Leuthard zieht den Zorn der Bergkantone auf sich

Aktualisiert am 20.03.2012 11 Kommentare

Die Gebirgskantone suchen die Kraftprobe mit der Bundesrätin. Sie erwägen, eigene Richtlinien zur Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative zu erlassen. Stein des Anstosses sind die laufenden Baugesuche.

Mit vielen Forderungen konfrontiert: Verkehrsministerin Doris Leuthard im Parlament.

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Bild: Reuters

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Die Gebirgskantone suchen die Kraftprobe mit Bundesrätin Doris Leuthard. Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) erwägt, eigene Richtlinien zur Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative zu erlassen.

Stein des Anstosses sind die Baugesuche, die noch dieses Jahr eingereicht und genehmigt werden könnten. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hatte am vergangenen Donnerstag Leitlinien zur vorläufigen Anwendung der neuen Verfassungsbestimmung erlassen.

Gebirgskantone erzürnt

Darin wird den Gemeinden unter anderem empfohlen, Baugesuche im Zweifelsfall zu sistieren. Dies entspricht der Auffassung von UVEK- Vorsteherin Leuthard, wonach der Verfassungsartikel noch am Abstimmungssonntag am 11. März in Kraft getreten ist. Die Regelungen für die Zeit bis zum Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen müssten aber noch erarbeitet werden.

Damit zog Leuthard den Zorn der Gebirgskantone auf sich. Diese wollen die Übergangsbestimmungen der Initiative so verstanden wissen, dass bis Ende Jahr auch in Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen noch Baubewilligungen erteilt werden können. Diese Auffassung werde von der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung und von namhaften Staatsrechtsprofessoren gestützt. Auch das Initiativkomitee habe die Verfassungsbestimmung so interpretiert, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag. Vom Uvek verlangen die Bergkantone darum einen Rückzug der Leitlinien - ein Ansinnen, das Leuthard via Medien bereits zurückgewiesen hat.

Eigene Empfehlungen

Nun denkt die RKGK darüber nach, eigene Leitlinien zu erlassen. Zentral sei die Frage, wie Baugesuche bis Ende 2012 behandelt werden sollen, sagte der Urner Regierungsrat und RKGK-Präsident Markus Züst gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

«Wir sind der Meinung, dass die Sistierung nicht richtig ist.» Bis Ende 2012 sollen die Gesuche unter bestimmten Voraussetzungen noch behandelt werden dürfen. Über den genauen Inhalt der Leitlinien wollen die Gebirgskantone an einer Sondersitzung Anfang April beraten. Beim Uvek lässt man sich durch das Vorgehen der RKGK nicht aus der Ruhe bringen. «Wir nehmen die Mitteilung zur Kenntnis», sagte Sprecher Dominique Bugnon auf Anfrage. Zur Klärung der aufgeworfenen Fragen sei eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die nun erst einmal ihre Arbeit aufnehmen müsse.

Die Gruppe muss sich um die Übergangsbestimmungen kümmern, vor allem aber die Ausführungsgesetzgebung zur Zweitwohnungs-Initiative ausarbeiten. Unklar ist dabei vor allem, was als Zweitwohnung gelten soll. Gegen diese Arbeiten leisten die Gebirgskantone keinen Widerstand: «Wir respektieren den Volkswillen. Uns geht es nur darum, was dieses Jahr gilt», sagte Züst.

(jak/sda)

Erstellt: 20.03.2012, 15:08 Uhr

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11 Kommentare

Philipp Rittermann

20.03.2012, 16:01 Uhr
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wie gesagt; es wurde demokratisch abgestimmt und das resultat ist zu akzeptieren. gerade in den tourismusreichen berggebieten ist die umwelt schon bis zur unkenntlichkeit verschandelt worden, zugunsten ferienwohnungen- oder -häusern, welche von den gestopften pro jahr 2...3 wochen belegt werden. die baulobby soll sich hier gefälligst auch an die regeln halten. Antworten


Paul Giger

20.03.2012, 15:39 Uhr
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Zum Glück haben die Wähler-innen das Gesetz angenommen, sonst hätten wir in den Bergen nur noch Hochhäuser und Wohnungen. Die schöne Landschaft wäre von diesen Gebäuden verdeckt. Es ist wie in vielen anderen Geschäften, ein paar machen dumm und dähmliche Geschäfte und die anderen müssen darunter leiden. Diese Zwingen die Ferienmacher ins Ausland auszuweichen. Ist das das Zie`?! Antworten



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