Schweiz
Mehr Wettbewerb für IV-Gutachter
Von René Staubli. Aktualisiert am 21.05.2011 10 Kommentare
Reicht die Augenschwäche für die IV, oder ist eine Abklärung nötig? (Bild: Keystone )
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Versicherte und Geschädigtenanwälte kritisieren die Art und Weise, wie in der Schweiz IV-Rentenansprüche abgeklärt werden. Die für komplexe Fälle zuständigen 18 medizinischen Abklärungsstellen (Medas) seien wirtschaftlich allzu abhängig von der Invalidenversicherung (IV), von welcher sie ihre Aufträge erhalten, heisst es. Die sanierungsbedürftige IV wiederum sei an einer möglichst strengen Beurteilung der Patienten interessiert, weil sie sparen müsse. Diesem «Wunsch» kämen die Medas ziemlich willfährig nach – ganz nach dem Motto: «Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.»
Der Tages-Anzeiger (TA) legt nun erstmals Zahlen offen, die den Grad der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Medas von der IV aufzeigen. Quelle ist die II. sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Luzern, welche die Daten kürzlich für ein Verfahren zusammengetragen hat. Die Zahlen zeigen, dass nur wenige Medas ohne IV-Aufträge existieren könnten (siehe Grafik). Die meisten erzielen mehr als 80 Prozent ihres Umsatzes mit der Invalidenversicherung. Kommt dazu, dass die Medas die übrigen Aufträge fast ausschliesslich von Privat- und Unfallversicherern sowie von der Suva bekommen. Die Abhängigkeit der Gutachter von der Versicherungsseite ist also total.
Auffällig ist, dass das grösste Begutachtungszentrum der Schweiz, das Ärztliche Behandlungsinstitut (ABI GmbH) in Basel, dem Bundesgericht keine Zahlen abgeliefert hat. Dies mit der Begründung, man verfasse keinen Jahresbericht, habe die angefragten Auskünfte deshalb «nicht greifbar» und müsste die Zahlen zuerst «aufwendig zusammenstellen». Unterlagen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) zeigen, dass das ABI der IV pro Jahr weit über 1000 Gutachten zum Stückpreis von 9000 Franken abliefert. Insgesamt setzt der Medas-Markt jährlich zwischen 40 und 45 Millionen Franken um.
Neu: Das Zufallsprinzip
Diesen Markt will das BSV neu ordnen und «sicherstellen, dass die Medas künftig nur noch einen gewissen Anteil ihrer Aufträge über die IV abwickeln», wie BSV-Sprecher Rolf Camenzind sagt. Ziel sei es, «unverhältnismässige finanzielle Abhängigkeiten» zu verhindern. Die geplante Neuordnung ist die Folge zunehmender Klagen über die Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten des Systems.
Voraussichtlich werde auch die Auftragsverteilung neu organisiert, heisst es beim BSV. Danach würden die Medas künftig durch das Zufallsprinzip als Gutachter ausgewählt. Derzeit wählen die kantonalen IV-Stellen die Gutachter selber aus, was sowohl ihre Einflussmöglichkeiten vergrössert als auch die Abhängigkeit der Medas zementiert.
Branchenleader ABI wehrt sich
Noch unbeantwortet ist die Frage, wie diese Abhängigkeit verringert werden könnte. Die Branchenführerin ABI GmbH wehrt sich in ihrer Stellungnahme zuhanden des Bundesgerichts mit folgendem Argument gegen die Neuregulierung des Marktes: Der Anteil der von der IV bestellten Gutachten liege «deutlich über 80 Prozent von allen in der Schweiz überhaupt in Auftrag gegebenen Gutachten». Es sei deshalb «mathematisch gar nicht anders möglich», als dass dieses Auftragsvolumen durchschnittlich bei mehr als 80 Prozent liege: «Die absolut überwiegende Beauftragung der Medas durch die IV-Stellen ist unumgänglich.»
Die IV dagegen schreibt auf Anfrage des TA, sie sei «daran interessiert, dass neue Gutachterstellen auf den Markt drängen, damit man von einem grösseren Angebot profitieren» könne. Die IV will also mehr Medas, die von ihren Aufträgen allerdings unabhängiger sein sollen als bisher. Dabei gehe es nicht darum, dank grösserer Konkurrenz die Kosten zu drücken, sagt BSV-Sprecher Rolf Camenzind. Man wolle auch künftig «marktgerechte Preise für qualitativ gute Gutachten bezahlen».
Begrenzung würde Markt grundlegend verändern
Über die neuen Zulassungskriterien, die 2012 in Kraft treten sollen, gibt das BSV keine Auskunft. Wenn es aber festlegen würde, dass eine Medas wirtschaftlich zu höchstens 60 Prozent von der IV abhängig sein dürfte, würde dies den Markt bereits grundlegend verändern. Denn die meisten Medas, insbesondere die gewinnorientierten privaten, müssten sich in kürzester Zeit ein zweites geschäftliches Standbein zulegen. Beim Basler ABI beispielsweise sind 32 der 35 mitwirkenden Ärzte hauptberuflich in einer eigenen Praxis tätig. Kein Einziger ist fest angestellt; alle verdienen sich bei der Medas ein Zubrot.
Bessere Karten hätten Kliniken wie das Berner Inselspital. Solche Grossbetriebe wären auch dann wirtschaftlich nicht von der IV abhängig, wenn ihre Fachärzte zusätzliche Begutachtungen übernehmen würden. Die neuen Zulassungsbestimmungen könnten also auch dazu führen, dass sich die Zahl der Medas reduziert. Die Veränderung des Gutachtermarkts wird auch den Nationalrat beschäftigen. Ihm liegt seit März 2010 die Initiative «Faire Begutachtung und rechtsstaatliche Verfahren» der Berner SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen vor. Darin bezeichnet sie die finanzielle Abhängigkeit der Medas von den Versicherungen als «Missstand». Der Rat wird sich mit dem Geschäft möglicherweise bereits übernächste Woche befassen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 21.05.2011, 07:06 Uhr
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10 Kommentare
Allerhöchste Zeit dass diese Vetterliwirtschaft beendet wird! Ein weiteres Feld - wie bei den Krankenkassen - wo der totale Pseudowettbewerb inszeniert wird. Auch hier wäre eine einzige zentrale staatliche Stelle - mit Gutachtern verteilt über alle grossen Spitäler - massiv effizienter und günstiger. Antworten
Mehr Markt?
Und wer gewinnt den Wettbewerb am Markt? Derjenige der am gefälligsten Gutachten zugunsten der Antragsteller ausstellt?
Nach den miserablen 'Markt'-Erfahrungen der letzten Jahre wird es wohl langsam Zeit, neue Konzepte für gewisse Prozesse zu suchen. Der Markt sucht primär Felder, wo grosser Profit zu machen ist. Die nächsten IV-Skandale sind so bereits vorprogrammiert.
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