Schweiz

Rohe Gewalt als Markenzeichen

Von Mischa Hauswirth. Aktualisiert am 26.05.2012

Seit Jahren beschäftigt sich die Schweizer Justiz mit der Türkenmafia – zu fassen ist sie kaum. Auch in Basel hat sich eine türkische Parallelgesellschaft ausgebreitet.

Für Schweizer Strafverfolger fast unmöglich, in türkischen Kreisen zu ermitteln: Fahnen der Türkei (l.), der Schweiz (Mitte) und Deutschlands am Rathaus in Basel. (25. Juni 2008)

Für Schweizer Strafverfolger fast unmöglich, in türkischen Kreisen zu ermitteln: Fahnen der Türkei (l.), der Schweiz (Mitte) und Deutschlands am Rathaus in Basel. (25. Juni 2008)
Bild: Keystone

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Sechs Türken haben sich zurzeit wegen gewerbsmässiger Erpressung, illegalen Waffenbesitzes und verschiedener Gewaltdelikte vor dem baselstädtischen Strafgericht zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, von in der Schweiz lebenden Landsleuten Schutzgelder erpresst oder sie aus reiner Habgier beraubt zu haben. Der grosse, noch bis zum 4. Juni dauernde Prozess lenkt die Aufmerksamkeit auf eine Bevölkerungsgruppe, die in Basel besonders stark vertreten ist: die Türken. Vor allem Kurden haben sich in den vergangenen Jahrzehnten im Kleinbasel niedergelassen, Läden, Reisebüros, Imbissbuden und Restaurants eröffnet, Häuser gekauft. Am meisten türkische Staatsbürger lebten 1999 in Basel, damals waren es 8343. 2011 waren es 6711, wobei die Zahl aufgrund der erleichterten Einbürgerungen für Ausländer gesunken sein dürfte.

Im Sog der Einwanderungswelle vom Bosporus in den 70er- und 80er-Jahren reiste auch eine neue Form von Rechtsverständnis in die Schweiz ein, ein Rechtsverständnis, das deutliche Parallelen zur italienischen Mafia aufweist.

Immer wieder Erpressungen

Die Vorwürfe, welche Staatsanwaltschaften oftmals an die Adresse von organisierten türkischen Gruppen erhoben, ähneln sich augenfällig:
– 1995 standen fünf türkische Staatsangehörige wegen Erpressung von Schutzgeldern, Raub und Nötigung vor dem Berner Strafamtsgericht und wurden zu Gefängnisstrafen zwischen 12 und 24 Monaten verurteilt.
– 1999 führte das Zürcher Bezirksgericht einen Prozess gegen zwei türkische Kurden, die den türkischen Besitzer einer Imbissbude bedroht, von ihm Schutzgeld verlangt und schliesslich, weil er nicht zahlte, seinen Laden angezündet hatten.
– 2000 verurteilte das Basler Strafgericht fünf türkische Schutzgelderpresser, die eines der «hinterhältigsten und gemeinsten Delikte» begangen hatten, wie der damalige Gerichtspräsident es in der Urteilsbegründung formulierte.
– 2004 schickte das Bezirksgericht Zürich drei kurdische Männer ins Gefängnis, weil sie für die kurdische Arbeiterpartei PKK Schutzgelder erpresst hatten und bei der Eintreibung des Geldes nicht vor Gewalt zurückgeschreckt waren.

Nebst diesen zur Anklage gebrachten Verfahren gibt es etliche Ermittlungen, welche Polizei und Staatsanwaltschaft einstellen mussten, weil die Beweislage zu dünn war, um die Beschuldigten vor den Richter zu bringen.

Das Familiennetzwerk

Der aktuelle Basler Fall fügt sich nahtlos in die Reihe von Schutzgelderpresser-Fällen ein, welche die Schweizer Justiz seit Jahren immer wieder beschäftigen. Als Kopf des türkischen Clans, der eine Basler Bar erpresst und dem türkischen Besitzer unter Androhung von Gewalt rund 8000 Franken geraubt haben soll, fungierten ein 54- und ein 52-jähriger Türke aus der Region Zürich. Beide kamen Ende der 70er oder Anfang der 80er-Jahre nach Deutschland und in die Schweiz. Beide sind wegen Gewaltdelikten, Drohung und Vergehen gegen das Waffengesetz vorbestraft. Und beide verfügen über eine reguläre Niederlassungsbewilligung.

Beim 54-Jährigen ist unklar, wie lange er schon keine Arbeit mehr hat, der 52-Jährige hingegen bezieht seit Jahren IV, weil er unter psychischen Problemen leidet und nicht mehr arbeiten kann. Türken kennen sich untereinander. Die Familien sind vernetzt und nicht selten übers ganze Land verteilt. Türken heiraten unter sich, betreiben Handel unter sich, bleiben am liebsten in ihren Cafés und Restaurants unter sich.

