Schweiz

Läden sollen nach 22 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen

Der Bundesrat will gezielt gegen nächtliche Alkoholexzesse vorgehen. Läden sollen deshalb ab 22 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr verkaufen dürfen. Gelockert Werden jedoch die Werbeeinschränkungen.

Am späten Abend bald nicht mehr möglich: Ein Mann kauft an einem Kiosk Bier.

Am späten Abend bald nicht mehr möglich: Ein Mann kauft an einem Kiosk Bier.
Bild: Keystone

Umfrage

Soll es Läden von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt sein, Alkohol zu verkaufen? Dieses «Nachtregime» schlägt der Bundesrat vor.

Ja

 
49.8%

Nein

 
50.2%

5066 votes au total


Gute Erfahrung in Genf

Der Kanton Genf kennt ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot im Detailhandel seit 2005. Ab 21 Uhr darf in Genfer Läden kein Alkohol mehr verkauft werden. Seither ist die Zahl der jugendlichen Rauschtrinker gesunken. Dies zeigte eine Untersuchung von Sucht Info Schweiz im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit im Jahr 2010 - fünf Jahre nach der Einführung des Nachtregimes. So sind im Kanton Genf die Spitaleinlieferungen wegen Alkoholmissbrauchs im Vergleich zur übrigen Schweiz gesunken.

Zwischen 2002 und 2007 hatte die Anzahl der Spitaleinlieferungen aufgrund von Alkoholvergiftungen schweizweit insgesamt zugenommen. In Genf hingegen drehte der Trend; die Zahl der Jugendlichen zwischen 10 und 15 Jahren, die deswegen ins Spital eingeliefert wurden, sank.

Gemäss Schätzungen der Experten liegt die Zahl der Notaufnahmen wegen Alkoholvergiftungen bei den 10- bis 29-Jährigen aufgrund des Alkohol-Verkaufsverbot um 35 Prozent tiefer als in der übrigen Schweiz.

Das Verbot zeigte jedoch keine Wirkung bei den über 29-Jährigen. Dies bestätigt die Annahme, dass Jugendliche und junge Erwachsene alkoholische Getränke oft ungeplant und spontan einkaufen. Verkaufseinschränkungen in den Geschäften beeinflusse daher den Alkoholkonsum der Jugendlichen, erklärte Sucht Info Schweiz.

Im Kanton Genf dürfen zwischen 21 Uhr abends und 7 Uhr morgens Läden keinen Alkohol mehr verkaufen. Zudem ist es Tankstellen und Videotheken grundsätzlich verboten, alkoholische Getränke im Sortiment zu führen. Entsprechende oder ähnliche Verbote kennen auch Deutschland, Frankreich, Grossbritannien und Italien. (sda)

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Korrektur-Hinweis

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In der Nacht werde mehr Alkohol konsumiert als zu anderen Tageszeiten, hält der Bundesrat in seiner Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes fest. Entsprechend häuften sich zu diesen Stunden die Fälle problematischen Alkoholkonsums.

Der Bundesrat schlägt deshalb ein «Nachtregime» vor: Von 22 Uhr bis 6 Uhr soll der Detailhandel keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen, und in Restaurants sollen während dieser Stunden keine Lockvogelangebote wie «happy hours» mit vergünstigten alkoholischen Getränken mehr möglich sein.

Keine Preiserhöhungen

Auch in den übrigen Punkten hält der Bundesrat an den Eckwerten fest, die er vergangenen Herbst nach der Vernehmlassung beschlossen hatte. So verzichtet er vollständig auf preisliche Massnahmen. Eine eingehende Prüfung von Massnahmen gegen Billigstangebote habe gezeigt, dass gezielte Preiserhöhungen rechtlich heikel wären, schreibt der Bundesrat.

Preiserhöhungen, die alkoholische Getränke aller Preisklassen treffen würden, wären wiederum unverhältnismässig. Der Alkoholkonsum nehme schliesslich seit 20 Jahren stetig ab, gibt der Bundesrat zu bedenken. Im Jahr 1990 lag der Pro-Kopf-Konsum bei 10,8 Litern reinem Alkohol, im Jahr 2010 bei 8,5 Litern.

Steuerermässigung für Selbstgebranntes

Entschieden hat der Bundesrat auch, die Spirituosensteuer nicht an die seit 1999 aufgelaufene Teuerung anzupassen. Sie soll bei 29 Franken pro Liter reinen Alkohols bleiben. Eine Anpassung an die Teuerung hätte dem Bund Mehreinnahmen von 300 Millionen Franken gebracht.

