Preis für neue bilaterale Verträge wird hoch

Von Luciano Ferrari. Aktualisiert am 21.08.2010

Die Schweiz steht in ihrer Integrationspolitik an einer entscheidenden Wegmarke. Bisher ist nur klar, dass weder ein EU- noch ein EWR-Beitritt infrage kommt.

Wer sich von der Europa-Klausur des Bundesrats am Mittwoch mehr Klarheit über das Verhältnis Schweiz - EU erhofft hatte, sah sich enttäuscht. Die beiden Bundesrätinnen Doris Leuthard und Micheline Calmy-Rey, die über die Ergebnisse referierten, machten nur zwei Dinge klar: a) Ein EU-Beitritt wird derzeit ausgeschlossen, weil die «innenpolitische Machbarkeit» nicht gegeben sei. b) Auch ein EWR-Beitritt kommt nicht in Frage, weil eine «institutionelle Lösung durch den EWR-Beitritt weniger gut ist als das, was die Schweiz in den bisherigen bilateralen Verträgen – z. B. Schengen – bereits erreicht hat».

Längst geschlagene Schlacht

Das ist nachvollziehbar. Schliesslich hatte die gleiche Einsicht – dass nämlich die Schweiz im EWR automatisch EU-Recht hätte übernehmen müssen, ohne darüber mitbestimmen zu können ? den Bundesrat bereits am 26. Mai 1992 dazu veranlasst, ein EU-Beitrittsgesuch einzureichen. Entsprechend ist auch dem früheren Staatssekretär Franz von Däniken beizupflichten, der in der «Aargauer Zeitung» zu Protokoll gab: «Ob EWR oder EWR light – wer das propagiert, zettelt ein Nachzugsgefecht zu einer Schlacht an, die vor 20 Jahren entscheiden wurde». Lässt man diese 20 Jahre im Zeitraffer Revue passieren, lassen sich drei Phasen unterscheiden:

  • Die erste steht klar unter dem Stern des angestrebten EU-Beitritts: Trotz des Neins des Volks zum EWR am 6. Dezember 1992 beschliesst der Bundesrat, den EU-Beitritt als «strategisches Ziel» beizubehalten. Nur als Interimslösung wird der bilaterale Weg beschritten. Das in Brüssel deponierte Beitrittsgesuch wird folgerichtig auch nicht zurückgezogen, sondern nur «eingefroren». Die EU geht auf diese Strategie ein, was sich für die Schweiz als Vorteil erweist. Denn Brüssel ist eher zu Konzessionen und Übergangslösungen bereit, solange es davon ausgehen kann, es mit einem künftigen Mitgliedsland zu tun zu haben. Jedenfalls endet diese Phase sehr positiv für die Schweiz mit dem erfolgreichen Abschluss der Bilateralen I Ende 1998.
  • Die zweite Phase ist geprägt durch den Erfolg der SVP bei den eidgenössischen Wahlen im Oktober 1999. Die SVP wird wählerstärkste Partei. Zudem kommt am 4. März 2001 die Initiative «Ja zu Europa» zur Abstimmung. Sie fordert die sofortige Aufnahme von Beitrittsverhandlungen und wird mit 77 Prozent der Stimmen wuchtig abgeschmettert. Danach ist klar: In der Legislaturperiode 2003 bis 2007 kann das EU-Beitrittsprojekt nicht mehr aktiviert werden. Die Schweiz bereitet sich auf die zweite Runde der bilateralen Verhandlungen vor. Nun werden im Dezember 2003 Christoph Blocher und Hans-Rudolf Merz in den Bundesrat gewählt. Es kommt zum Streit zwischen Blocher und Aussenminister Joseph Deiss über die europapolitische Zielsetzung in der Legislaturplanung. Am Ende einigt man sich darauf, das «strategische Ziel» nicht mehr explizit aufzuführen. Im Mai 2004 gelingt es, das zweite Paket bilateraler Verträge abzuschliessen. Der bilaterale Weg beginnt sich zum «Königsweg» zu entwickeln. Am 26. Oktober 2005 trifft sich der Bundesrat zu einer Europa-Klausur: Diesmal setzen sich die Gegner durch. Es ist Hans-Rudolf Merz, der mit dem Argument, «die Politik des Bundesrats sei mit der Realität in Kongruenz zu bringen», das strategische Ziel des EU-Beitritts kippt. Der Beitritt wird fortan nur noch «als längerfristige Option betrachtet». Das sistierte Beitrittsgesuch wird nicht zurückgezogen, doch in Brüssel wird diese entscheidende Weichenstellung sehr genau verzeichnet. Der bilaterale Weg wird nun immer beschwerlicher.
  • Die dritte Phase beginnt deshalb am 5. Dezember 2008, als die EU-Staats- und Regierungschefs festlegen, dass die Teilnahme der Schweiz am Binnenmarkt «eine einheitliche und gleichzeitige Anwendung und Auslegung des sich ständig weiterentwickelnden gemeinschaftlichen Besitzstands erfordert». Mit anderen Worten: Die Schweiz muss einen «Mechanismus» finden, um die ständige Weiterentwicklung des EU-Rechts zu übernehmen und einheitlich auszulegen. Die Botschaft ist klar: Keine Extrawürste mehr für die Schweiz. Will sie nicht beitreten, darf sie nicht bessergestellt werden als ein EWR-Mitglied. Damit hat sich der Kreis geschlossen, und die Schweiz befindet sich in einer ähnlichen Situation wie 1991.