Niemand sagt etwas

Diese introvertierte Lebensform machen sich jene zunutze, die neue Opfer für ihre Erpressungen suchen. «Meist wird das Schutzgeld als freiwilliger Beitrag für eine politische Organisation deklariert », sagt Peter Gill, Medienchef der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt. Manchmal machen Ermittler eine auffällige Nähe zur kommunistischen kurdischen Untergrundpartei PKK aus, so im Zürcher Schutzgeldfall von 1999. Politisch motiviert waren auch die Schutzgelderpresser in Bern Anfang der 90er-Jahre, die als Fall Mücadele bekannt wurden.

Die beschuldigten Kurden sollen Sympathisanten der linksrevolutionären türkischen Untergrundorganisation Dev-Sol gewesen sein. Der 54- und der 52-Jährige im aktuellen Basler Fall wuchsen beide in einem kurdischen Landesteil der Türkei auf und haben nach eigenen Angaben in der Jugend Erfahrung mit Waffen gesammelt. Ob das als versteckter Hinweis auf ein Mitwirken bei der PKK genügt, muss offengelassen werden. Denn manchmal geht es schlicht um persönliche Bereicherung.

Gewalt ist immer dabei, wenn es um die türkische Mafia geht. Sei es in Form von Sachbeschädigung, Bedrohung in Überzahl, Schlägereien oder schwere Körperverletzung. Der 54-jährige Angeklagte beispielsweise hat einem anderen Türken nach einer Meinungsverschiedenheit in einer Basler Bar ein Billardqueue auf den Kopf geschlagen. Für ihre kriminellen Machenschaften nutzt die Mafia das ungeschriebene Gesetz, wonach Türken Probleme unter sich lösen. Einen Verhaltenskodex aus ihrem Herkunftsland haben selbst jene Türken verinnerlicht, die schon seit Jahrzehnten nur noch in losem Kontakt zu ihrer alten Heimat stehen: Was auch passiert, es ist besser, zu schweigen. «Es ist fast unmöglich, in türkischen Kreisen zu ermitteln, denn dort sagt niemand etwas. Das stellen wir beispielsweise bei häuslicher Gewalt immer wieder fest. Bis eine Türkin Anzeige erstattet, braucht es sehr viel», sagt Gill. Der Berner Staatsanwalt Hansjörg Jester sagte im Rahmen eines Türkenprozesses, es sei auffällig, «wie gemein türkische Organisationen mit widerspenstigen Zeugen umgehen» würden.

Wie sehr gedroht und eingeschüchtert wird, wenn einer reden will, lässt sich in der Anklageschrift zum aktuellen Prozess nachlesen: Einer der Beschuldigten, ein in Basel aufgewachsener 30-jähriger Türke, war bei einer Schiesserei in Oensingen 2010 dabei. Als er davon hörte, dass ihn ein anderer Türke mit seiner Aussage belastet hatte, passte er ihm vor einer Kleinbasler Bar ab. Zuerst drohte er, ihn und dessen Frau «zu ficken», dann zog er eine Pistole und bedrohte den Zeugen mit dem Tod. Der 30-Jährige ist bereits zu mehr als 37 Monaten Gefängnis verurteilt worden, musste die Strafe jedoch noch nicht antreten, weil er das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen hat.

Die Spitze des Eisbergs

Konsultiert man die Bundesanwaltschaft, ist das Problem der gewerbsmässigen Erpressung und der Schutzgelderpressung durch Türken inexistent. Auch bei der Oberstaatsanwaltschaft in Zürich heisst es, das Phänomen beschäftige die Staatsanwälte kaum. In Wirklichkeit wissen die Strafverfolgungsbehörden nicht, wie oft tatsächlich türkische Schutzgeldeintreiber ihr Unwesen treiben. Die baselstädtische Staatsanwältin Simone Lustenberger sagt, die Fälle, die zur Anklage gebracht werden, seien nichts weiter als «die Spitze des Eisberges». Und der Luzerner Untersuchungsrichter Adi Achermann kam nach einer Umfrage bei Gastwirten zum Thema Schutzgelderpressung 1999 zum nüchternen Schluss, dass die Lage insbesondere dort heikel ist, wo viele Ausländer zusammen lebten.

Das Hauptproblem: Oft fehlt der Nachweis einer Straftat und damit dien Grundlage für eine Verurteilung. «Der Nachweis von Schutzgelderpressung ist sehr schwierig», sagt Saskia Rieder von der Kantonspolizei Zürich. Wie sehr sich die Schweizer Justiz mit dem Überführen der Türkenmafia schwertut, zeigen die Urteile. Hohe Strafen sind selten. Im Basler Fall von 2000 verhängte das Gericht bedingte Gefängnisstrafen, in anderen Fällen kam es aus Mangel an Beweisen zu Freisprüchen. Da wirkt die vor fast 20 Jahren geäusserte Forderung von Staatsanwalt Jester wie die Stimme des einsamen Rufers in der Wüste. Es sei höchste Zeit, sagte Jester, zu manifestieren, dass es in der Schweiz Gesetze gebe und diese respektiert werden müssten. (Basler Zeitung)

Erstellt: 26.05.2012, 13:20 Uhr

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