Schweiz
Querschläge eines Richters
Links
- Untersuchungsbericht von Dick Marty zur Schwyzer Justizaffäre
- Stellungnahme der Schwyzer Regierung (Bericht an den Kantonsrat)
- Medienmitteilung des Schwyzer Kantonsgerichts
Schwyzer Justizaffäre
Gutachten: Telefonüberwachung des Kantonsgerichts war rechtmässig
Bei der Erhebung von Daten der Telefonzentrale der Schwyzer Verwaltung soll das Kantonsgericht rechtmässig gehandelt haben. Dies habe ein externes Gutachten festgestellt, schreibt das Kantonsgericht in einer Medienmitteilung. Ihrem Präsidenten Martin Ziegler war vorgeworfen worden, mehrere Staatsanwälte bespitzelt zu haben.
Regierungsrat Peter Reuteler erstattete im Januar Anzeige gegen Ziegler und weitere Gerichtsmitglieder wegen widerrechtlicher Telefondatenerhebung. Das Gericht wies die Vorwürfe zurück und sprach von Amtshilfe. Es habe dem ausserordentlichen Staatsanwalt geholfen, bei der Hauszentrale der kantonalen Verwaltung Daten zu erheben, um Indiskretionen zu klären.
Das Gericht gab externen Experten den Auftrag, sein Vorgehen zu begutachten. Die Experten seien zum Schluss gekommen, dass die Kontrolle der Verbindungsdaten keinen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis dargestellt habe und rechtmässig gewesen sei. Die Experten hätten keine Bespitzelung festgestellt. Sie hätten indes kritisiert, dass die kantonale Rechtsordnung lückenhaft sei.
Bei den Experten handelt es sich um den St. Galler Rechtsprofessor Rainer Schweizer und den Basler Juristen Markus H. F. Mohler. (vin/sda)
Artikel zum Thema
- Justizaffäre Schwyz: Persönliche Fehden führten zur Eskalation
- Bespitzelung, Mobbing und ein goldener Fallschirm
Teilen und kommentieren
Stichworte
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Die Präsentation des Expertenberichts von Alt-Ständerat und Ex-Staatsanwalt Dick Marty zur Schwyzer Justizaffäre wäre beinahe durch eine Beschwerde verhindert worden. Doch kurz vor der heutigen Medienkonferenz der Regierung wies das Verwaltungsgericht in Schwyz die Beschwerde ab, die erst vor ein paar Tagen eingereicht worden war. Einer der Beschwerdeführer ist eine zentrale Figur im Schwyzer Justizstreit: Martin Ziegler, Präsident des Kantonsgerichts. Mit der Beschwerde wollte Ziegler erwirken, dass er vor der Veröffentlichung Einsicht in den 64-seitigen Marty-Bericht einnehmen kann. Und dass bei der Präsentation gleichzeitig seine Stellungnahme publik gemacht wird. Ziegler hat in den letzten Monaten alle juristischen Hebel in Bewegung gesetzt, um sich durchzusetzen.
Der Schwyzer Kantonsgerichtspräsident war in den letzten Tagen nicht nur mit der Beschwerde gegen den Marty-Bericht in eigener Sache aktiv. Vor zwei Tagen veröffentlichte er das Ergebnis eines selber in Auftrag gegebenen Gutachtens, das ihn vom Vorwurf der illegalen Datenbeschaffung entlastet (siehe Infobox). Ziegler soll sich 2010 Telefon-Randdaten – Anrufziel und Anrufdauer – von mehreren Staatsanwälten beschafft haben. Da war der Streit zwischen Kantonsgericht und Staatsanwaltschaft in vollem Gange und nach Indiskretionen längst an die Öffentlichkeit getragen worden. Gleichzeitig war ein Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung angelaufen.