Von der Besteuerung ausnehmen will der Bundesrat Nahrungsmittel wie Pralinen und Fertig-Fondue. Spirituosenhersteller, die nur kleinste Mengen brennen, sollen zudem eine Steuerermässigung erhalten.

Neu sind zudem nicht mehr die 48'000 Personen steuerpflichtig, die von einem Lohnbrenner Alkohol herstellen lassen, sondern neu die eigentlichen Hersteller, also die Lohnbrenner. Diese stellen dem Auftraggeber die Steuer jedoch in Rechnung. Die Zahl der steuerpflichtigen Hersteller reduziert sich dadurch von 48'000 auf rund 3000.

Weniger strenge Werbevorschriften

Lockern will der Bundesrat ausserdem die Werbebeschränkungen für Spirituosen. Heute ist alles verboten, was nicht in direktem Bezug zur Spirituose steht. Künftig sollen die Hersteller mehr Spielraum haben. Werbung, die den Alkohol «verherrlicht», soll jedoch verboten bleiben.

Unverändert bleibt das gesetzliche Mindestalter für die Abgabe alkoholischer Getränke. Bier und Wein gibt es ab 16 Jahren, Spirituosen und Alcopops ab 18. Die Kantone sollen nach wie vor die Möglichkeit haben, strengere Vorschriften festzulegen.

Gesetzliche Grundlage für Testverkäufe

Die Einhaltung der Altersgrenzen soll weiterhin mit jugendlichen Testpersonen überprüft werden können. Der Bundesrat will dafür eine rechtliche Grundlage schaffen. Die Ergebnisse von Testkäufen sollen in Strafverfahren jedoch nur verwendet werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

So müssen etwa die Eltern der Jugendlichen zugestimmt haben, und die Testkäufe müssen von anerkannten Fachorganisationen oder Behörden durchgeführt werden. Weiter dürfen keine Massnahmen getroffen werden, die das wahre Alter der Jugendlichen verschleiern.

Das Bundesgericht hat vor kurzem festgehalten, dass Alkohol- Testkäufe durch Minderjährige als verdeckte Ermittlung gelten. Fehlbare Händler könnten nicht strafrechtlich belangt werden, solange der Bund oder die Kantone die Verwertung der Beweise nicht ausdrücklich erlauben.

Monopol des Bundes fällt

Mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes wird der Ethanol- und Spirituosenmarkt liberalisiert: Der Bund verzichtet auf das Monopol zur Herstellung und Einfuhr von Spirituosen beziehungsweise Ethanol und zieht sich ganz aus dem Handel zurück. Damit braucht er keinen eigenen Logistikbetrieb mehr. Alcosuisse soll privatisiert werden.

Weiter will der Bund auf die meisten Bewilligungsverfahren verzichten. Bewilligungspflichtig bleibt der steuerfreie Bezug von Ethanol, der nicht für den Menschen ungeniessbar gemacht worden ist. (kpn/sda)

Erstellt: 27.01.2012, 09:25 Uhr

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124 Kommentare

Thomas Dickenmann

08.02.2012, 08:15 Uhr
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Wir sind ganz klar dafür, dass man es nicht verbieten soll.
Ich meine, wer kauft den Alkohol am Tag und was ist wenn man Spätschicht hat?
Der Mensch ist selbständig, der Staat darf nicht zuviel vorschreiben.
Und es würde sowiso nichts daran verändern, da dann alles zuvor gekauft wird.
Antworten


Gianin May

29.01.2012, 14:28 Uhr
Melden

Das konsequente Überprüfen der Ausweise der Kaufenden funktioniert doch in anderen Ländern auch, wieso nicht bei uns? Sind die Straffen zu lasch? Antworten


bart wakker

29.01.2012, 11:31 Uhr
Melden

Voll einverstanden: «Wegen der Exzesse einiger weniger Personen wird die gesamte Bevölkerung bestraft».
Und: dasselbe sollte, wenn es schon für alcohol gilt, sicher auch für hanf gelten.
Alles andere wäre inkonsequent von den bürgerlichen.
Antworten


Markus Egloff

28.01.2012, 16:41 Uhr
Melden 1 Empfehlung

In welchem Land leben wir eigentlich? Einige Jugentliche betrinken sich (wo sind die Eltern in der Pflicht) und die gesamte Bevölkerung wird im Kollektiv bevormundet!?!?!? Ist das noch eine Demokratie? Vorschlag: Abschaffung der Nachtzüge, etc. dann sind die Jugendlichen wieder um 24h Zuhause...... Antworten


Nico Meier

28.01.2012, 20:35 Uhr
Melden

Es ist eben viel einfacher neue Verbote zu fordern als die Eltern in die Pflicht zu nehmen.
Und andererseits müssen wir auch aufhören mit dem Überbehüten der Jugendlichen einige Alkoholabstürze in der Jugend machen noch lange keinen Alkoholiker.


