Schweiz

Mörgeli: Staatsanwalt lästert im Pub über Blocher

Von Markus Brotschi. Aktualisiert am 26.03.2012 519 Kommentare

Der Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser soll in Bülach nach dem Squashspielen über die SVP, Christoph Blocher und Christoph Mörgeli hergezogen sein.

Auch er hat sich nun zum Fall der Blocher-Hausdurchsuchung eingeschaltet: Nationalratspräsident Hansjörg Walter (rechts).

Auch er hat sich nun zum Fall der Blocher-Hausdurchsuchung eingeschaltet: Nationalratspräsident Hansjörg Walter (rechts).
Bild: Lukas Lehmann/Keystone

Soll Christoph Blocher «abgekanzelt» haben: Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser.

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Die Hausdurchsuchung bei SVP-Nationalrat Christoph Blocher sorgt nach wie vor für rote Köpfe. Zum einen bei Nationalratspräsident Hansjörg Walter (SVP, TG). Er kann nicht verstehen, weshalb die Zürcher Staatsanwaltschaft bei ihm keine Ermächtigung einholte. «Ich bin überrascht, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht darum gekümmert hat, mich anzufragen», sagte Walter der Zeitung «Sonntag».

Er beruft sich dabei auf Artikel 18 des Parlamentsgesetzes. Diesem zufolge ist «eine Ermächtigung der Ratspräsidien erforderlich», wenn bei einem National- oder Ständerat eine Hausdurchsuchung stattfindet. Im Gegensatz zu Walter sind die Parlamentsdienste aber der Ansicht, dass eine solche Ermächtigung im Fall Blocher nicht nötig war. Ihr Sprecher Mark Stucki hatte diese Auffassung letzte Woche damit begründet, dass das Strafverfahren gegen Blocher bereits vor der Hausdurchsuchung eröffnet worden sei (TA vom Donnerstag).

Beschlagnahmtes Material darf erst ausgewertet werden, wenn die Immunität aufgehoben ist

In der Zwischenzeit sind die Parlamentsdienste nochmals über die Bücher gegangen und argumentieren jetzt anders: Ausschlaggebend sei, ob die Staatsanwaltschaft den Parlamentarier durch die Immunität geschützt sehe oder nicht, sagte Stucki gestern. Falls die Staatsanwaltschaft wie im Fall Blocher dem Parlamentarier keine Immunität zuspreche, könne sie die Durchsuchung ohne Ermächtigung des Ratspräsidenten anordnen. Sicher ist, dass die Ermittler das beschlagnahmte Material erst auswerten dürfen, wenn sich die zuständigen Kommissionen beider Räte gegen eine Immunität von Christoph Blocher ausgesprochen haben. Halten sie ihn hingegen für immun, darf das Material nicht gewertet werden.

Offen ist derzeit auch, ob ein Ratsmitglied bereits ab seiner Wahl oder erst ab seiner Vereidigung Immunität beanspruchen kann. Dies ist im Fall Blocher entscheidend. Denn der SVP-Nationalrat hat sich bereits vor seiner Vereidigung mit den Informanten getroffen, die ihm Unterlagen über Nationalbankpräsident Philipp Hildebrands Devisentransaktionen zuhielten.

Staatsanwalt zieht über SVP her

Sollten die Parlamentskommissionen Blochers Immunität nicht aufheben, muss sich die Zürcher Staatsanwaltschaft den Vorwurf gefallen lassen, bei Blocher eine unrechtmässige Hausdurchsuchung durchgeführt zu haben. Ungemach droht den Ermittlern auch von der SVP, die der Anklagebehörde politische Motive unterstellt. Nationalrat Christoph Mörgeli sieht dies in pikanten Äusserungen von Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser bestätigt. Dieser hat sich laut Mörgeli am Freitagabend in einem Pub in Bülach gegenüber zwei Sportsfreunden über den Fall Blocher ausgelassen. Ein Gast am Nachbartisch hörte mit und informierte Mörgeli. Der Gast bestätigte gestern gegenüber dem TA Mörgelis Ausführungen.

Zunächst habe Bürgisser den Kollegen gesagt, die Staatsanwaltschaft werde ihr Gesuch um Aufhebung von Blochers Immunität bis Mittwoch einreichen – also rechtzeitig vor der ersten Sitzung der nationalrätlichen Immunitätskommission. Bürgisser habe damit eine Amtsgeheimnisverletzung begangen, findet Mörgeli. Den weiteren Fortgang des Gesprächs beschreibt er in seinem an die Medien weitergeleiteten Brief an Bürgisser wie folgt: «Danach kanzelten Sie relativ laut und forsch Herrn Nationalrat Blocher ab, weil er angeblich nicht einmal die Grösse habe, freiwillig auf seine Immunität zu verzichten und sich dem Strafverfahren zu stellen. Ferner erwähnten Sie deutlich vernehmbar, dass für den Fall, dass Blocher stürze, die gesamte SVP zusammenbreche und dann auch Christoph Mörgeli endlich erledigt sei.»

Die Rolle Blochers im Fall Hildebrand scheint der SVP zu schaden

Mörgeli fordert nun Bürgisser zu einer Stellungnahme auf und droht ihm mit rechtlichen Schritten. Der SVP-Nationalrat sieht in den Äusserungen den Beweis, dass es der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft darum gehe, «die SVP und deren Exponenten fertigzumachen». Bürgisser und der leitende Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner waren gestern auf ihren Handys für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Die Rolle Blochers im Fall Hildebrand scheint der SVP tatsächlich eher zu schaden als zu nützen. Laut einer Umfrage der «SonntagsZeitung» käme sie zurzeit noch auf 23,7 Prozent Wähleranteil – bei den Wahlen vom Oktober waren es noch 26,6 Prozent. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 25.03.2012, 20:49 Uhr

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519 Kommentare

peter müller

26.03.2012, 09:00 Uhr
Melden 554 Empfehlung 1

schon lustig, wie die svp immer wieder was aus dem hut zaubert. und bevor es überprüft wird, wird es schon an die grosse glocke gehängt! einfach unglaublich. leben wir zu stasi zeiten, hier? ist die svp zur denunzianten-partei mutiert und hysterischen hardliner oder besser gesagt, mimosen?? Antworten


Florian Zellweger

26.03.2012, 09:11 Uhr
Melden 251 Empfehlung 1

Man muss zugeben: Das mit dem Ablenken vom Thema beherrscht die SVP meisterhaft. Antworten



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