Schweiz
Nationalräte wollen Managed Care nur mit dem Malus schmackhaft machen
Flüchtinge erhalten Bewilligung später
Der Nationalrat hat am Montag auch entschieden, dass anerkannte Flüchtlinge nicht nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz eine Niederlassungsbewilligung erhalten. Wie Nicht-EU-Bürger sollen sie den C-Ausweis erst nach zehn Jahren erhalten können. Der Rat gab mit 85 zu 54 Stimmen bei 3 Enthaltungen einer Parlamentarischen Initiative von FDP-Nationalrat Philipp Müller (AG) Folge. Mit der heutigen Regelung würden Flüchtlinge besser gestellt als Ausländer, die nicht mit einem Asylgesuch in die Schweiz gekommen seien, sagte Müller. Bei allen Personen aus Drittstatten soll deshalb nicht die Aufenthaltsdauer, sondern die Integration ausschlaggebend sein, ob sie eine Niederlassungsbewilligung erhalten. (sda)
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Die Räte bleiben ob der Frage, wie die Bevölkerung davon überzeugt werden soll, sich einem integrierten medizinischen Versorgungsnetz anzuschliessen uneins. Seit 2009 ringen die Räte darum, ob die Versicherten mit positiven oder negativen Anreizen in sogenannte Managed-Care-Modelle gelockt werden sollen.
Mit 98 zu 54 Stimmen hielt der Nationalrat am Montag daran fest, dass er dieses Ziel einzig mit der Androhung eines höheren Selbstbehalts erreichen will.
Nur Malus, kein Bonus
So sollen Normalversicherte künftig 20 Prozent Selbstbehalt bezahlen. Nur wer sich Managed Care anschliesst, soll wie heute 10 Prozent bezahlen.
Der Ständerat möchte nicht nur mit der Peitsche drohen. Er will auch mit Zuckerbrot locken, indem Managed-Care-Versicherte künftig nur noch 7,5 Prozent Selbstbehalt bezahlen sollen. Für alle anderen würde der Selbstbehalt auf 15 Prozent angehoben.
Bürgerliche Politiker lasteten das Ausbleiben eines Kompromisses auch den linken Parteien an. Da das Referendum von Links festzustehen scheine, müsse nun nach sachlichen und nicht nach referendumstaktischen Kriterien entschieden werden. Unter diesem Blickwinkel müsse das Ständeratsmodell abgelehnt werden, da es die Krankenversicherung weniger entlaste als das Nationalratsmodell.
Nur 10 Prozent Managed-Care-versichert
Von Managed Care wird gesprochen, wenn sich Leistungserbringer - etwa Hausärzte, Spezialärzte und Physiotherapeuten - zum Zweck der Koordination der medizinischen Versorgung zusammenschliessen. Patienten geben dabei die freie Arztwahl auf.
Von diesen Modellen versprechen sich die Gesundheitspolitiker straffere Behandlungsprozesse, eine höhere Behandlungsqualität und geringere Kosten, letzteres unter anderem weil die am Netzwerk beteiligten Leistungserbringer Budgetmitverantwortung übernehmen müssen.
Heute sind nur 10 Prozent der Versicherten Mitglied eines solchen Netzwerks. Nach dem Willen der Gesundheitspolitiker sollen es mittelfristig aber 60 Prozent sein.
Höchstgrenze für Selbstbehalt
Auf den Kurs des Ständerats eingeschwenkt ist der Nationalrat einzig in der Frage des maximalen Selbstbehalts. Dieser soll für einen Normalversicherten pro Jahr höchstens 1000 Franken betragen. Wer sich einem Managed-Care-Modell anschliesst, soll maximal 500 Franken bezahlen. Der Nationalrat lehnte es aber ab, diese Obergrenze periodisch der Kostenentwicklung anzupassen.
Umstritten bleibt, ob die Krankenkassen – wie heute – solche Netzwerke führen oder sich an solchen Institutionen beteiligen dürfen. Während der Ständerat dies erlauben will, sprach sich der Nationalrat erneut dafür aus, den Krankenversicherern dies zu verbieten.
Gesundheitspolitiker aus den Reihen von FDP, CVP und SP zeigten jedoch auf, in welche Richtung die Einigungskonferenz gehen könnte. Erfolglos schlugen sie in einem Minderheitsantrag vor, den Krankenkassen eine zehnjährige Übergangsfrist einräumen, damit sie sich von den von ihnen betriebenen Managed-Care-Angeboten trennen können.
Ohne Übergangsfrist werde die Zahl integrierter Versorgungsnetze zuerst zurückgehen, warnte die Minderheit. Denn zurzeit stammten viele Managed-Care-Angebote von Krankenversicherern.
Angebotszwang
Der Nationalrat hielt auch an seiner Forderung fest, dass Krankenkassen überall in der Schweiz mindestens ein Managed-Care-Versicherungsmodell anbieten müssen. Die grosse Kammer lehnte es ab, dem Ständerat zu folgen und auf den Angebotszwang – zumindest vorläufig – zu verzichten.
Die kleine Kammer hatte als Kompromiss vorgeschlagen, dem Bundesrat die Kompetenz einzuräumen, den Zwang doch noch zu verhängen, falls die Versicherer drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht überall solche Modelle anbieten.
Die Vorlage gelangt bereits am Mittwoch wieder in den Ständerat. Dieser muss dann über die Vorschläge der Einigungskonferenz befinden. (rub/sda)
Erstellt: 12.09.2011, 20:58 Uhr
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