Schweiz

Polizeiverband ruft seine Mitglieder zur Arbeitsverweigerung auf

Von Daniel Foppa. Aktualisiert am 27.05.2011 37 Kommentare

Der Polizeiverband protestiert gegen ein eingeschränktes Zugriffsrecht auf das Ausweissystem des Bundes. Er fordert Polizisten auf, keine Ausweisverlustmeldungen mehr entgegenzunehmen.

Haben keinen Zugriff mehr auf die Personenfotos im Ausweissystem: Beamte der Stadtpolizei Zürich.

Haben keinen Zugriff mehr auf die Personenfotos im Ausweissystem: Beamte der Stadtpolizei Zürich.
Bild: Keystone

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«Der Amtsschimmel behindert unsere Arbeit. Da machen wir nicht mehr mit», sagt Heinz Buttauer, Präsident des Schweizer Polizeibeamtenverbands. Er kann nicht verstehen, dass die Polizisten seit letztem Jahr aus Datenschutzgründen keinen Zugriff mehr auf die Personenfotos im zentralen Ausweissystem des Bundes haben. Sie können wohl Name, Adresse und Geburtsdatum einer Person abfragen – deren Bild aber bleibt gesperrt. «So kann die Polizei eine Person nicht mehr genau identifizieren», sagt Buttauer. Melde zum Beispiel jemand seinen Ausweis als gestohlen, könne der Beamte nicht mehr zweifelsfrei abklären, ob die Angaben der Person stimmten.

Drogenhändler erschleicht ID

Der Polizeibeamtenverband hat beim Bundesamt für Polizei gegen die neue Verordnung protestiert – ohne Erfolg. Deshalb ruft der Zentralvorstand nun zur Arbeitsverweigerung auf: In der Verbandszeitschrift und via die Sektionen werden alle Polizisten des Landes aufgefordert, keine Anzeigen von Personen mehr entgegenzunehmen, die ihren Ausweis als gestohlen melden wollen – es sei denn, die Person kann sich mit einem anderen Ausweis zweifelsfrei identifizieren. Als erster Teilverband hat letzte Woche die Walliser Sektion offiziell beschlossen, sich an dieser Arbeitsverweigerung zu beteiligen.

Was für Folgen die Verordnung haben kann, zeigt ein Fall, von dem der TA Kenntnis hat. Dabei geht es um einen im Januar 2011 von der Stadtpolizei Zürich verhafteten Mann, der in Besitz einer gefälschten Identitätskarte war. Der im April 2010 aus der Haft entwichene Drogenhändler begab sich wenige Tage nach seiner Flucht auf einen Polizeiposten. Dort gab er sich als sein Bruder aus und sagte, ihm sei der Ausweis gestohlen worden. Der Mann konnte alle Kontrollfragen zur Person des Bruders beantworten und erhielt einen ID-Verlustschein – ohne dass der Beamte seine Identität zweifelsfrei feststellen konnte. Denn auf das Personenfoto im Ausweissystem hatte er keinen Zugriff. Und auch die Konsultation der Führerausweis-Datenbank half nicht weiter. Zwar hat die Polizei dort weiterhin Zugriff auf die Personenfotos. Wenn aber jemand – wie der Bruder des Mannes – einen alten Führerausweis verwendet, ist sein Bild nicht gespeichert.Mit dem ID-Verlustschein ging der Mann zum Passbüro in einer anderen Stadt, wo ihm eine Identitätskarte ausgestellt wurde – lautend auf seinen Bruder und versehen mit dem eigenen Bild. Der Mann wurde schliesslich im Rahmen einer Personenfahndung verhaftet.

Bund betont Datenschutz

Das Bundesamt für Polizei erklärt, die Zugangsrechte seien aus Datenschutzgründen eingeschränkt worden. So trage man den Bedenken in der Bevölkerung Rechnung, die im Vorfeld der Abstimmung über den biometrischen Pass laut geworden seien. «Das ist ein lächerliches Argument», sagt die Berner SVP-Nationalrätin und Polizistin Andrea Geissbühler. «Um einen Verlustschein auszustellen, müssen wir die Identität der Person abklären. Aber man gibt uns nicht die Mittel dazu.» In Bern sei die Polizei dazu übergegangen, auf dem Verlustschein den Vermerk anzubringen, die Person habe nicht endgültig identifiziert werden können.

Geissbühler hat eine Motion eingereicht, mit der sie ein umfassendes Einsichtsrecht für die Polizei fordert. Unterzeichnet wurde der Vorstoss auch von den SP-Nationalräten Daniel Jositsch und Max Chopard. «Wir hoffen, dass die Politik jetzt handelt», sagt Buttauer. Der Präsident der Schweizer Polizeikommandanten, der Freiburger Polizeichef Pierre Nidegger, wollte sich zum Aufruf des Polizeiverbands nicht äussern. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 26.05.2011, 23:28 Uhr

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37 Kommentare

hans scholl

27.05.2011, 10:29 Uhr
Melden 24 Empfehlung

Bei allem Verständnis für datenschutzrechtliche Bedenken, so trägt dies manchmal nicht mehr nachvollziehbare (faule) Früchte. Sicherheitspolitische Gründe dürfen nur wegen oft übertriebener Ängste vor einem Überwachungsstaat nicht vernachlässigt werden. Solche datenschutzrechtliche Überlegungen begünstigen letztlich nur krminelle Elemente, indem die polizeiliche Ermittlungsarbeit behindert wird. Antworten


marc michel

27.05.2011, 11:33 Uhr
Melden 21 Empfehlung

Liebe Datenschützler, manchmal ist es besser die Daten freizugeben. Merke: Vorallem, wenn es polizeilich relevante Daten sind... Antworten



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