Schweiz
Mieterverband droht mit Nein zur Personenfreizügigkeit
Von Markus Brotschi. Aktualisiert am 04.09.2012 140 Kommentare
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Die grosse Zuwanderung seit Einführung der Personenfreizügigkeit hat Folgen für den Wohnungsmarkt. In Zürich und Genf, aber zunehmend auch in anderen Ballungsräumen sind die Mieten wegen der grossen Nachfrage teilweise stark gestiegen.
Nun verlangt der Schweizerische Mieterverband Sofortmassnahmen für Regionen mit Wohnungsknappheit. Die vom Bundesrat im Juli angekündigten Langfristmassnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus seien völlig ungenügend, sagte Mieterverbandspräsidentin Marina Carobbio gestern. «Wir stellen die Forderungen auch mit Blick auf die Abstimmung über die Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf Kroatien», sagte die Tessiner SP-Nationalrätin.
Im Klartext: Nach den Gewerkschaften verknüpfen nun auch die Vertreter der Mieterschaft den Fortbestand der Personenfreizügigkeit mit politischen Forderungen. Adressat sind FDP und CVP, die anders als die SVP die Freizügigkeit erhalten wollen.
Um dem Bundesrat und den bürgerlichen Parteien die Sofortmassnahmen schmackhaft zu machen, beschränkt der Mieterverband einen Teil der Forderungen auf jene Regionen, die stark unter steigenden Mieten leiden. Dort sollen Aufschläge bei Neuvermietungen auf 5 Prozent begrenzt werden. Gleichzeitig fordert der Verband einen besseren Kündigungsschutz. Denn vermehrt werde Mietern gekündigt, um bei den Nachfolgern einen höheren Zins zu verlangen. Künftig wären Kündigungen nur aus «gerechtfertigten Gründen» möglich.
Aufschläge sind gang und gäbe
In Genf würden bei 40 Prozent der Neuvermietungen Mietzinserhöhungen vorgenommen, sagte SP-Nationalrat Carlo Sommaruga, Präsident des Westschweizer Mieterverbandes. Auch in Zürich lägen 30 Prozent der neuen Mietverträge über den Durchschnittsmieten. Dass in Zürich die Anfangsmieten im Schnitt nur um 6 Prozent erhöht würden, liege am hohen Anteil an Genossenschaftswohnungen, die nicht der Marktlogik unterlägen.
In Genf würden die Mieten im Schnitt um 13 Prozent erhöht. Auch der Bundesrat anerkannte vor den Sommerferien, dass die Personenfreizügigkeit zu Problemen auf dem Wohnungsmarkt führe. Er setzt aber auf langfristige Massnahmen: In der Raumplanung will er eine dichtere Bauweise ermöglichen, und es soll der gemeinnützige Wohnungsbau unterstützt werden.
Die bürgerlichen Parteien zeigen dem Mieterverband die kalte Schulter. «Die Personenfreizügigkeit darf nicht dazu missbraucht werden, nun auch noch im Mietrecht neue Regulierungen durchzusetzen», sagt FDP-Präsident Philipp Müller. «Der Mieterschutz in der Schweiz ist ausreichend.» Die Zürcher CVP-Nationalrätin Kathy Riklin sieht in den hohen Mieten zwar ein Problem. Allerdings seien die geforderten Beschränkungen kaum praktikabel. «Das beste Heilmittel sind genügend Wohnungen», sagt Riklin. Dazu könne der gemeinnützige Wohnungsbau beitragen. Auch der Hauseigentümerverband (HEV) wehrt sich dagegen, das Mietrecht mit der Migrationspolitik zu verknüpfen.
«Der Versuch, die Mieten einzufrieren, wird zudem den gegenteiligen Effekt haben», warnt HEV-Präsident und SVP-Nationalrat Hans Egloff. Die Begrenzung der Anfangsmiete führe dazu, dass die Vermieter im laufenden Mietverhältnis vermehrt aufschlügen. Und wenn den Vermietern die Kündigung erschwert werde, führe dies zu einem Sanierungsstau. «Dann verlottern die Wohnungen, wie das in Wien oder Paris der Fall ist.»
Kaufverbot für Ausländer
Neben den Mietrechtsverschärfungen verlangt der Mieterverband ein fünfjähriges Immobilienkaufverbot für Neuzuzüger. Dieses richtet sich in erster Linie gegen gut verdienende Ausländer, die in Stockwerkeigentum umgewandelte Mietwohnungen erwerben. Das Verbot müsste wegen des Gebots der Gleichbehandlung aber auch für aus dem Ausland einwandernde Schweizer gelten.
Regionale Mieterschutzmassnahmen gab es schon einmal, nämlich 1972. Damals hat der Bund auf einzelne Kantone beschränkte Bestimmungen erlassen, um auf Missbräuche im Wohnungsmarkt zu reagieren. Auch damals kam es aufgrund der Einwanderung zu Wohnungsknappheit und starken Mietzinssteigerungen. Kernstück des damaligen Bundesbeschlusses war die Definition des missbräuchlichen Mietzinses. Einige Bestimmungen wurden später definitiv ins Mietrecht aufgenommen. Dazu gehört, dass in laufenden Mietverträgen in der Regel nur Kostensteigerungen und wertvermehrende Investitionen zu Aufschlägen berechtigen.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 04.09.2012, 10:50 Uhr
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140 Kommentare
Die negativen Folgen der PFZ hätte man alle voraus sehen können. Dann hätte man den Vertrag in dieser Form abgelehnt. Hat man aber nicht. Dafür jetzt den Salat. Dummerweise haben seinerzeit alle dem BR geglaubt, der ja absolut keine Gefahr einer Masseneinwanderung sah. Damaliges Argument: innerhalb der EU werde kaum gewandert. Sie kamen halt schon damals lieber in die Schweiz. Antworten
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