Preisdiktat für ausländische Buchhändler?
Von Claudia Blumer. Aktualisiert am 27.01.2012 106 Kommentare
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Lugano-Übereinkommen
Das Lugano-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist 1988 in Lugano geschlossen worden. Wenig später wurde es von der Schweiz ratifiziert, seit 1992 ist es für die Schweiz in Kraft. Dem Übereinkommen gehören die alten Mitgliedstaaten der EU sowie der Efta an.
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«Es dürfte auch eine Illusion sein, dass man Preise für online durch Private gekaufte Bücher aus dem Ausland kontrollieren kann», kommentiert ein Leser auf DerBund.ch/Newsnet. Damit benennt er ein häufig gehörtes Argument der Gegner der Buchpreisbindung. «Wenn Amazon ein Buch billiger in die Schweiz verkauft, ist die Buchbranche dagegen chancenlos», sagt SVP-Nationalrat Lukas Reimann.
Die Befürworter hingegen verweisen auf Länder wie Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien oder die Niederlande, wo die Bücherpreise gesetzlich geregelt sind. Eine Ausnahme für den Online-Bücherkauf im Ausland gibt es nicht, diese würde das Gesetz wirkungslos machen.
Das Lugano-Übereinkommen
Weil das Thema vor Jahresfrist im eidgenössischen Parlament zu langen Diskussionen führte, holte der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband eine Stellungnahme beim Wiesbadener Preisbindungstreuhänder Christian Russ ein. Dieser beschreibt am umgekehrten Beispiel, wie das Preisbindungsgesetz auch gegenüber ausländischen Anbietern durchzusetzen sei: Nach deutschem Recht läge eine Verletzung des Buchpreisgesetzes vor, wenn ein Schweizer Händler via Internet Bücher an Endabnehmer in Deutschland verkaufen würde, ohne den in Deutschland gebundenen Ladenpreis zu beachten. Die deutschen Gerichte hätten sich damit zu befassen, deren Urteil würde gemäss den Bestimmungen des Lugano-Übereinkommens (siehe Box) in der Schweiz vollstreckt. «Die Rechtslage wäre vergleichbar mit Urheber- oder Markenrechtsverletzungen», schreibt Rechtsanwalt Russ.
Umgekehrt könne auch eine Preisunterbietung von Deutschland aus durch ein Schweizer Gericht gestoppt werden, sofern die Bestellung in der Schweiz getätigt wurde. Entscheidend sei der Ort der Bestellung, der «Erfolgsort», schreibt Russ. Im Übrigen gehöre die Vollstreckung inländischer Urteile im Ausland zum anwaltschaftlichen Tagesgeschäft und werfe im Verhältnis Deutschland-Schweiz keine nennenswerten Probleme auf.
Hohe Preisdifferenz
Ob sich dies auch für die Schweiz in die Praxis umsetzen liesse, ist nicht sicher. Präjudiz-Fälle fehlen, und die Preisdifferenz zwischen der Schweiz und den Nachbarstaaten, in denen ein grosser Teil der Bücher bestellt werden, ist besonders gross. «In Deutschland muss ich ein Buch nicht ins Ausland kaufen gehen», sagt Lukas Reimann. Das Risiko der Unterbietung durch ausländische Händler stelle sich für die Schweizer Buchbranche in besonderem Mass.
«Auch in Österreich sind die Buchpreise mehrwertsteuerbedingt höher als beispielsweise in Deutschland», sagt hingegen Dani Landolf, Geschäftsführer des Buchhändler-Verbands. Und das Beispiel Österreich zeige, dass die Buchpreisbindung trotz Onlinehandel durchsetzbar sei. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 27.01.2012, 10:49 Uhr
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106 Kommentare
Wenn die Vorlage vors Volk kommt, dann wird sie sowieso scheitern. Dass die Diskussion überhaupt dauernd geführt ist, liegt daran, dass die Buchhändler anscheinend eine gute Lobbyarbeit leisten. Ob das allerdings gute Werbung ist? Ich kauf jetzt alles im Ausland beim Amazon, da bekomme ich wegen der MWSt sogar noch tiefer Preise als die Deutschen. Antworten
Mich haben die Schweizer Buchhandlungen auch als Kunden verloren.
Dies jedoch nicht etwa wegen der Preise, sondern weil Statusupdates von Bestellungen immer erst auf Nachfrage kommen. Manche reagieren noch nicht mal innert vernünftiger Zeit auf E-Mails.
Bei Amazon klappt das alles perfekt und es gibt auch kaum ein Buch das es dort nicht gibt.
Ausserdem findet man es ohne Klimmzüge.
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