SP-Politiker wollen Ausländern den Kauf von Immobilien erschweren
Von David Schaffner. Aktualisiert am 19.03.2012 289 Kommentare
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Seit sich immer mehr Schweizer wegen der starken Zuwanderung sorgen, begegnet auch die SP der Personenfreizügigkeit mit Skepsis. Ohne eine deutliche Verschärfung der flankierenden Massnahmen sehe er schwarz, betonte Präsident Christian Levrat vor einigen Monaten. Bisher blieb die SP neue Lösungsansätze allerdings schuldig. Zu gross ist die Angst, plötzlich als fremdenfeindlich zu gelten.
Nun prescht die Zürcher Nationalrätin Jacqueline Badran mit einer radikalen Forderung vor, welche die negativen Auswirkungen des freien Personenverkehrs auf den Immobilienmarkt bremsen soll: «Künftig sollen Ausländer mindestens fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben, bevor sie eine Immobilie kaufen dürfen», sagt die Ökonomin, die auch im Vorstand des Mieterverbands der Deutschschweiz sitzt und immer wieder mit provokativen Forderungen auffällt.
«Verschiebung des Problems»
Innerhalb der SP stösst Badran auf offene Ohren: «Das ist ein sehr interessanter Vorschlag», sagt Fraktionschef Andy Tschümperlin. «Viele Schweizer Familien können sich heute wegen der rasanten Preisentwicklung kein Eigenheim mehr leisten.» Und SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen meint: «Wir brauchen Restriktionen, welche die Nachfrage drosseln.» Zu prüfen sei allerdings, ob sich die Wohnsitzfrist mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinen lasse.
Badran erhofft sich von der Massnahme zwei Auswirkungen: «Einerseits sinkt die Nachfrage nach Eigentum, wodurch die Preise sinken.» Andererseits steige der Anreiz für Investoren und Baufirmen, vermehrt neue Mietwohnungen zu bauen. «Heute erzielen Investoren dank der starken Nachfrage beim Bau von Eigentum höhere Renditen als beim Bau von Mietwohnungen», erklärt sie. Daher werde viel zu wenig Mietraum neu erstellt. «Drosseln wir nun die Nachfrage nach Eigentum, sinken dort die Renditen und gleichen sich jenen an, die mit Mietobjekten erzielt werden können», so Badran.
Wenig überzeugend wirkt diese Argumentation auf den Aargauer FDP-Nationalrat Philipp Müller: «Das Problem der steigenden Preise verlagert sich einfach um fünf Jahre», meint der Bauunternehmer. Überdies sei die Bestimmung einfach zu umgehen: «Neue Liegenschaften würden weiterhin als Wohneigentum konzipiert, während der ersten fünf Jahre aber mit dem Anrecht auf einen späteren Kauf vermietet», sagt Müller.
Vertrag sieht gleiche Rechte vor
Weiter verweist Müller darauf, dass eine Wohnsitzfrist nicht einfach so mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen vereinbar ist: «Der Vertrag sieht vor, dass EU-Arbeitskräfte die gleichen Rechte wie Schweizer haben, wenn es um den Erwerb von Wohneigentum geht.» Ausländer aus Drittstaaten mit einer C-Bewilligung wiederum können laut Müller wegen des Diskriminierungsverbots in der Verfassung nicht benachteiligt werden. «Gilt die Frist dann nur für Ausländer mit einem B-Ausweis, ist sie vollends nutzlos», sagt er. Denn nur wenige Personen mit einem B-Ausweis verfügten über die finanziellen Mittel für einen Immobilienkauf.
Laut Badran stellen diese Einwände indessen keine Probleme dar: «Wir müssen die Wohnsitzpflicht schlicht und einfach auch für Schweizer einführen», erklärt sie. Damit könne man sicherstellen, dass auf dem Papier niemand diskriminiert werde. «In der Realität würde die Bestimmung für die Schweizer kaum Einschränkungen bringen, da die meisten bereits fünf Jahre vor einem Kauf hier wohnen», sagt Badran.
Betroffen wären dann aber die Auslandschweizer. Das Gesetz könnte allerdings vorsehen, dass die geforderten Wohnjahre nicht direkt vor dem Kauf liegen müssen. Viele Auslandschweizer könnten sich dann ihre Kindheit hierzulande anrechnen. Auswirkungen hätte die Schranke in diesem Fall nur auf jene Personen Schweizer Abstammung, die nie oder nur kurz in ihrer Heimat gelebt haben. Dies wiederum findet Badran gerechtfertigt. Sie ist der Meinung, dass Personen generell erst dann Wohneigentum erwerben dürfen sollten, wenn sie einige Jahre via Steuern einen Beitrag an die öffentliche Infrastruktur geleistet haben.
Bundesrat muss Bericht liefern
Der Leiter Recht beim Bundesamt für Wohnungswesen bestätigt, dass einschränkende Bestimmungen beim Immobilienkauf juristisch denkbar wären: «Eine Mindestwohnsitzfrist für den Grundstückerwerb muss nicht a priori unvereinbar mit der Personenfreizügigkeit sein», erklärt Cipriano Alvarez. Das Parlament hat sich bereits einmal mit einem ähnlichen Vorschlag beschäftigt und den Bundesrat 2008 darum ersucht, eine Wohnsitzfrist zu prüfen.
«Diese Prüfung steht noch aus», sagt Alvarez. «Bis zum Sommer 2012 wird der Bundesrat aber einen Bericht über die Folgen der Personenfreizügigkeit und der Zuwanderung auf verschiedene Bereiche vorlegen.» Darin werde auch der Erwerb von Wohnungen durch Ausländer behandelt.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 18.03.2012, 17:46 Uhr
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289 Kommentare
In einigen Laendern Asiens koennen Auslaender gar kein Wohneigentum erwerben oder eingeschraenkt nur eine Wohnung aber nie Besitzer von Land werden. Das Land gehoert dem einheimischen Buerger. Das ist gar nicht so schlecht und laesst auch nicht viele Spekulationen zu, Antworten
Ich verstehe die Leute nicht.Was in diversen anderen Ländern bereits seit Jahren Gesetzt ist (Thailand etc.),gilt in der Schweiz komischerweise als Ausländerfindlich und Rassistisch.Schon eine komisch verkehrte Welt der möchtegern Weltoffenen mit null Ahnung....dort ok,hier aber nicht.Aber Hauptsache von den wirklichen Problemen ablenken..... Antworten
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