Michael Lauber wird ohne Sicherheitsprüfung Bundesanwalt
Von Daniel Foppa und Thomas Knellwolf. Aktualisiert am 24.09.2011 20 Kommentare
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Am Mittwoch wird die Vereinigte Bundesversammlung Michael Lauber zum Bundesanwalt wählen. Die Gerichtskommission schlägt ihn als Nachfolger des abgewählten Erwin Beyeler vor. Sie tat dies, nachdem sie sieben Kandidaten je 40 Minuten lang angehört und deren Bewerbungsdossiers geprüft hat. Weitere Abklärungen erfolgten hingegen nicht. Vergeblich hatte Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP, BL) beantragt, die Kandidaten einem professionellen Assessment zu unterziehen.
Recherchen des TA zeigen nun, dass beim neuen Bundesanwalt auch keine Personensicherheitsüberprüfung erfolgt. Bei einer solchen Prüfung durchleuchtet eine im Verteidigungsdepartement angesiedelte Fachstelle die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kandidaten. Dabei werden unter anderem Strafregister- und Bankauszüge kontrolliert, und eine Befragung zur privaten Situation findet statt. So soll vermieden werden, dass der Kandidat zum Sicherheitsrisiko wird oder erpressbar ist.
Lauber wollte sich prüfen lassen
Einer solchen Sicherheitsüberprüfung müssen sich alle höheren Kader des Bundes unterziehen sowie Bundesangestellte, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben. Im Anhang der entsprechenden Verordnung findet sich eine umfangreiche Liste der zu prüfenden Personen. Sie reicht von den Amtsdirektoren über die Generalsekretäre der Departemente und den gesamten Armeestab bis hin zu den Pressesprechern. Auch werden alle Mitarbeiter des Bundesamts für Polizei und der Bundesanwaltschaft überprüft – mit Ausnahme des Bundesanwalts selbst.
«Der Bundesanwalt wird nach einem öffentlichen Verfahren von der Bundesversammlung gewählt. Für solche Personen sind keine Sicherheitsüberprüfungen vorgesehen», sagt Katrin Marti, Sekretärin der Gerichtskommission. Daran ändere auch nichts, dass Lauber selbst zu einer Überprüfung bereit gewesen wäre. «Auch Bundesräte und Bundesrichter werden nicht überprüft», sagt Marti.Der neue Bundesanwalt wird aufgrund einer Gesetzesrevision vom Parlament gewählt. Seine Vorgänger wurden noch vom Bundesrat bestimmt und hatten sich der Überprüfung zu stellen. Im Verordnungsanhang steht fälschlicherweise immer noch, auch der Bundesanwalt müsse überprüft werden.Was also für Carla Del Ponte, Valentin Roschacher und Erwin Beyeler galt, gilt für Lauber nicht mehr. Er wird sein Amt ohne eingehende Überprüfung antreten. «Das ist kein optimaler Zustand», sagt der Zürcher SP-Nationalrat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch. Allerdings falle es beim aktuellen Wahlverfahren schwer, eine Alternative zu finden: «Was soll die Kommission tun, wenn die Überprüfung negativ ausfällt? Dem Parlament von einer Wahl abraten, aber nicht sagen, weshalb?»
Fall Nef: Misslungene Kontrolle
Welche Folgen eine unvollständige Sicherheitsüberprüfung haben kann, zeigte 2008 der Fall von Armeechef Roland Nef. Verteidigungsminister Samuel Schmid schlug ihn dem Gesamtbundesrat zur Wahl vor, obwohl gegen Nef ein Strafverfahren wegen Nötigung und sexueller Belästigung lief. Erst im letzten Moment schickte Schmid Nef zur Sicherheitsüberprüfung. Die Prüfer mussten unter Zeitdruck ihrem künftigen Chef auf den Zahn fühlen. Sie orteten zwar ein «Erpressungsrisiko», machten Nef aber nur die Auflage, Schmid vollständig zu informieren. Nef kam der Auflage nicht nach. Als schliesslich das ganze Ausmass der Affäre bekannt wurde, mussten Nef und auch Schmid zurücktreten.
Als Folge der Affäre erklärte sich der Bundesrat auf Druck der Geschäftsprüfungskommission bereit, bei Funktionen mit höchster Verantwortung die Sicherheitsüberprüfung stets vor der Ernennung durchzuführen. Auf die Wahl des neuen Bundesanwalts hat das keinen Einfluss. Er wird weder vor noch nach der Wahl geprüft. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 24.09.2011, 17:34 Uhr
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