«Rechtswidrige Handlungen begangen oder gedeckt»
Zieglers Aktivismus vor der Veröffentlichung des Marty-Berichts ist nachvollziehbar, denn er kommt darin nicht gut weg. Dick Marty kommt zum Schluss, dass die Animositäten zwischen den Behörden vor allem auf das Kantonsgericht zurückgehen. Hintergrund sei ein alte Feindschaft mit dem damaligen Leitenden Staatsanwalt Georg Boller, die auf eine Zeit zurückgehe, als Ziegler noch Rechtsanwalt gewesen sei. Sie hatten sich einen heftigen Prozess bis nach Strassburg geliefert, wo Ziegler schliesslich unterlag.
Im Streit mit Boller und anderen Staatsanwälten habe Ziegler «rechtswidrige Handlungen begangen oder gedeckt», heisst es im Marty-Bericht. Mit der Anordnung zur Erhebung von Daten der Telefonzentrale der Schwyzer Verwaltung habe Ziegler seine Kompetenzen überschritten. Diese Massnahme sei im Geheimen getroffen worden, ausserhalb des üblichen Verfahrens. Marty spricht von einer «schwerwiegenden Tat, die umso weniger tolerierbar ist, wenn man bedenkt, dass sie das Werk eines Magistraten ist, dessen Aufgabe es ist, dafür zu sorgen, dass das Gesetz beachtet wird». Marty kritisiert auch, dass das Kantonsgericht zur Untersuchung einer Amtsgeheimnisverletzung mit Rechtsanwalt René Räber einen ausserordentlichen Staatsanwalt eingesetzt habe, der ein persönlicher Freund von Ziegler sei. Dazu komme, dass Räber unter anderem als Betreibungs- und Konkursinspektor tätig sei und damit unter der Aufsicht des Kantonsgerichts stehe.
Laut Marty ist das Vorgehen des Kantonsgerichts «schockierend und in mehrfacher Hinsicht inakzeptabel». Ziegler war persönlich involviert und stand in der Kritik. Allein schon aus diesen Gründen hätte er sich jeglicher Handlungen enthalten sollen. Auch habe das Kantonsgericht keine Zuständigkeit für ein Strafverfahren, betont Marty.
«Ziegler glaubt, er sei der eigentliche ‹Chef› der Justiz»
Sein heftiger Konflikt mit Staatsanwalt Boller habe Ziegler unweigerlich auf Kollisionskurs mit den Strafverfolgungsbehörden gebracht, schreibt Marty. «Zieglers Persönlichkeit polarisiert, man ist entweder gegen ihn oder für ihn, er erträgt Widerspruch nur schlecht und glaubt, der Kantonsgerichtspräsident sei der eigentliche ‹Chef› der Justiz.» Das Marty-Gutachten kommt zum Schluss, dass die Strafanzeige von Regierungsrat Peter Reuteler (FDP) gegen Ziegler wegen illegaler Telefondatenbeschaffung notwendig gewesen sei. In diesem Fall habe der Gesamtregierungsrat zu spät reagiert, moniert Marty, der den Auftrag hatte, die Abläufe im Justizapparat zu untersuchen und die von der Regierung ausgeübte Aufsicht zu überprüfen.
Nach dem Bekanntwerden der so genannten Bespitzelungsaffäre im letzten Januar beschloss die Rechts- und Justizkommission des Kantonsrats, Ziegler nicht zur Wiederwahl zu empfehlen. Ziegler, der sich mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht gegen die drohende Abwahl gewehrt hatte, schloss Ende März einen Vergleich ab. Dabei gab er bekannt, bei den Richterwahlen im Juni nicht antreten zu wollen. Für seinen Kandidaturverzicht bekommt Ziegler im Rahmen «einer würdigen Verabschiedung» die im Obligationenrecht vorgesehene Auszahlung des eineinhalbfachen letzten Jahreslohns, also 300'000 bis 350'000 Franken.