Ueli Krienz

28.01.2012, 13:25 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Allgemeines Alkoholverbot bis 18 Jahren. In den USA muss man 21 Jahre alt sein und obwohl die Jugendlichen trotzdem einen Weg finden um zu trinken, bleibt es in kleineren Mengen der Bevoelkerung und auch im Volume des Alkoholkonsums. Antworten


Hanspeter Zürcher

28.01.2012, 13:16 Uhr
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Mit Verlaub, das ist Blödsinn. Einige Tausend Jugendliche wissen nichts mit ihrer Zeit anzufangen und besaufen sich, dafür schreibt man den restlichen Millionen Schweizer/innen vor, wann sie Alkohol zu kaufen haben.
Fast Food macht dick, ergo sind per Gesetz alle Fast Food Lokale zu den Essenszeiten zu schliessen. Etwa gleich blödsinnig, sorry
Antworten


hans müller

28.01.2012, 12:19 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Es ist wieder mal klar, dass dann das Bier teurer wird und nicht der Apfel Billiger logisch oder! Gehts denn wirklich um die Gesundheit oder einfach um mehr Steuereinnahmen. Mir ist es Recht, wenn das Bier dreimal so teuer wird wenn dafür der Apfel um den gleichen faktor billiger wird Antworten


Tobias Bösch

28.01.2012, 12:06 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Ei,ei. Man sollte halt Äpfel nicht mit Biernen vergleichen... Antworten


Anton Schneider

28.01.2012, 11:36 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Diese ständig wollende Bevormundung der Llinke und Grünen zeugt von einem seltsamen Verständnis der Freiheit des Individuums. Welche Werthaltung ist das? Wenige Leute haben Alkohol-Exzess-Problem und die ganz grosse Mehrheit soll dann eingeschränkt. Es der unheimlich gefährliche Irrglaube, alles durch den Staat regeln zu müssen. Ganz gefährlich. Antworten


Roland Moser

28.01.2012, 12:22 Uhr
Melden

Wenige Leute haben ein Problem mit den im Betäubungsmittel-Gesetz aufgeführten Stoffen.
Gemäss Ihrer Logik können wir alle Regelungen abschaffen.


sabine schweizer

28.01.2012, 11:32 Uhr
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Je mehr wir naturfremd leben, je mehr wir leisten u. unter Druck stehen, desto mehr wird gesoffen. Jeder kompensiert auf seine Art. Exzessives shoppen, essen, arbeiten ist auch ungesund (u. sollte verboten werden) Die einen behandeln sich mit legalem Stoff wie Seroquel u. Temesta, andere glauben der Alk hilft. Hauptsache es hat eine sedierende Wirkung. Ein Verbot das weder schadet noch hilft! Antworten


eva perrot

28.01.2012, 13:51 Uhr
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About Freiheid! Nicht mehr rauchen, nicht mehr trinken, oh JE! Nicht mehr alt werden, belasstet Staat und die armen Krankenkassen! Alles wird verboten für das CH Weiterkommen!!! Wir rasen anyway in eine umgekehrte Welt! FREIHEIT IST ANGESAGT


Niklas Meier

28.01.2012, 11:27 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Verkaufszeiten machen es nur etwas umständlicher sich zu betrinken.Wir haben als Jugendliche auch am Nachmittag Bier gekauft, das irgendwo gekühlt, dann eingepackt und uns irgendwo gemütlich(was wir damals als gemütlich empfanden)versammelt und uns mal mehr, mal weniger betrunken.Meine Eltern fanden das diskussionswürdig und ich entwickelte irgendwann eine gesunde Einstellung. So sollte das laufen Antworten


Nico Meier

28.01.2012, 20:28 Uhr
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@Namensvetter natürlich haben auch wir in unserer Jugend sicherlich gelegentlich al über unseren Durst getrunken und heute sind wir vernünftiger und haben den Umgang mit dem Alkohol gelernt. Jugendliche vom Alkohol fernzuhalten kann auch genau zu meher Alkoholismus führen, denn wenn ich den Umgang nicht in der Jugend lernen kann lerne ich es evtl. nicht mehr!


