«Müller» statt «Grcic»: Eingebürgerte Ausländer sollen Namen ändern dürfen
Aktualisiert am 12.02.2009 43 Kommentare
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) solle geändert werden, damit die Betroffenen selbst entscheiden könnten, ob sie ihren Namen oder dessen Schreibweise ändern wollten, teilte der Verein «Second@s Plus Aargau» heute mit.
Viele Migranten seien verwundert, dass sie bei der Einbürgerung ihren Namen nicht abkürzen könnten. Sie fühlten zum Teil einen Widerspruch zum ursprünglichen Familiennamen oder zu dessen Schreibweise.
Der Name sei ein wichtiges Indentifikationsmerkmal einer Persönlichkeit. Namen seien kulturell gebunden und Ausdruck der Zugehörigkeit zu einem Land.
Bisher nur bei wichtigen Gründen erlaubt
Gemäss ZGB kann die Regierung des Wohnsitzkantons einer Person die Änderung des Namens bewilligen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Der Verein verlangt, dass Einbürgerte selbst entscheiden können.
Der Verein erhob die Forderung mit Blick auf die Neuwahl des Aargauer Kantonsparlamentes vom 8. März. Anders als bei den Nationalratswahlen im Herbst 2007 tritt «Second@s Plus Aargau» nicht mit eigenen Wahllisten an.
Mitglieder des Vereins kandidieren auf Listen der SP, der Grünen und der FDP. «Second@s Plus Aargau» spricht in diesem Zusammenhang von einer «integrativen Strategie». (oku/sda)
Erstellt: 12.02.2009, 15:46 Uhr
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43 Kommentare
Kaum ist die Einbürgerung geschafft - passt der Name wieder nicht. Mein Ratschlag, jede ausländische Person, der der eigene Name nicht passt, soll sich eine x-beliebige Person mit einem passenden Namen suchen und heiraten. Dann dürfte das "Problem" gelöst sein, sofern der Name "abgegeben" wird. Antworten
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