Staatsanwaltschaft wie eine «belagerte Festung»
In der Schwyzer Justizaffäre hat nach Ansicht von Marty die Staatsanwaltschaft einen hohen Preis bezahlen müssen: den Abgang von drei erfahrenen Magistraten. Zudem sei eine bedrückende Atmosphäre entstanden. Marty fand nach eigenen Angaben eine Stimmung vor, die ihn an eine «belagerte Festung» erinnerte. Staatsanwalt Boller, der 2011 seiner Funktion enthoben und frühpensioniert wurde, sei sicherlich mitverantwortlich für den fehlenden Dialog mit dem Kantonsgericht gewesen. Trotzdem «hätte er es nicht verdient, so behandelt zu werden».
Marty betont, dass die Justizkrise zwar durch Animositäten zwischen Kantonsgericht und Staatsanwaltschaft verursacht, aber durch die Einführung der neuen Strafprozessordnung verschärft worden sei. Marty berichtete von komplexeren Strukturen und teilweise ungeeigneten Verantwortlichkeiten im Justizwesen.
Martys Vorschläge für Verbesserungen im Justizwesen
In seinem Gutachten macht Marty Vorschläge für Verbesserungen in der Schwyzer Justiz. Er schlägt vor, die Zahl von 30 Staatsanwälten auf 10 oder weniger zu reduzieren. Zugleich soll das Amt des Staatsanwalts aufgewertet und dieser von weniger wichtigen Arbeiten entlastet werden. Handlungsbedarf sieht Marty auch beim Kantonsgericht. Dieses umfasst heute 13 Richter, wovon aber lediglich zwei vollamtlich tätig sind; die meisten sind zudem nicht Juristen. Marty empfiehlt mehr Juristen und mindestens drei vollamtliche Richter. Schliesslich vermisst er ein unabhängiges, gewähltes Aufsichtsgremium über die Justiz. Dieses hätte möglicherweise die Eskalation der Justizaffäre verhindern können.
In einer ersten Stellungnahme zu Martys Vorschlägen hat sich die Schwyzer Regierung zurückhaltend geäussert. Laut Regierungsrat Reuteler können diese allenfalls längerfristig angegangen werden. Es sei höchste Zeit, den Blick wieder auf die ordentlichen Aufgaben zu richten, sagte der Schwyzer Landammann Armin Hüppin (SP). Allerdings seien die laufenden Strafverfahren noch abzuwarten.
Kritisiertes Kantonsgericht zeigt sich «befremdet»
Das Schwyzer Kantonsgericht hat am Nachmittag «mit Befremden» vom Marty-Bericht Kenntnis genommen. Es weise die pauschalen Vorwürfe gegen die Gerichte «als einseitig, unfundiert und gegen die Gewaltentrennung verstossend» zurück, schreibt das Kantonsgericht in einer Medienmitteilung. Zudem verurteile es entschieden «die im Bericht enthaltenen Vorverurteilungen von Personen», die sich zu den konkreten Vorwürfen nicht hätten äussern können.
Artikel mit Material der Nachrichtenagentur sda (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 09.05.2012, 16:50 Uhr
Schweiz
- 10:13Bericht: Bundesräte wollen Widmer-Schlumpf zur Rede stellen
- 06:44Das Volk duldet keine Abstriche an der Zweitwohnungsinitiative
- 15:13CVP und EVP-Fraktion gegen befristete AWK-Laufzeiten
- 14:32«Bei gewissen Produkten sind die Regeln nicht ideal»
- 12:34Zwei lange Tunnels verbinden ab 2025 Schwyz und Uri
- 11:35Innerschweizer Finanzdirektoren auf «Tour de Berne»
Flugpreise vergleichen
Vergleichen Sie die Flugpreise von verschiedenen Reiseanbietern und finden Sie das beste Angebot.
Alles für Abonnenten und Abonnentinnen
Laden Sie sich Ihr ePaper auf Ihren Computer und blättern Sie gratis und ab 5 Uhr früh in Ihrem "Bund".




