Peter Waldner

28.01.2012, 11:26 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Und wer schützt uns vor den Beschützern? Ist denn nicht offensichtlich, dass der (ohnehin wenig erfoglversprechende) Schutz einiger Jugendlicher vor ihren eigenen pupertären Dummheiten auf unbilligst denkbare Weise die ganze - zunehmend unfreie - Bevölkerung bevormunden will? Antworten


Richard Hennig

28.01.2012, 11:23 Uhr
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Ein Problem ist auch, dass solange die Eltern nicht einschreiten, wenn sich die Jugenlichen ( heute schon ab 12-14) jedes Wochenende besaufen, werden die Jugendlichen doch keinen Grund haben aufzuhören. Aber vor allem der Hauptgrund ist doch der, dass iIn der Schweiz wie in Europa ca. 10% aller Mânner alkoholabhängig sind!! Und die Meisten davon wollen das nicht anerkennen. Antworten


Kurt Gsell

28.01.2012, 11:13 Uhr
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Welcher Apfel kostet mehr als ein Bier. Weshalb werden gute, ausgewogene Artikel immer öfter mit so blödsinnigen Überschriften versehen? Antworten


Peter Beutler

28.01.2012, 11:05 Uhr
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Herzliche Gratulation Bundesrat! Der richtige Weg zur Gewaltprävention. Interessant: Genau die Kreise, die am lautesten wegen der Jugendgewalt ausrufen – SVP-infizierter sgv, FdP, rechter Flügel CVP – sind plötzlich nicht dabei, geht es um griffige Massnahmen. Eines ist klar: es sind weniger die Migranten, es sind vielmehr die helvetischen Rauschtrinker, die die Gewaltstatistiken beeinflussen. Antworten


Peter Schwarzer

28.01.2012, 10:54 Uhr
Melden

In der internationalen Evaluation von Massnahmen zur Senkung des Alkoholkonsums gibt es genau zwei wirksame Massnahmen: Preiserhöhungen und Reduzierung der Erhältlichkeit (Zeitreduzierung, Gebietsreduzierung). Klar, dass das der Wirtschaft und den Politiker/innen nicht passt, aber leider Tatsache. Alkohol ist die Droge mit den grössten volkswirtschaftlichen Schäden, abgesehen vom Zucker. Antworten


Manuel Fischer

28.01.2012, 13:23 Uhr
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Alkohol war ja in den USA der zwischen 1919-1933 verboten. Die Auswirkungen waren verheerend für Staat u. Gesellschaft. Die Argumente für diese prohibitiven Massnahmen, waren in etwa die gleichen wie die, die Sie geltend machen. Da kann man sich noch lange hinter der "int. Evaluation" verstecken. Längerfristig werden die Schäden(zB Kriminalität) der Massnahmen grösser sein als der Nutzen.


carlos zapato

28.01.2012, 10:35 Uhr
Melden

Prävention heisst vorbeugen, nicht verbieten. Gesellschaftlicher Wandel lässt sich nicht mit Verboten verhindern. Antworten


Marc Fessler

28.01.2012, 10:26 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Willkommen in den Ansätzen der Prohibition und einer puritanischen Gesellschaft des frühen 20. Jahrhunderts, doch selbst dort durfte man noch rauchen und zwar überall. Schweiz quo vadis? Antworten


Eugen Fischer

28.01.2012, 10:02 Uhr
Melden

Solange Steeuern fliessen, solange will doch der Staat keinerlei Präventionen mittels der Realitäten der Gesellschaften richtig angehen. Man kann dies auch anderswo beobachten. Es ist doch eine Frage der Gesellschaft und nicht die des Staates! die Probleme wollen nicht angegangen werden, denn auch die PolitikerInnen gönnen sich doch täglich auch eine Portion Alkohol, egal in welcher Potenz. Antworten


Roland M oser

28.01.2012, 08:47 Uhr
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Es braucht auch eine Preissteuerung (Steuer) Ca. so: Pro Vol. % Alkohol pro Liter Getränk CHF 0,50. Beispiel: 0,5 l Büchse Bier mit 4,8 Vol. % Alkohol: CHF 0,50 x 0,5 l x 4,8 Vol. % = CHF 1,20. Dieser Betrag wird zum Verkaufspreis hinzugerechnet. Besteuert wird dann die tatsächlich getrunkene Menge Alkohol. Zudem macht es Sinn, wenn die Folgen des Alkohols nicht mehr von den KK bezahlt werden. Antworten


Nico Meier

28.01.2012, 15:41 Uhr
Melden

In der Schweiz existiert bereits eine Monopolsteuer auf Gebrannten wassern sowie auf weinen mit Alkoholgehalt von mehr als 18% vol.
Desweiteren existiert eine Biersteuer.
Wenn wir weitere Steuern oder Steuererhöhungen einführen, wird gerade in den Grenzregionen nicht nur das Fleisch und die Kosmetikartikel sondern auch das Bier der Wein und Schnaps im Ausland gekauft. Dies vernichtet Arbeitsplätze


