Leuthard hat mit dem Wort «Einsatzbefehl» offenbar übertrieben
Von Markus Brotschi, Bern. Aktualisiert am 28.06.2010 12 Kommentare
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Mit dem Wort «Einsatzbefehl» schreckte Leuthard vor einer Woche die Öffentlichkeit auf. Der Bundesrat habe im Februar von den Bundesräten Maurer und Calmy-Rey eine Klärung zur Frage verlangt, «wer den Einsatzbefehl für diese Aktionen gegeben und später zurückgezogen hat». Gemeint waren Aktionen zur Befreiung der beiden Schweizer in Libyen. Leuthard hat mit ihrer Wortwahl zu hoch gegriffen. «Einsatzbefehl hiesse, es gab ein ‹Go› für eine Militäraktion. Ein ‹Go› hat es aber nie gegeben», wird Ständerat Claude Janiak (SP, BL) in der Zeitung «Sonntag» zitiert. Janiak ist Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel), die die Aufsicht über Aktionen des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste hat. Die GPDel ist über Details der geplanten Libyen-Einsätze besser informiert als der Bundesrat. Dieser wurde vor einer Woche von der GPDel «über Einzelheiten» informiert.
Mit dem Begriff «Einsatzbefehl» hatte Leuthard unter Aussen- und Sicherheitspolitikern grosses Erstaunen ausgelöst, da diese von einer Militäraktion mit der Spezialeinheit AAD 10 ausgingen. Leuthard hat sich mit ihrer Wortwahl aber nicht zufällig vergriffen. Denn einen Tag nach ihrer Medienerklärung zur LibyenAffäre wiederholte sie in der Aussenpolitischen Kommission (APK) des Nationalrats die Aussage. APK-Präsidentin Christa Markwalder (FDP) geht davon aus, dass Leuthard bewusst von «Einsatzbefehl» sprach.
Verordnung unklar
Klar scheint mittlerweile, dass lediglich Befehle zur Planung von Befreiungsaktionen erteilt wurden. Dennoch liess Leuthard entsprechende Vorbereitungen des Aussen- und des Verteidigungsdepartements auf ihre Rechtmässigkeit überprüfen. Für Ärger sorgte im Bundesrat, dass Calmy-Rey für die Planung der Aktionen nicht das Einverständnis des Gesamtbundesrats einholte. Sie stellte sich auf den Standpunkt, der Bundesrat müsse erst mit der Sache betraut werden, wenn es um den Befehl eines Armee-Einsatzes gehe. Andere Departemente sind aber der Auffassung, dass schon die Planung einer Geiselbefreiung so heikel ist, dass der Gesamtbundesrat davon Kenntnis haben muss.
Die entsprechende Verordnung sei «nicht glasklar» formuliert, sagt Markwalder. Dennoch kam offenbar nicht nur das bundesrätliche Gutachten, sondern auch eines der GPDel zum Schluss, dass Calmy-Rey und das Verteidigungsdepartement ihre Kompetenzen bei der Planung der Einsätze überschritten hatten, wie der «Sonntag» schreibt. Janiak wird mit der Aussage zitiert: «Unsere juristischen Abklärungen sind zur gleichen Einschätzung gekommen wie das Gutachten von Leuthard.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 28.06.2010, 10:25 Uhr
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12 Kommentare
Man soll der Bundespräsidentin nicht jedes gesprochene Wort abwägen, um dann wegen fehlender Präzision zu maulen. Die Frau kann nicht einfach nur als "His Masters Voice" eingespannt werden, gerade als Repräsentantin darf sie auch persönlich interpretieren, das Wort generell frei. Sonst kommt nur noch juristisches Blabla heraus, und dann braucht auch niemand mehr wirklich hinzuhören. Antworten
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