Schweiz
«Man war überrascht, dass er die Frauen zu sich nach Hause lockte»
Interview: Mirko Plüss. Aktualisiert am 30.03.2012
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«Es gibt keine absolute Sicherheit»: Der Basler Strafrechtler Jonas Weber. (Bild: PD)
Der Fall Markus W.
Im Fall des mehrfachen Vergewaltigers Markus W. wurden neue Details publik. So soll der ehemals Verwahrte bereits kurz nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis vor sieben Monaten am Bahnhof Basel Frauen belästigt haben. Daraufhin habe er eine elektronische Fussfessel tragen müssen, berichtet der «Blick». Am 16. Februar 2012 wurde Markus W. verhaftet. Er wird verdächtigt, eine Frau in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben. Es wäre sein 27. Sexualdelikt.
In einer Serie machte der «Blick» den Fall des Vergewaltigers Markus W. publik. Bereits in den 80er-Jahren musste W. für mehrere Jahre ins Gefängnis wegen der Vergewaltigung und Schändung von 17 Frauen. Auf einem Hafturlaub 1987 vergeht er sich erneut an einer Frau. Ein Jahr später wird er auf Bewährung wieder freigelassen.
In den folgenden Jahren vergewaltigt er weitere Frauen. 1992 tritt Markus W. eine erneute Gefängnisstrafe im Gefängnis Lenzburg an. Dort sitzt er jedoch nur ein Jahr ein: 1993 gelingt ihm die Flucht. Er verbringt daraufhin mehrere Jahre in Deutschland. Schliesslich wird W. gefasst und in der Schweiz zu einer langjährigen Haftstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt.
Im letzten Sommer entscheidet das Verwaltungsgericht Luzern, die Haftbedingungen für Markus W. zu lockern. Im Rahmen eines stufenweise gelockerten Vollzugs durfte er in Basel wohnen und arbeiten. Er musste sich jedoch regelmässig bei einem Bewährungshelfer melden und eine Psychotherapie besuchen.
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Herr Weber, im Fall Markus W. wirft der «Blick» den zuständigen Behörden «Schlamperei» vor. Was sagen Sie zu den neuesten Entwicklungen?
Sollten sich die aktuellen Vorwürfe bestätigen, wäre dies sicher sehr schlimm. Man muss aber darauf hinweisen, dass es sich um einen Einzelfall handelt. Bei der Entlassung eines Häftlings in den freien Vollzug überwiegen die positiven Fälle.
Dies widerspricht der öffentlichen Wahrnehmung.
Ich orientiere mich an den Fakten. Wir haben heute nicht mehr schwere Sexualstraftaten als beispielsweise in den 70er- oder 80er-Jahren. Dafür haben wir heute eine bedeutend längere Inhaftierung der Täter.
Warum wurde im aktuellen Fall entschieden, die Verwahrung des Verurteilten aufzuheben?
Wird jemand unter Berücksichtigung von vielen Faktoren als nicht mehr gefährlich beurteilt, ist der Staat verpflichtet, ihm Bewährungsmöglichkeiten zu bieten. Ich bin mit dem aktuellen Fall zwar nicht im Detail vertraut, doch man kann davon ausgehen, dass das Verwaltungsgericht Luzern eine weitere Verwahrung mit guten Gründen als unverhältnismässig eingestuft hat.
Wie wird dies festgestellt?
Der Verurteilte durchläuft verschiedene Stufen. Anhand seiner Fortschritte wird er immer wieder beurteilt. Markus W. hatte schon viele Stufen erfolgreich durchlaufen, als er in Basel in ein Wohn- und Arbeitsexternat eintreten durfte (Anm. d. Red.: Im Arbeitsexternat geht der Verurteilte tagsüber einer externen Arbeit nach und verbringt nur noch die arbeitsfreie Zeit in der Vollzugseinrichtung. Beim Wohnexternat lebt der Verurteilte ausserhalb der Vollzugseinrichtung, ist aber an Anordnungen der Vollzugsbehörde gebunden).
Wie viele der Verurteilten werden auf dieser Stufe rückfällig?
Zahlen hierzu existieren nicht. Erfahrungswerte zeigen aber, dass die meisten Täter nicht rückfällig werden und erfolgreich in die Gesellschaft reintegriert werden können. Es gibt aber schlicht keine Möglichkeit, im Voraus zu hundert Prozent festzustellen, ob jemand rückfällig werden wird.
Hat das Rückfallrisiko in den letzten Jahren zugenommen?
Wenn eine Veränderung stattgefunden hat, dann würde ich eher sagen, das Risiko hat abgenommen. Was zugenommen hat, ist das öffentliche Bedürfnis nach Verwahrungen.
Sehen Sie darin eine Problematik?
Ich möchte dieses Bedürfnis nicht bewerten. Ich stelle bloss fest, dass es diesbezüglich eine Änderung in der öffentlichen Wahrnehmung gegeben hat.
Was wären Massnahmen gegen einen Rückfall von Sexualstraftätern?
Konsequent wäre es wohl, keine Integrationsbestrebungen mehr zu verfolgen. In meinen Augen wäre dies aber absolut menschenrechtswidrig und nicht mit unseren Grundwerten vereinbar. Zudem ergäbe sich schnell auch ein logistisches und finanzielles Problem. Es gibt schon heute über 400 Verwahrte in der Schweiz. Jeder Verurteilte, der wieder in die Gesellschaft integriert werden kann, kostet auch den Steuerzahler weniger.
Dies könnte Angehörigen und Opfern in den falschen Hals geraten.
Ich sage damit bloss, dass eine positive Reintegration durch nichts aufzuwiegen ist und in jedem Fall für die Gesellschaft einen Mehrwert darstellt. So unpopulär dies auch ist, die Güterabwägung zwischen den Menschenrechten von Tätern und dem Bedürfnis nach möglichst totaler Sicherheit darf nicht nur zu Lasten der Täter gehen.
Sie haben sich bei Ihrer Forschungstätigkeit vertieft mit dem elektronisch überwachten Hausarrest beschäftigt. Was hat dieser im aktuellen Fall konkret gebracht?
Die Fussfessel hatte vor allem den Zweck, Markus W. von Nachtclubs und Bars fernzuhalten, wo er klassischerweise seine Opfer ansprach. Die Fussfessel verrät ja nicht den aktuellen Standort, sondern dient nur der Überprüfung, ob der Überwachte während der Nacht in seiner Wohnung ist. Man war wohl überrascht, dass W. die Frauen auch zu sich nach Hause locken konnte.
War die Überwachung aus Ihrer Sicht ausreichend?
Die Details kenne ich nicht. Ich spreche mich jedoch seit längerem für eine viel weiterreichende elektronische Überwachung aus. Mittels einer GPS-Ortung könnte man einen genauen Radius festlegen, in dem sich der Verurteilte bewegen könnte. So könnte man auch den Besuch von Rotlichtmilieus ausschliessen.
Haben Sie keine Bedenken bezüglich Datenschutz?
Technische Neuerungen haben in jedem Bereich unseres Alltags Einzug gehalten. Warum ausgerechnet im Vollzugsbereich damit noch gewartet wird, kann ich nicht verstehen. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 30.03.2012, 15:49 Uhr






























