Schweiz
Nationalrat will Delfinhaltung verbieten
Aktualisiert am 29.03.2012 61 Kommentare
Der Nationalrat hat entschieden: Delfine und Wale haben in der Schweiz nichts verloren. Sigrid Lüber, Präsidentin von Ocean Care, erklärt was nun mit den letzten Delfinen im Connyland geschieht. (Video: Keystone )
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Bei der Beratung des Tierschutzgesetzes hiess der Nationalrat einen Einzelantrag gut: In der Schweiz soll niemand mehr Delfine besitzen dürfen. Eingereicht hatte den Antrag Isabelle Chevalley (GLP/VD). Die Haltung von Delfinen und Walen mache aus pädagogischer Sicht keinen Sinn und diene nur der Unterhaltung, sagte sie. Die Tiere würden in viel zu kleinen Becken gehalten. Die Musik, der sie ausgesetzt seien, sei für ihr feines Gehör viel zu laut.
SP und Grüne, aber auch etliche Bürgerliche unterstützten ihren Antrag. Dieser wurde mit 112 gegen 60 Stimmen angenommen, gegen den Willen der Mehrheit der vorberatenden Kommission und des Bundesrates. Sie hatten keine Verbote gewollt und auf die strengen Auflagen für die Haltung von Wildtieren in der Schweiz verwiesen.
Bundesrat gegen Verbote
Kommissionssprecherin Elisabeth Schneider (CVP/BL) wollte keine Sonderbehandlung für bestimmte Tiere im Gesetz. Man könne ja beliebig viele andere Tiere ebenfalls auf diese Liste setzen, gab sie zu bedenken. Kommissionssprecher Oskar Freysinger (SVP/VS) verwahrte sich gegen ein «Connyland»-Gesetz, wie er es nannte.
Im vergangenen Herbst starben in diesem Freizeitpark in Lipperswil TG zwei Delfine innerhalb einer Woche. Laut Untersuchungen war das Gehirn der Tiere durch ein Antibiotikum geschädigt worden. Der Bundesrat hatte nach diesen Todesfällen Haltungsverbote abgelehnt, aber angekündigt, die Regeln für die Haltung zu überprüfen.
Gemäss Bundesrat waren letztmals 1989 und 1992 Grosse Tümmler eingeführt worden. Im Connyland – nur dort werden in der Schweiz Delfine gehalten - leben zurzeit noch drei der Meeressäuger.
Schutz für Firmen und Forscher
Der Nationalrat schuf in der Vorlage noch weitere Differenzen zum Ständerat. Mit einer Zusatzklausel im Tierschutzgesetz will er beispielsweise Firmen und Forscher schützen, die an Tierversuchen beteiligt sind.
Demnach soll der Bundesrat bei der Regelung der Einzelheiten zur Informationspflicht «die überwiegenden schutzwürdigen privaten oder öffentlichen Interessen beachten». Rückschlüsse auf Firmen, Forscher, Forschungsanlagen und Forschungsvorhaben sollen damit vermieden werden.
Im Gesetz verankern will der Nationalrat ein Verbot von internationalen Tiertransporten durch die Schweiz per Lastwagen. Heute steht das Transitverbot in der Tierschutzverordnung. Dabei hat es der Ständerat bisher stets bewenden lassen wollen.
Kein Beschwerderecht für Tierschutzorganisationen
Weiter will der Nationalrat die Kantone verpflichten, den Bund über Tierschutz-Kontrollen zu informieren. Der Bundesrat und eine bürgerliche Kommissionsminderheit hätten eine Kann-Formulierung bevorzugt.
Nicht umstritten ist das geplante Verbot des Handels mit Hunde- und Katzenfellen. Die Räte hatten einer Motion zugestimmt und den Bundesrat damit beauftragt, das Gesetz etwas zu verschärfen. Demnach soll nicht mehr nur die Einfuhr, sondern jeglicher Handel mit Hunde- und Katzenfellen und deren Ausfuhr verboten sein.
Ein von SP, Grünen und GLP gefordertes Verbandsbeschwerderecht für Tierschutzorganisationen lehnte der Rat mit 99 zu 68 Stimmen ab. Dem Argument von Chevalley, dass es nicht logisch sei, dass das Verbandsbeschwerderecht Umweltverbänden zustehe, aber Tierschutzorganisationen nicht, schenkte er kein Gehör.
Die Vorlage geht nun wieder in den Ständerat. Er wird sich voraussichtlich am Mittwoch damit befassen. (bru/sda)
Erstellt: 13.03.2012, 09:54 Uhr
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