Schweiz
Nationalratskommission stimmt Abzocker-Initiative zu
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Sie empfiehlt dem Nationalrat mit 10 zu 9 Stimmen bei 7 Enthaltungen, der Abzocker- Initiative zuzustimmen. Die Rechtskommission widersetzt sich damit dem Bundesrat und dem Ständerat, die das Volksbegehren als zu «extrem» beurteilen und zur Ablehnung empfehlen. Der Schaffhauser Unternehmer Thomas Minder fordert in der Initative unter anderem eine Abstimmung der Aktionäre über den Gesamtlohn des Verwaltungsrats und der Direktion einer Aktiengesellschaft (AG).
Wie Kommissionspräsidentin Gabi Huber (FDP/UR) am Freitag vor den Medien erklärte, beschloss die RK vor dem Ja zur Abzocker-Initiative mit 14 gegen 12 Stimmen, das Volksbegehren von der Aktienrechtsrevision abzukoppeln.
Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Initative zur Ablehnung zu empfehlen und ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Dazu schlug die Regierung vor, im Aktienrecht die Rechte der Aktionäre zu stärken und so Hürden für eine exzessive Entlöhnung der Manager zu schaffen.
Umstrittene Abstriche des Ständerats
Der Ständerat hatte diesem Vorgehen zugestimmt, die Revisionsvorschläge des Bundesrats aber abgeschwächt. Die linken Vertreter der nationalrätlichen RK fanden deshalb, dass ein echter Gegenvorschlag illusorisch ist.
Damit sei es gegenüber den Stimmberechtigten ehrlicher, die Abzocker-Initative so rasch als möglich und ohne Gegenvorschlag an die Urne zu bringen, argumentierten diese Kommissionsmitglieder laut Gabi Huber. Sie hätten deshalb die Entkoppelung von Initiative und Gesetzesrevision verlangt.
Dabei wurde die Linke auch von Parlamentariern unterstützt, welche die Initiative ablehnen. Laut Gabi Huber finden es diese Parlamentarier einfacher, gegen die Abzocker-Initiative zu argumentieren, wenn nicht gleichzeitig ein Gegenvorschlag zur Abstimmung gelangt. Gegen die Entkoppelung sprachen sich Vertreter der CVP und der SVP aus.
Entkoppelung nicht definitiv
Laut Huber wird die Initative voraussichtlich erst in der Frühjahressession im Nationalrat beraten. Dabei kann die Entkoppelung nur noch durch einen Ordnungsantrag rückgängig gemacht werden. Huber sprach von einer starken Minderheit, die auf diesem Weg auf den Entkoppelungs-Beschluss zurückkommen möchte.
Diese Minderheit ist der Ansicht, dass es weiterhin möglich ist, einen «echten» indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Sie wird verlangen, dass sich der Nationalrat erst zur Initative äussert, wenn die Beratungen zur Aktienrechtsrevision abgeschlossen ist.
Verzögerte Gesetzesrevision
Die Debatte zur Gesetzesrevision wird sich unabhängig von dem Ordnungsantrag verzögern. Die RK des Nationalrats beschloss nämlich schon Ende Oktober, bei der Justizministerin eine Überarbeitung der Vorlage in Auftrag zu geben.
Eveline Widmer-Schlumps Departement solle die Systematik des Aktienrechts so gestalten, dass es einen Teil für börsenkotierte Aktiengesellschaften und einen Teil für alle anderen AGs gebe. Laut Huber nehmen diese Arbeiten mindestens 3 Monate in Anspruch. Notiz an die Redaktion: Es folgen eine Übersicht und eine weitere Zusammefassung mit Reaktionen. (sam/sda)
Erstellt: 20.11.2009, 21:34 Uhr
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