Auch damals erwies sich der als «Königsweg» gewählte Zugang zur EU, der EWR-Vertrag, als nicht mehr gangbar. Wie damals fordert Brüssel nun auch in den bilateralen Verträgen die automatische Übernahme des EU-Rechts. Der Bundesrat sah 1992 nach eingehender Analyse nur noch im EU-Beitritt einen möglichen Ausweg. Heute ist er noch nicht so weit. Er hat erst einmal eine Arbeitsgruppe ein-gesetzt. Er handelt damit nach dem klugen, wenn auch der Gretchenfrage ausweichenden Motto: «Wenn ich nicht mehr weiterweiss, gründe ich einen Arbeitskreis». Indem er eine Arbeitsgruppe einsetzt, die abklären soll, wie man die «institutionellen Probleme» mit der EU regelt, will er Zeit gewinnen. Zeit, um zunächst die beiden «lahmen Enten» im Gremium durch zwei neue, politisch besser verwurzelte Mitglieder zu ersetzen. Und Zeit, um allen interessierten Kreisen klarzumachen, dass eine neue Weichenstellung in den Beziehungen zur Europäischen Union angesagt ist.

Ein «EWR light»

Denn die gegenwärtige Blockade hat einen Preis: Die Schweiz hat seit 2004 kein neues bilaterales Abkommen mit der EU abgeschlossen. Und nach dem gestrigen Auftritt der Bundesrätinnen Leuthard und Calmy-Rey ist klar, dass die Pause noch mindestens ein Jahr andauern wird, nämlich bis wir die «institutionellen Probleme» mit der EU gelöst haben. Dies erst eröffnet die Chance, neue Verträge zu vereinbaren. Bis dahin sind auch die eidgenössischen Wahlen abgehalten, was wohl im Sinne der Erfinderinnen der Arbeitsgruppe ist. Dass Leuthard und Calmy-Rey am Donnerstag dennoch neue bilaterale Verhandlungen in zwei Bereichen lanciert haben, ist wohl kein Zufall. Der Bundesrat erhöht so den Druck auf die Schweiz und sich selbst, am Ende dieser Verhandlungen ein institutionelles Neuarrangement mit der EU zu finden.

Option Rahmenabkommen

Welche Optionen aber hat der Bundesrat? Gehen wir davon aus, dass der EWR-Beitritt souveränitätspolitisch und der EU-Beitritt innenpolitisch nicht machbar ist, dann bleiben nur folgende Möglichkeiten: Ein «EWR light», also die Inanspruchnahme der EWR-Institutionen ohne Beitritt. Die Frage ist, ob die EU damit einverstanden ist, wenn nicht gleichzeitig die Garantie der Übernahme des EU-Rechts garantiert ist.

Ein Beitritt «EU light», das heisst nur zu Teilbereichen der EU. Auch das hängt vom Goodwill und der weiteren Entwicklung der EU ab. Drittens schliesslich ein Rahmenabkommen, in dem Rechtsanpassung und -überwachung zwischen der EU und der Schweiz geregelt würde. Bislang ist Brüssel nur mässig daran interessiert. Fazit: Die Schweiz muss den EU-Ländern ein sehr vorteilhaftes Paket an neuen bilateralen Verträgen vorlegen, damit die EU doch noch einmal auf eine Sonderlösung für die Schweiz eintritt. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 20.08.2010, 22:43 Uhr

Schweiz

Populär auf Facebook – Privatsphäre

Meistgelesen in der Rubrik Schweiz

AKTUELLE KADERSTELLEN

Marktplatz

Senior Product Manager local.ch/Print Jörg Lienert, ZH BE

Projektleiter/in Leittechnik 80-100% Centralschweizerische Kraftwerke, Luzern

Head of Logistics & Warehousing Engineering Management Selection E.M.S. AG, BS

Gratis ePaper für «Bund»-Abonnenten