Philip Santschi (NY)

28.01.2012, 11:56 Uhr
Melden

Das Preisgefälle ist jetzt schon signifikant zwischen D/A/I/F und CH, bei 15.- zusätzlicher Steuer auf einer Flasche Hochprozentigem in der Schweiz schafft Ihre Idee sogar auch Arbeitsplätze! Für Zöllner und Schmuggler :)


Werner Guggenbach

28.01.2012, 11:36 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Haben Sie da etwas verschlafen? Eine Mengen abhängige Alkoholsteuer existiert bereits in der Schweiz.


Ralph Sommerer

28.01.2012, 08:34 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Der Schlechte Witz am Samstag: Solange man sich an Aepfeln nicht koma-essen kann, bleibe ich beim Bier! Antworten


Eddy Keller

28.01.2012, 11:15 Uhr
Melden

Oder die Äpfel selber destillieren!


marco stefan

28.01.2012, 10:26 Uhr
Melden

oder man könnte auch aepfel gratis abgeben... so könnte man die apfelberge abbauen, aber nicht den normalen biertrinker bestrafen.


Hans-Peter Landolt

28.01.2012, 07:57 Uhr
Melden

Und die Uebergewichtigen duerfen ab sofort keine suessen Backwaren mehr kaufen....... das waere doch auch ein neues Gesetz fuer die da oben he he he Antworten


Oliver Bossert

28.01.2012, 07:55 Uhr
Melden 1 Empfehlung

In Genf gibt's seit Jahren keinen Alk nach 21h zu kaufen, und trotzdem ist das Ambiente nachts rowdyhaft. Antworten


Beat Lohm

28.01.2012, 07:36 Uhr
Melden

Tönt schon lustig, wenn Brunner sagt, er werde alle Hebel in Bewegung setzen, diese "unliberale" Totalrevision zu bekämpfen. Erstens nimmt das nicht mehr ernst, wenn die SVP alles in Bewegung setzt und zweitens stellt sich die Frage, was den eine "liberale" Totalrevision sein soll. Schaumschlägerei mit konformen Worten. Wenn etwas nicht passt, dann ist es nicht liberal oder nicht demokratisch.... Antworten


rene bircher

28.01.2012, 06:51 Uhr
Melden

naechstes verbot bzw.bevormundung wird wohl sein,wer auf diesem planeten geboren werden will muss erst die regeln und terms unterschreiben und zwar persoenlich habe nichts gegen aufklaeren und praevention auch wenn es mir manchmal laestig ist andauernd daran errinnert zu werden wie ungesund doch dieses und jenes sei, verbote foerdern allerhoechstens den schwarzmarkt, in zukunft versteckis spielen? Antworten


René Koller

28.01.2012, 06:45 Uhr
Melden

Ich hatte, habe und werde diese Drogenpolitik wohl nie und in keinster Weise verstehen dürfen. Warum ist Alkohol nicht längst verboten, wenn doch unseren Herren und Frauen Politikern soo viel an der Gesundheit der Gesellschaft, speziell die der Jugendlichen gelegen ist, während die weit weniger gefährlichen ( bsp. Cannabis ) immer noch als gaanz gefährliche Einstiegsdroge gesehen wird? pls.help me Antworten


Simon Boringbread

28.01.2012, 10:21 Uhr
Melden

Alkohol wird durch eine Wirtschaftslobby a.k.a. Mafia gestützt und hat Aufgrund vielen Steuerzahlungen, einen Offen beim Bund. Doch das Woche für Woche, Menschen eingeliefert, verletzt, verunfallen und sich die Leber zerstören, interessiert hier niemanden! Alkoholisierte Menschen neigen zu Aggressivität und Übermut im Strassenverkehr. Legalisiert Cannabis dann hat ihr eure Steuern wieder!!


