Schweiz
Otto solls richten
Von Claudia Blumer. Aktualisiert am 15.12.2010
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Morgen entscheidet der Nationalrat über das erste Massnahmenpaket der 6. IV-Revision, mit der Tausende IV-Rentnerinnen und -Rentner in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Die Linke lehnt die Revision als unsozial ab, die Bürgerlichen wollen verhindern, dass Unternehmen mit einer Behindertenquote zur Aufnahme von IV-Rentnern gezwungen werden.
Doch hinter den Kulissen werden ganz pragmatische Allianzen geschmiedet, wie FDP-Nationalrat Otto Ineichen zu DerBund.ch/Newsnet sagt. Er sei von IV-Chef Stefan Ritler angefragt worden für eine Zusammenarbeit bei der Integration von IV-Bezügern in den Arbeitsmarkt. Ineichen hat langjährige Erfahrung mit Integrationsprojekten und verfügt über die entsprechenden Netzwerke.
«Wir können das besser»
Der Luzerner Unternehmer kann sich eine Zusammenarbeit mit der IV gut vorstellen, wie er sagt. Zumal er dies auch in der Vergangenheit schon gemacht hat. Er hat mehrere Projekte zur Integration aufgegleist. So zum Beispiel die Stiftung Speranza für Jugendliche mit Schwierigkeiten auf dem Lehrstellenmarkt, Job-Passerelle oder Reap Schweiz für die Reintegration ausgesteuerter Arbeitsloser. Das jüngste Projekt heisst «Speranza 50+» und ist für über 50-jährige Erwerbslose gedacht.
Eine Behindertenquote sei für die Integration kontraproduktiv, gibt sich Ineichen überzeugt. «Wir können das viel besser: auf der emotionalen Ebene, mit positiven Anreizen.» Er ist sicher, «dass man 60 Prozent aller IV-Rentner integrieren könnte, wenn man ihnen die Chance gäbe, einen Monat lang im Unternehmen zu schnuppern». Man müsse die Integration pragmatisch vorantreiben.
Die IV erwartet Unterlagen
«Nationalrat Ineichen und Herr Ritler haben anlässlich der Parlamentsdebatte über die 6. IV-Revision über das Projekt Speranza 50+ gesprochen», bestätigt Harald Sohns vom Bundesamt für Sozialversicherungen, «und darüber, dass in diesem Rahmen vielleicht etwas für die Integration älterer Invalider ins Berufsleben getan werden könnte». Die IV erwarte nun Unterlagen dazu, um die Möglichkeit einer Zusammenarbeit prüfen zu können. «Nach Art. 68quater IVG kann die IV Pilotversuche unterstützen, die über den Rahmen des Invalidenversicherungs-Gesetzes hinaus gehen, aber dazu beitragen, die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen zu fördern», ergänzt Sohns. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 15.12.2010, 16:46 Uhr
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