Schweiz
Neonazi wehrt sich gegen Auslieferung
Aktualisiert am 13.05.2012 21 Kommentare
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Der Neonazi Sebastien N., der nach Schüssen im Zürcher Niederdorf in Hamburg in Haft sitzt, widersetzt sich seiner Auslieferung in die Schweiz. Dies nachdem das Bundesamt für Justiz (BJ) im Auftrag der Zürcher Staatsanwaltschaft bei den deutschen Behörden um eine Auslieferung ersucht hat. Grundlage für das Gesuch bildet ein Haftbefehl wegen versuchter vorsätzlicher Tötung.
BJ-Sprecher Folco Galli bestätigt entsprechende Informationen der «SonntagsZeitung»: «Wir haben am 9.?Mai ein Auslieferungsersuchen an die Justizbehörde Hamburg abgeschickt.» Der Tatverdächtige habe sich aber nicht mit einer vereinfachten Auslieferung einverstanden erklärt. Eine rasche Überführung in die Schweiz ist damit gescheitert. Hätte N. zugestimmt, wäre die Auslieferung innert wenigen Tagen erfolgt.
Unbestimmte Verzögerung
Gemäss dem Hamburger Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers verzögert sich eine Rückführung jetzt um unbestimmte Zeit: «Weil sich N. weigerte, müssen wir nun erst mal abwarten, welche Rechtsmittel folgen werden», sagt er zur «SonntagsZeitung». Nun soll ein ordentliches Auslieferungsverfahren gegen den Neonazi eingeleitet werden, berichtet derweil die «NZZ am Sonntag». Unterdessen ermitteln auch die deutschen Behörden gegen den Schweizer wegen Verstosses gegen das Waffengesetz.
Zuhause wartet auf ihn, neben der neuen Anklage wegen versuchten Totschlags, bereits eine 39-monatige Haftstrafe für Gewalttaten aus der Vergangenheit. Sein Opfer wurde laut der Zeitung «Der Sonntag» von der Zürcher Staatsanwaltschaft im Spital zur Schiesserei befragt. «No comment» heisst es dazu bei der Staatsanwaltschaft.
Offenbar unterhielt Sebastien N. seit Jahren enge Verbindungen nach Hamburg. Wie die «NZZ am Sonntag» berichtet, wohnt seine Freundin – sie gehört ebenfalls der rechtsextremen Szene an – in Buchholz. Die Stadt ist von Hamburg-Harburg, wo Sebastien aufgegriffen wurde, in einer Viertelstunde erreichbar. Bei wem der Schweizer untertauchen wollte, ist jedoch nicht bekannt. (ami)
Erstellt: 13.05.2012, 11:15 Uhr
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