Werner Butz

28.01.2012, 06:06 Uhr
Melden

Ich war der Meinung, die Schweiz sei freies Land wo die Menschen ihren Beduerfinissen ohne Staatskontrolle machen koennen wa sie fuer recht halte, Es wird gesagt dass die Schweiz ein freies Land sei. Mir scheint dass die Vorschriften und Richtlinien fue unser Leben vion Hypokraten bestimmt wird. Wenn mir der Staat vorschreibt was und wann ich etwas tub kann ist das nicht "Freiheit" Antworten


Rolf Bänziger

28.01.2012, 05:16 Uhr
Melden

Ich hab echt keine Probleme mit einem Verkaufsverbot nach 22 Uhr - trinke mein Bier oder Wein zuhause. Erstens billiger, zweitens gibts kein Ärger mit anderen Partygängern und das Bett ist auch nahe! Ok, mag zwar langweilig klingen, ist aber MEINE Freiheit! Antworten


Werner Ritter

28.01.2012, 04:53 Uhr
Melden

Ja, wo kaufen die denn Äpfel?? Antworten


Dario Brenner

28.01.2012, 04:29 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Soso, die FDP findet es also schlimm, dass wegen der Exzesse einiger weniger wir alle zusammen bestraft werden und die SVP findet das neue Gesetz gar einen "Eingriff in die persönliche Freiheit"? Was für Heuchler!! Genau mit den umgekehrten Argumenten haben die Rechten damals doch die Cannabis-Legalisierung bekämpft! Dort schien der Eingriff in unsere persönliche Freiheit kein Problem zu sein...! Antworten


Matthias Meier

28.01.2012, 01:33 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Unglaublich wie bünzlig und langweilig ohne jede Sinnesfreuden das Leben sein soll, wenn es nach gewissen Kreisen geht. Eigentlich müsste man das Leben ganz gleich verbieten, dann macht wirklich niemand mehr Unsinn, wenn es nach dieser Logik ginge. Wenn mehr Jugendliche trinken als früher sollte man lieber den Ursachen auf den Grund gehen, und diese liegen sicher auch an unserer Gesellschaft. Antworten


susanne müller

28.01.2012, 06:56 Uhr
Melden

Genau. Aber da ist nicht die Gesellschaft schuld, nein. Ich als Mutter meine, dass die Eltern einfach ihre Pflichten nicht nachkommen. Die Kinder sind tagsüber sich selber überlassen weil die Eltern arbeiten gehen. Dazu kommt der Gruppenzwang und die Sprachschwierigkeit.


Daniele Laguf

28.01.2012, 00:32 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Ist halt eine Grundsatzfrage. Will man den laut Verfassung freien Bürger bevormunden oder nicht. Wenn ja hat man es mit weniger Besoffenen auf den Strassen, aber dafür mit mehr Illegalität zu tun (siehe Prohibition in den USA vor ca 100 Jahren). Oder man lässt den Status Quo gewähren, wo man ungebührliches Verhalten nach übermässigem Konsum bestraft. Bin für Letzteres. Persönliche Freiheit! Antworten


Philip Santschi (NY)

28.01.2012, 00:24 Uhr
Melden

Hier drüben in den USA funktioniert das hervorragend: ein Teenie darf mit 17 zu den Marines und sich im War for Oil im Irak die Beine wegsprengen lassen. Sein erstes legales Bier kriegt er aber erst mit 21. Heuchler allüberall. Antworten


Friedrich Müller

28.01.2012, 03:51 Uhr
Melden

Auch Auto fahren darf das Teenie bei Euch schon ab 16! Aber wehe, es nippt abends an einem Bier! Soviel zum Thema Eigenverantwortung!


Roger Rubenzer

27.01.2012, 23:54 Uhr
Melden

Führt doch endlich die Ausweispflicht für jedermann ein!!!!! So soll jeder Teenie, Erwerbstätiger und Pensionär seinen Ausweis zeigen, wo liegt das Problem?
Ist doch das gleiche Geschrei wie beim Rauchverbot, funktioniert doch unterdessen auch an den meisten Orten..!!
Antworten


Albert Cardinal

27.01.2012, 23:13 Uhr
Melden

Ja, wenn der Verkauf von alkoholischen Getränken nachts verboten wird, muss ich wohl meine Bar verlängern - und die Preise senken natürlich. Antworten


Bernhard Studer

27.01.2012, 23:01 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Ja es macht langsam weh, wie der Staat, oder zumindest einige Vertreter mit Verboten um sich schmeissen um unser Leben noch komplizierter zu machen. Abgesehen davon, dass die Massnahme untauglich ist. Die Jungen laufen heute schon um 18 Uhr mit Bierkartons rum. Antworten


Doris Doebeli

27.01.2012, 22:47 Uhr
Melden

Was ich nicht verstehe: Warum will die Wirtschaft keine Testkäufe zulassen? Damit könnte man wenigstens die fehlbaren Verkäufer erziehen. Das würde evtl. mehr bringen, als ein Verkaufsverbot ab 22:00 und würde der Wirtschaft sicher weniger finanzielle Einbussen bescheren. Antworten


