Ledige Mütter bleiben beim Sorgerecht im Vorteil

Aktualisiert am 16.12.2009

Ein gemeinsames Sorgerecht soll es nach dem Willen des Bundesrats nur dann geben, wenn die Mutter sich einverstanden erklärt – oder der Vater erfolgreich klagt.

Vorteil für die Mama: Das erste Recht auf die Zuständigkeit für die Kinder bleibt bei den Frauen.

Vorteil für die Mama: Das erste Recht auf die Zuständigkeit für die Kinder bleibt bei den Frauen.
Bild: Keystone

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Nach Auswertung der Vernehmlassung zum Sorgerecht beschloss der Bundesrat, weniger weit zu gehen, als er ursprünglich vorgeschlagen hatte. So soll das Sorgerecht bei ledigen Eltern wie bisher vorerst einzig der Mutter zustehen.

Zum gemeinsamen Sorgerecht kommt es nur, wenn sich die Mutter mit dem Sorgerecht des Vaters einverstanden erklärt oder wenn das Gericht auf eine Klage des Vaters hin so entscheidet.

Kein «automatisches» Recht für den Vater

Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft vorgeschlagen, dass das Sorgerecht ohne weitere Schritte beiden Elternteilen zustehen soll, wenn der Vater das Kind anerkannt hat. Dieser Vorschlag fand in der Vernehmlassung aber keine Mehrheit.

Dagegen stiess der Vorschlag, wonach nach einer Scheidung das Sorgerecht von Gesetzes wegen von beiden Elternteilen gemeinsam ausgeübt werden muss, grösstenteils auf Zustimmung.

Der Bundesrat will mit dieser Revision des Zivilgesetzbuches die Grundlage schaffen, damit Kinder auch nach der Trennung der Eltern mit beiden Elternteilen eine intakte Beziehung aufrechterhalten können. (raa/sda)

Erstellt: 16.12.2009, 14:02 Uhr

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