Polizei schröpft Touristen am Flughafen
Von Maurice Thiriet. Aktualisiert am 15.08.2011 462 Kommentare
Erfahrungsbericht der Autorin Irene Dietsche
«Seit 30 Jahren geniesse ich europäische Gastfreundlichkeit, pendle zwischen Deutschland und den USA, mit Abstechern in die Schweiz und nach Frankreich. Die Schweiz ist grosszügig mit Passkontrolleuren geworden: Es gibt viele, und jeder Beamte kann sich genügend Zeit nehmen, alle «Gäste» sehr gründlich zu prüfen.
Der Beamte, bei dem ich landete, verheimlichte seinen Erfolg nicht: Er studierte meinen Pass genau und zählte langsam irgendetwas ab, mit den Fingern von sich gestreckt, wie ein Schulkind. Ich fragte ihn, was er nachrechne, und er erwiderte triumphierend: «Acht Tage sind sie zu lang geblieben.» Und er bestellte die Flughafenpolizei (er hatte sich verzählt, ich hatte nur fünf Tage Overstay).
Wieder war die Wartezeit kurz, aber er nutzte sie. Um mich zu belehren, dass es Aufgabe des Touristen wäre, die Schweizer Gesetze zu kennen, auch wenn sie nirgendwo öffentlich aushingen. Zwar sei ein Visum, fuhr er fort, in den anderen Schengen-Staaten für Amerikaner nicht nötig, aber hier schon, und die Schweiz sorge für das allgemeine Europawohl, und er werde für dieses Versäumnis eine Geldbusse von bis zu 9000 Franken verhängen. Offenbar bin ich in der Schweiz gleichzeitig Schwerverbrecherin und Geldkuh.
Nur als Erstere betrachtete mich die hinzueilende Flughafenpolizistin, die mich in einen kleinen Saal abführte, wo andere Elende warteten. Die Beamtin erklärte, die Schweiz müsse eine Geldbusse erheben, und man würde darüber hinaus für ganz Europa ein Einreiseverbot von einem Jahr verhängen können, vielleicht noch länger.
Knapp vor dem Abflug meiner Maschine nach New York erlöste mich ein weiterer Beamter. Er sprach leise, sodass niemand sonst es hören konnte, und murmelte, dass er die Situation selbst nicht «richtig» finde. Er legte mir die Papiere zum Unterschreiben vor und wünschte mir eine gute Weiterreise.»
Anmerkung: Die Kantonspolizei Zürich legt Wert auf die Feststellung, dass die Bussen an Ort und Stelle bezahlt werden können, worauf Frau Dische auch aufmerksam gemacht worden sei. Zudem könnten Fernhaltemassnahmen für den gesamten Schengen-Raum nur bei Verstössen gegen das Ausländergesetz verhängt werden, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind.
Irene Dische: Die deutsch-amerikanische Schriftstellerin, 1952 in New York geboren, wurde mit dem autobiografischen Roman «Grossmama packt aus» (2005) bekannt.
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Am 5. August trat die amerikanische Schriftstellerin Irene Dische in Paris ihre Heimreise nach New York an. Zwei Stunden später führten sie Flughafenpolizisten an der Passkontrolle im Transit des Flughafens Zürich in ein separates Räumlein. Eine Beamte erklärte Dische, dass sie leider beim Umsteigen gegen das Schweizer Ausländergesetz verstossen habe, und händigte ihr ein Papier aus mit dem Vermerk, dass ihr das Statthalteramt Bülach einen Bussbescheid zustellen werde und gegen sie «ferner ein Einreiseverbot von einem oder mehreren Jahren für die Schweiz und die Schengenstaaten ausgesprochen werden könnte». Dische, verängstigt, weil sie auch von Lesereisen in Europa lebt, unterschrieb unter Druck alles, was man ihr hinhielt. Sie erwischte knapp und wütend ihren Anschlussflug.
Der Grund für ihr Ungemach: Schengenstaaten wie Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Österreich haben mit den USA ein Visumsbefreiungsabkommen. So können Amerikaner in jedem dieser Schengenländer ohne Visum zusätzlich zu den üblichen drei visumsfreien Monaten drei weitere Monate bleiben und dann von dort in ein anderes Schengenland mit einem solchen Abkommen weiterreisen. So dürfen sie den Aufenthalt im Schengenraum weit über drei Monate überziehen. Verlassen sie den Schengenraum über ein Land, indem sie von der Visumspflicht befreit sind, geht alles problemlos.
Die Schweiz hingegen kennt kein Visumsbefreiungsabkommen mit den USA. Und da die Schweiz ein Teil von Schengen ist, ist ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen im Schengenraum gleichbedeutend mit einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Schweiz. Und der ist visumspflichtig.
