OECD fordert von der Schweiz die Abschaffung der Inhaberaktien
Von Romeo Regenass. Aktualisiert am 03.06.2011 6 Kommentare
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Das Global Forum der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) begrüsst die Fortschritte, die die Schweiz in den letzten zwei Jahren bei der Amtshilfe in Steuersachen gemacht hat. Gleichzeitig legt es den Finger auf einen wunden Punkt, der nicht ganz unerwartet auftaucht: die Inhaberaktien.
Weil die Eigentümer von Inhaberaktien weder im Handelsregister noch im Unternehmen registriert werden, sei oft nicht klar, wem ein Unternehmen tatsächlich gehöre. Die Schweizer Gesetzgebung soll darum so angepasst werden, dass die Behörden jederzeit die Inhaberaktionäre von Unternehmen identifizieren können (siehe Interview unten).
Diesen Kritikpunkt hätte die Schweiz aus eigener Kraft aus dem Weg räumen können. 2006, als Christoph Blocher im Bundesrat noch Justizminister war, sah der Vorentwurf für ein neues Aktienrecht noch vor, die Inhaberaktien abzuschaffen. «Die Schweiz sollte sich der weltweiten Kritik wegen Geldwäscherei und kriminellen Geldern nicht unnötig aussetzen», hatte Blocher damals der «Finanz und Wirtschaft» gesagt. Dass diese Leute auch anonyme Wertpapiere suchten, liege auf der Hand.
Bundesrat Blocher gab nach
Doch in der Vernehmlassung machten sich zu viele gewichtige Stimmen dafür stark, die Inhaberaktie beizubehalten. Man müsse dem internationalen Druck widerstehen, monierten Finanzkreise; die Umstellung auf Namenaktien sei für die Unternehmen nicht zumutbar. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen müssten die Möglichkeit haben, Aktien formlos zu übertragen. Schliesslich gab Blocher nach: Man werde die Abschaffung später prüfen, wenn auch andere Länder so weit seien.
Zuletzt hat der Ständerat im Juni 2009 mit 26 zu 10 Stimmen einen linken Antrag abgelehnt, die Inhaberaktien abzuschaffen – gegen den Willen der Justizministerin: «Mit der OECD (...) werden wir hier noch gewisse Schwierigkeiten bekommen, mindestens in mittlerer Zukunft», so Eveline Widmer-Schlumpf.
Jetzt ist es so weit. Unter den Ländern, die das Instrument der Inhaberaktie überhaupt kennen, schaffen es unter dem Druck der OECD immer mehr ab. Oder sie führen eine Eintragungspflicht ein, wie zuletzt Panama, was fast auf das Gleiche hinausläuft.
Schweiz prüft Umsetzung
Die Note «ungenügend» gibt die OECD der Schweiz auch in Sachen Informationsaustausch, weil die gestellten Anforderungen zur Identifizierung von betroffenen Steuerpflichtigen und Banken zu restriktiv sind. Ursprünglich hatte die Schweiz die Angabe von Name und Adresse des Steuerpflichtigen und der Bank zur Bedingung für jegliche Amtshilfe gemacht. Im Februar musste der Bundesrat nachbessern: Künftig sei die Angabe von Name und Adresse nicht mehr zwingend – sofern die Identifikation durch andere Mittel erfolgt und es sich nicht um eine «Fishing Expedition» handelt.
Der Nationalrat hat diese erleichterte Amtshilfe bereits gutgeheissen, und die Aussenpolitische Kommission des Ständerats empfiehlt ihrem Rat einstimmig, dem Nationalrat in der Sommersession zu folgen. Das Global Forum anerkennt denn auch, dass die Schweiz den internationalen Standard bald erfüllen wird.
Weiterer Handlungsbedarf
Obschon die OECD der Schweiz einen «bedeutenden Wandel» attestiert, sieht der 100-seitige Bericht weiteren Handlungsbedarf: etwa bei Konzernen, die den Sitz im Ausland haben, aber von der Schweiz aus geführt werden. Hier soll die Schweiz dafür sorgen, dass die Eigentumsverhältnisse offengelegt werden.
Das Global Forum, das vor allem aus den G-20-Staaten und den OECD-Staaten besteht, überprüft mittels sogenannter Peer Reviews die Einhaltung des Amtshilfe-Standards. In der ersten Phase wird geprüft, ob die Grundlagen für den Informationsaustausch nach internationalem Standard vorliegen. In der zweiten Phase werden Effektivität und Effizienz des Informationsaustausches geprüft.
Die erste Phase des Peer Reviews der Schweiz begann Ende Oktober 2010. Die zweite Phase ist für Ende 2012 vorgesehen, sofern bis dann eine bedeutende Anzahl von Doppelbesteuerungsabkommen nach internationalem Standard genehmigt wurde.
Die Schweiz hat nun sechs Monate Zeit, um dem Global Forum einen Bericht über die vorgesehenen Massnahmen zur Verbesserung der nicht erfüllten Kriterien vorzulegen. Laut Beat Furrer, Sprecher der Eidgenössischen Steuerverwaltung, prüfe die Schweiz derzeit die Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 03.06.2011, 09:25 Uhr
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6 Kommentare
Es ist schon bedenklich, wie die Schweiz fast wöchentlich in die Kritik gerät, und ganz schnell Entgegenkommen signalisiert. Regiert tatsächlich schon die OECD in Paris und die EU in Brüssel über die Schweiz,und die meisten haben es noch gar nicht bemerkt. Sind wir eigentlich Handlanger und Knecht dieser Organisationen? Ich habe überhaupt keine Aktien, doch irgendwo ist doch wirklich fertis lustig Antworten
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