Sacha Meier

27.01.2012, 22:46 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Der moderne westliche Mensch will nun einmal behütet und bevormundet werden. Umgekehrt will Jedermann/Jedefrau mit etwas Macht andere Menschen zurechtweisen. Das sieht man schon an der Reaktion jedes Hauswartes, wenn einmal ein Mieter einen Kehrichtsack zu früh vor die Haustüre stellt. Nach der Nulltoleranz für Drogen und Takak steht Alkohol auf der Abschussliste; gefolgt von fettigem Essen. Antworten


Sandra Lang

27.01.2012, 22:39 Uhr
Melden

Wenn der Bundesrat etwas gegen Alkoholismus machen will, muss er den Verkauf von Alkohol am morgen verbieten und nicht am Abend! Antworten


brigitta colombo

27.01.2012, 22:29 Uhr
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es gab mal eine zeit, da bekam man an tankstellen keinen alkohol und er war auch sonst nicht so leicht erhältlich wie heute. auch gab es keine clubs, die erst nach mitternacht öffneten. sondern die zeit des ausgangs und der möglichkeit des saufens waren ganz einfach begrenzt. vielleicht sollte man mal da ansetzen. Antworten


Elias Truttmann

27.01.2012, 22:10 Uhr
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So einen Quatsch wie den Apfel-Vergleich habe ich nun wirklich schon lange nicht mehr gehört. Wie benebelt muss man sein, um zu glauben, dass jemand der ein Bier will, zum Apfel greift, wenn dieser günstiger wäre!? Antworten


Gaby Müller

28.01.2012, 07:50 Uhr
Melden

Da haben Sie wohl etwas missverstanden. Es geht hier um die Verhältnismässigkeit. Ist ja beim Benzin dasselbe. Solange 1 Liter Benzin nur wenig mehr als ein Liter Milch kostet, wird sich beim Autofahren auch nicht eingeschränkt. Und solange ein Bier so günstig zu haben ist, füllen sich Jugendliche halt vorzugsweise damit ab (Erwachsene ja übrigens auch). Alkohol ist allgemein viel zu billig.


Hans Abächerli

28.01.2012, 04:32 Uhr
Melden

Daraus wird die Naivität der Grünen, Linken und Netten ersichtlich.....


Peter Specker

27.01.2012, 21:59 Uhr
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Einverstanden, noch besser wäre gewesen in Anlehnung an Genf ab 21 Uhr. In vielen Ländern sind die Verkaufszeiten für Alkoholikas eingeschränkt. Den Normalverbraucher schränkt dies nicht ein. Antworten


Marco Hanhart

27.01.2012, 21:36 Uhr
Melden

Ich bin der letzte, der für einen höheren Preis eintreten würde mit der Begründung Prävention. Ich habe genau so ein Recht auf ein günstiges Bier wie auch auf günstigen Kaffee am Morgen. Das einzige Sinnvolle ist ein Verbot, wie vom Bundesrat gefordert, dass Happy-Hour Aktionen oder das sogenannte Flat-Saufen ab 22.00 auch verboten sind in den Clubs und bei Anlässen. Der Rest ist realtitätsfremd. Antworten


Marco Hanhart

27.01.2012, 21:42 Uhr
Melden

Was es auch noch zu erwähnen gibt, der Alkoholkonsum hat die letzten Jahre pro Kopf massiv abgenommen, das ist Fakt. Warum also solche Vorstösse mit den Zeiten, das Geld wäre besser investiert um Alternativen für Jugendliche zu bieten die nur rumhängen und keine Perspektiven sehen.


Fred Baumann

27.01.2012, 21:36 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Da steig ich doch glatt um auf Koks, das krieg ich wenigstens die ganze Nacht! Antworten


Joaquin Zwiebelbaum

27.01.2012, 21:24 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Jetzt reicht es aber langsam mit dieser Bevormundung! Ich will mir doch nicht von irgendwelchen langweiligen Politikern vorschreiben, dass ich nur von dann bis dann meinen Alkohol kaufen kann. Schlimm genug, dass die Bevölkerung sich die ach-so-schlimmen Folgen von Tabak eintrichtern hat lassen, jetzt beginnt es mit dem Alkohol! Wann steht das Volk endlich auf? Es wird Zeit für eine Revolution! Antworten


Gaby Müller

28.01.2012, 07:54 Uhr
Melden

Unter welchem Aufhänger soll die Revolution denn laufen? "Gestern die Lunge - heute die Leber"? Alkohol verursacht so viele Probleme, die sich nicht nur auf die Besoffenen auswirken. Oder lebten Sie schon mit einer alkoholkranken Person zusammen? Der Aufschrei zeigt ja, wie akzeptiert diese Volksdroge ist. Da schaden ein paar Gegenmassnahmen rein gar nichts.


