle ihm keine bewaffneten Polizisten zur Seite. Denn man gehe ja davon aus, dass dies nicht mehr nötig sei. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 01.07.2011, 09:52 Uhr

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135 Kommentare

Hans Schmid

01.07.2011, 08:32 Uhr
Melden 159 Empfehlung 0

Bei vergleichsweisen Kleinigkeiten wie z.B. Bauvorschriften, Abfallentsorgung oder der Zulassung von Motorfahrzeugen ist man in der Schweiz pedantisch und regelversessen wie sonst wohl nirgends auf dieser Welt. Aber auf der anderen Seite herrscht beim Umgang mit Schwerverbrechern immer wieder eine unglaubliche laissez-faire-Politik. Dieser Gegensatz ist für mich unverständlich. Antworten


Fabio Bonina

01.07.2011, 08:48 Uhr
Melden 131 Empfehlung 0

Die SP versucht den Fehler zu finden! Der Fehler liegt genau bei der SP und den Grünen die immer wieder Prädigen dass die Schweiz auch für Schwerverbercher die eine Gefahr für die Menscheit sind Human zu behandeln sind und dass ja die Menschenrechte eingehalten werden und noch mehr! Das habt Ihr nun davon liebe Schweizer. Ihr die so eine Kuscheljustiz und verweichlichung Akzepiert! Antworten



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