Libyenaffäre: Hamdani muss warten

Der weiterhin in Libyen festgehaltene Schweizer Rachid Hamdani hat auch zwei Tage nach dem Freispruch seinen Reisepass nicht zurückerhalten. Die Staatsanwaltschaft lässt sich Zeit.

1/10 Rachid Hamdani konnte mit einem Auto der Schweizer Botschaft in Libyen nach Tunesien ausreisen.
Keystone

   

In Libyen sei es üblich, dass der Staatsanwalt im Falle eines Rekurses dies in der Woche nach dem Urteil tue, sagte Alain Bovard, Sprecher der Menschenrechtsorganisation Amnesty International. Gemäss Gesetz habe die Anklage aber 30 Tage Zeit für einen Rekurs.

Hamdani war am Sonntag vom Vorwurf illegaler wirtschaftlicher Tätigkeit freigesprochen worden. Eine Woche zuvor hatte es bereits einen Freispruch gegeben im Berufungsprozess gegen Hamdani wegen illegalen Aufenthalts. Das Urteil im Berufungsprozess gegen den zweiten Schweizer, Max Göldi, wird für Donnerstag erwartet.

Ziel erreicht

Amnesty-Sprecher Bovard mahnte zu Vorsicht, was eine mögliche Ausreise Hamdanis angeht. Dies sei insbesondere angebracht, da der Anwalt Hamdanis am Dienstag das Urteil noch immer nicht erhalten habe und der Schweizer auch nicht seinen Reisepass.

Aus rechtlicher Sicht sei Hamdani freigesprochen worden. Nun handle es sich um einen politischen Entscheid, meinte Bovard. Dieser Einschätzung schloss sich der Genfer Libyen-Experte Hasni Abidi an.

Für Libyen sei das Ziel erreicht, die Justiz habe all ihre Möglichkeiten ausgeschöpft. Damit sei nach Meinung Libyens bewiesen, dass die Verfahren gegen die zwei Schweizer in keinem Zusammenhang stünden mit der Festnahme von Hannibal Ghadhafi im Juli 2008 in Genf.

Die vorübergehende Festnahme des Sohnes von Libyens Machthaber Muammar al-Ghadhafi und dessen Gattin wegen Misshandlung von Hausangestellten führte zu einer schweren Belastung der Beziehungen zwischen der Schweiz und Libyens. (bru/sda/)

Erstellt: 09.02.2010, 13:48 Uhr

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3 Kommentare

Charles Dupond

10.02.2010, 22:34 Uhr
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@ Daniel Hofer: Es gibt Staaten, die kontrollieren ihre Grenzen noch; sogar bei der Ausreise von Personen. Vor Schengen sogar Frankreich, das seine desertierten Schweizer Fremdenlegionaere noch in Basel SBB/SNCF festnahm und aufgrund eines (ratifizierten) Staatsvertrages ins Strafdetachement abfuehren durfte. Dass auch ein Diplomatenpass nix mehr wert ist, hat die Schweiz zuerst praktiziert.... Antworten


Beat Flückiger

09.02.2010, 23:14 Uhr
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So funktioniert Gehirnwäsche. Dem Schweizer Volk wird ständig eingetrichtet, dass die beiden Schweizer Straftäter Geiseln seien. Wenn jemand wegen eines laufenden Strafverfahrens das Land wegen Fluchtgefahr nicht verlassen darf, so ist das eine normale rechtsstaatliche Massnahme. Dass in der Schweiz unwidersprochen von "Geiseln" gesprochen wird, lässt Zweifel am "Rechtsstaat" Schweiz aufkommen. Antworten


Daniel Hofer

09.02.2010, 21:42 Uhr
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Und warum kann ihm die Schweizer Botschaft nicht einen neuen Pass ausstellen? Antworten



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