Schweiz

Rechtsexperten fordern, dass Armee bei Drohungen handelt

Von Fabian Renz. Aktualisiert am 10.11.2011 55 Kommentare

Der vorbestrafte Walliser Todesschütze behielt seine Dienstwaffe – weil seine Strafe der Armee zu wenig gewichtig schien. Doch Fachleute warnen: Ein mildes Urteil bedeute nicht, dass ein Täter ungefährlich sei.

Kein Verständnis für Passivität: Sturmgewehre liegen auf einem Tisch in Basel im Rahmen einer Waffenabgabe-Aktion .

Kein Verständnis für Passivität: Sturmgewehre liegen auf einem Tisch in Basel im Rahmen einer Waffenabgabe-Aktion .
Bild: Keystone

Daniel Jositsch: Der Zürcher Strafrechtsprofessor und SP-Nationalrat betont, die Risiken von zu Hause gelagerten Waffen seien «hinlänglich bekannt».

Martin Killias: Der Professor für Strafrecht an der Universität Zürich plädiert dafür, dass die Armee jeden Fall von Drohungen genau prüft.

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Der 23-Jährige, der am Freitag in Saint-Léonard VS mit seiner Dienstwaffe eine Frau erschoss, hat ein strafrechtlich bewegtes Vorleben – und zumindest ein Teil davon war der Armee bekannt: 2008 erging gegen den Mann wegen Drohung und Sachbeschädigung ein Gerichtsurteil, von dem die Militärbehörden Kenntnis hatten. Dennoch sahen sie keinen Anlass, sich näher mit dem Delinquenten zu beschäftigen. Eine bedingte Strafe wegen Drohung reicht für die Armee demnach nicht aus, um einen Wehrpflichtigen als potenzielles Sicherheitsrisiko einzustufen und ihn allenfalls zu entwaffnen (TA von gestern).

Rechtsexperten haben für diese Passivität kein Verständnis. Damit eine Drohung gerichtlich geahndet werden kann, muss sie laut Strafrechtsprofessor Martin Killias zumindest so ernst sein, dass sie auf einen «normalen» Menschen beängstigend wirkt. Die Armee habe in Fällen wie dem oben geschilderten daher unbedingt zu reagieren und die Gefährlichkeit des Täters zu überprüfen, fordert Killias. Daniel Jositsch, Strafrechtler an der Universität Zürich und SP-Nationalrat, pflichtet dem Kollegen bei. «Die Risiken, die von zu Hause gelagerten Armeewaffen ausgehen, sind hinlänglich bekannt. Es ist unerlässlich, dass die Armee handelt, wenn es zu einer Verurteilung wegen Drohungen oder ähnlicher Delikte kommt.»

Killias spricht von «Wahnsinn»

«Heller Wahnsinn» sei es zudem, von einer bedingten Strafe auf die Harmlosigkeit des Täters zu schliessen, findet Martin Killias. «Die Schweiz reagiert bei Delikten, wo Gewalt und Aggressionen im Spiel sind, im internationalen Vergleich äusserst milde. Fast alle Ersttäter erhalten zunächst einmal eine bedingte Strafe, falls nicht gerade ein Opfer zu Tode kam.» Es dränge sich daher auf, jeden Einzelfall auf die Gefährlichkeit hin zu überprüfen.

Alle angefragten Experten stimmen Killias in diesem Punkt zu – selbst Niklaus Oberholzer (Richter am Kantonsgericht St. Gallen) und Felix Bänziger (Oberstaatsanwalt von Solothurn), die sich zum konkreten Fall Saint-Léonard betont zurückhaltend äussern. Bänziger, der die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz präsidiert, gibt auch Folgendes zu bedenken: Die Gefährlichkeit eines Täters korrespondiere nicht zwingend mit der Schuldfähigkeit. Wenn ein Angeklagter vermindert zurechnungsfähig sei, wirke sich das strafmildernd aus. Eine Bedrohung stelle er in Zukunft vielleicht trotzdem dar.

Unklare Befunde

Dass die Armee allenfalls zu wenig Kapazitäten haben könnte, um nach bedingten Strafen über die Täter zu recherchieren, glaubt Daniel Jositsch nicht: «Es handelt sich hier kaum um ein Massenphänomen.»

Die Statistiken des Bundes lassen diesbezüglich keine klaren Aussagen zu. Laut Angaben des Bundesamts für Statistik wurden im Jahr 2009 insgesamt 2141 erwachsene Personen wegen des Straftatbestands Drohung verurteilt, eine relativ hohe Zahl. Für die Armee wären freilich vor allem die Urteile gegen aktive Dienstleistende von Interesse, also in erster Linie gegen Schweizer Männer zwischen 20 und 30 Jahren. Die Statistik ist indes nicht nach Alter, Nationalität oder bedingtem beziehungsweise unbedingtem Strafmass aufgeschlüsselt.

Staatsanwalt «kooperativ»

Bleibt die Frage, ob die Datenschutzbestimmungen gelockert werden sollten, wie sich das die Armee wünscht. Staatsanwalt Bänziger lässt hier eine gewisse Skepsis durchblicken. Wenn man die Armee nicht nur über rechtskräftige Urteile, sondern auch über die Aufnahme von Ermittlungen informiere, führe das zu Problemen der Grenzziehung: «Dann könnten bald auch die Arbeitgeber fordern, von uns informiert zu werden.» Bänziger betont indes: «Wenn die Armee Informationen über einen abgeschlossenen Gerichtsfall wünscht, dann sind wir kooperativ.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 10.11.2011, 07:56 Uhr

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55 Kommentare

Roger Liechti

10.11.2011, 11:43 Uhr
Melden 43 Empfehlung

Ihr alle trägt die Mitverantwortung, die ihr nein gesagt habt, zu Waffenschutzinitiative. Antworten


Andreas Durrer

10.11.2011, 09:20 Uhr
Melden 32 Empfehlung

Es ist offensichtlich, dass die Armee die Verantwortung, welche sie gegenüber der Bürger hat, nicht wahrnehmen will und kann. Daher gibt es auch keine weitere Legitimation für die Abgabe von Armeewaffen nach hause. Es ist ungeheuerlich, dass die Verantwortlichen für diese Tragödie, die Armeeführung, nicht die Konsequenzen zieht und geht. Es wurde vor der Abstimmung behauptet man habe es im Griff! Antworten



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