Schweiz

Nach Skandal: Kinderschützer lancieren Initiative neu

Von Amir Ali. Aktualisiert am 24.04.2012

Weil ein Mitstreiter vor Jahren wegen Sex mit einer Minderjährigen verurteilt worden war, kam es im Komitee für die Initiative «Ja zum Schutz vor Sexualisierung» zum Eklat. Offenbar hat die Affäre weitere Folgen.

Unterschriftensammlung kurz nach Beginn wieder ausgesetzt: Web-Auftritt der Kinderschutz-Initianten. (24. April 2012)

Unterschriftensammlung kurz nach Beginn wieder ausgesetzt: Web-Auftritt der Kinderschutz-Initianten. (24. April 2012)
Bild: Screenshot

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Wer Unterschriften für die Kinderschutzinitiative sammeln möchte, muss sich gedulden. «Der Unterschriftenbogen ist momentan nicht verfügbar. Bereits früher heruntergeladene Formulare sind aus formalen Gründen ungültig. Bitte verwenden Sie diese nicht, und besuchen Sie diese Seite demnächst wieder, um den neuen Unterschriftenbogen herunterzuladen», liest man auf der Website der Initiative.

Offenbar stellt das Ausscheiden von Initiativkomitee-Mitglied Benjamin Spühler seine Mitstreiter vor administrative Hürden. Ein Sprecher bestätigt gegenüber DerBund.ch/Newsnet, dass die Sistierung der Unterschriftenbögen mit Spühlers Rücktritt zusammenhängt. «Wir müssen die Initiative neu lancieren», sagt er. Die Unterschriftensammlung hatte erst vor wenigen Tagen am 17. April begonnen.

Sex mit einer Minderjährigen

Spühler verliess das Komitee, nachdem bekannt geworden war, dass er vor 17 Jahren wegen mehrfachen Missbrauchs einer Minderjährigen verurteilt worden war. Spühler gestand zwar keine Schuld ein – doch er war nicht mehr tragbar für das Komitee, das sich gegen die Sexualisierung von Kindern durch verfrühten Sexualkundeunterricht wehrt («Bereits Vierjährige sollen früh sexualisiert werden», warnen sie auf der Website).

Das Problem: Spühler ist noch immer unter den Mitgliedern des Komitees aufgelistet. Dies lasse sich nur beheben, indem die Initianten die Unterlagen bei der Bundeskanzlei erneut einreichen. Die Bundeskanzlei erklärt auf auf Anfrage lediglich: «Die Neu-Lancierung einer Initiative ist möglich. Dafür muss das Initiativkomitee Titel, Text und neue Unterschriftenliste mit neuem Initiativkomitee und den Originalunterschriften der Initianten einreichen.»

Offensichtlich ist aber, dass die Kinderschützer jede Verbindung zum verurteilten Spühler kappen wollen. «Das ist eindeutig so», sagt der Sprecher des Komitees. Er rechnet allerdings nicht mit einer grösseren Verzögerung: «Es handelt sich um eine rein formale Angelegenheit.» (DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 24.04.2012, 12:08 Uhr

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