«Swissmade Overstay»
Doch das weiss fast niemand. Auch Dische, die in Frankreich und Deutschland zusammen 95 Tage verbracht hatte, verfügte über kein Visum und verstiess so mit Betreten des Transitbereiches des Flughafens Zürich und damit Schweizer Bodens gegen das Ausländergesetz. Sie ist in guter Gesellschaft. Nebst den Amerikanern sind auch Australier, Brasilianer sowie diverse Balkanstaaten in Teilen Schengens von der Visumspflicht befreit. Sie alle werden im Transitbereich des Flughafens Zürich zur Kasse gebeten, wenn sie nach einem «Swissmade Overstay», wie ihn Fachleute bezeichnen, den Schengenraum verlassen.
So büsste die Flughafenpolizei 2009 insgesamt 3116 Personen und im Jahr darauf bereits 3504 Personen. Unter den Gebüssten waren die Amerikaner mit 658 Bussen vor Brasilianern und Balkanstaatlern Spitzenreiter. Auch in diesem Jahr liegen die Amerikaner vorn. Die Rangliste ist ein Abbild der täglichen Flugverbindungen von Zürich in die USA und nach Brasilien
Die im Transitbereich anfallenden Bussen machen beim Statthalteramt Bülach mit jährlich rund 1,7 Millionen Franken bereits ein Drittel der anfallenden Bussensumme aus. Statthalter Hanspeter Frei nimmt die Visaproblematik mit Humor, bezeichnet etwa den täglichen Swiss-Flug nach São Paulo als «auch recht ergiebig». Die Bussensummen bewegen sich inklusive Gebühren zwischen 200 und 650 Franken. Auch Schriftstellerin Dische wird Post aus Bülach erhalten. Obwohl der Bussenbetrag klein ausfallen wird, ist ihr Anwalt Patrick Frey ungehalten. «Man zwackt den Leuten, die rasch einen Anschlussflieger erwischen müssen, in der Transitzone noch schnell eine Busse ab, die nur wegen eines fehlenden bilateralen Abkommens erhoben werden darf. Das ist moderne Wegelagerei», sagt Frey.
Australier protestieren
Und die ist für das Image der Schweiz als Gastland nicht eben förderlich. Australische Fluggäste, die den Visumsobulus ebenfalls bezahlen mussten, beschwerten sich bei der Schweizer Botschaft in Canberra. Diese gelangte an Schweiz Tourismus, wie deren Sprecherin Daniela Bär bestätigt. «Daraufhin haben wir uns mit der Flughafenpolizei und dem Bundesamt für Migration in Verbindung gesetzt, diese wiederum sagten uns, dass sie untereinander im Gespräch seien», sagt Bär. Passiert ist indes nichts. Und es wird vermutlich auch nichts passieren.
«Seit Einführung von Schengen sind die Schengenstaaten nicht mehr befugt, bilaterale Abkommen in Bezug auf Visumsbefreiungen zu schliessen», sagt Regula Dütschler vom Bundesamt für Migration. Sie empfiehlt, sich vor der Einreise in den Schengenraum nach den Bestimmungen der einzelnen Staaten zu erkundigen und statt mit Swiss von Zürich beispielsweise mit Lufthansa von Frankfurt, Air France von Paris oder Iberia von Madrid aus zu fliegen.
Der Direktor des Schweizer Tourismus-Verbandes (STV), Mario Lütolf, ist ob solcher Tipps nach eigenen Angaben «entrüstet». «Gescheiter wäre, darauf zu drängen, dass diese fehlende Schengenkompatibilität schnellstmöglich bereinigt wird», sagt STV-Direktor Mario Lütolf. Es sei für eine Tourismusdestination peinlich, wenn sie Transitpassagiere, «die alle potenzielle Schweiz-Besucher sind, auf der Heimreise unnötig in Verlegenheit bringt». (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 15.08.2011, 06:14 Uhr
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462 Kommentare
Und wer empört sich über die Abzockerei und die Einreiseschikanen der USA? Wer in dieses Land einreisen will, muss bürokratische Hürden via Internet überwinden und muss 15 US$ hinblättern. Bei der Einreise selbst werden die Fingerabdrücke genommen und die Visage fotografiert. Wer in ein anderes Land reist, soll sich vorher erkundigen oder beraten lassen . . . Antworten
Das ist wieder typisch: Man spricht eventuell miteinander also hat man darüber gesprochen. Danach fühlt sich in dern Plüschetagen niemand motiviert diesen Zustand zu beheben.Es geht ja um fiskale Einnahmen und da ist das Image egal. Ich würde als Tourist einen Bogen um die Schweiz machen. Antworten
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