Hans-Peter Landolt

28.01.2012, 07:48 Uhr
Melden

@ Nadja Rossi: Das ist eine Bevormundung vom Staat!!! Ich gebe ihnen Recht Herr Zwiebelbaum., es wird Zeit für eine Revolution aber fuer eine Richtige!!!!!!!!!!!!!!


Nadja Rossi

27.01.2012, 21:54 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Das hat nichts mit Bevormundung zu tun, sondern mit Verantwortung, welche der Staat wahrnimmt gegenüber ihrer Bevölkerung.


Branko Bostic

27.01.2012, 20:33 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Jetzt darf ich also nicht mehr spätabends beim Inder oder an der Tanke spontan eine Dose Bier kaufen, damit die Jugendlichen keine Saufgelage mehr veranstalten können??! Das Bundesamt für Gesundheit gibt ja echt Vollgas mit der Bevormundung der Bürger. Antworten


Hans Abächerli

28.01.2012, 04:38 Uhr
Melden

Ist Bier und Wein denn kein Alkohol, Herr @Hanhart??? Sollte das stimmen, was Sie schreiben würde es ja genügen, wenn man den Verkauf von Bier und Wein zwischen 22 und 6 Uhr an Jugendliche verbietet! Und eine Ausweispflicht für jeden Käufer erfordert.


Marco Hanhart

27.01.2012, 21:52 Uhr
Melden

Der Witz am Ganzen ist ja, ausser Bier und Wein dürfen ja Minderjährige sowieso keinen Alkohol erwerben und dies soll auch beibehalten werden. Wieso also eine Gruppe schützen, die ja eh keinen Alkohol kaufen darf?


Fredy brülhart

27.01.2012, 20:11 Uhr
Melden

Für dieses Problem gibt es überhaupt keine Lösung. Die Ausweichmöglichkeiten sind zu gross. Antworten


Nadja Rossi

27.01.2012, 19:50 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Ich finde es höchst erfreulich, dass in Zukunft in der Nacht kein Alkohol mehr gekauft werden darf. Meines Erachtens ein guter Entscheid und ein wichtiger Schritt zur Vermeidung von Alkoholexzessen unter Jugendlichen. Antworten


Hans-Peter Landolt

28.01.2012, 07:53 Uhr
Melden

Frau Rossi, Sie sind echt naiv die jungen kaufen sich den Alkohol am nachmitag fuer den Abend.


Remo van Polfliet

27.01.2012, 21:58 Uhr
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Ja, das löst dann wohl all die Probleme der Gesellschaft. Da kauft sich dann der kluge jugendliche halt um 21.30 noch 20 Büchsen. Wer saufen will findet immer einen Weg. Verbote haben noch nie etwas gebracht, die machen das Ganze für jugendliche nur noch attraktiver. Überlegen Sie mal wie 'cool' es dann ist wenn man nach 22.00 noch mit dem Bier rumläuft. Wiedermal nicht fertig gedacht vom Bund.


Roger Boder

27.01.2012, 21:42 Uhr
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Irrtum! Wie man in Skandinavischen Ländern sehen kann, bringen Preisaufschläge gar nichts.
Zudem ist es nicht richtig, dass wegen ein paar Exzessen die ganze Bevölkerung mehr für ihr wohlverdiendes Feierabendbier bezahlen soll.


Ueli Krienz

27.01.2012, 18:04 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Das Alkohogesetzt soll geaendert werden.
Kein Alkoholverkauf an Jugendlichen unter 18 Jahren!
Antworten


Tobi Zwahlen

27.01.2012, 21:48 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Einfach und gut!


Alain Burky

27.01.2012, 17:37 Uhr
Melden 4 Empfehlung

Ist das von Politkern beschlossen, die zu fortgeschrittener Stunde mit
ihren frueheren Saufspielen in Studentenverbindungen prahlen ?
(Der Gesamtkonsum ist ja ruecklaeufig).
Antworten


Dani Trächsel

27.01.2012, 23:09 Uhr
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Welch eine Freude für die Fasnachtsbeizen, Weihnachtsmärkt, Sommerfeste, ab 22 Uhr ist Schluss mit lustig oder erhalten die Feste dann einen Sonderstatus, weil gerade ein Kantonsrat bei "SF bi de Lüt" dabei ist!
Also ehrlich werdet doch ein einziges Mal vernünftig, der Alkohol dient den Jugendlichen leider dazu den Frust der jugendfeindlichen Bevölkerung zu verkraften, nicht jeder Junge trinkt !


Andreas Notter

27.01.2012, 17:18 Uhr
Melden 5 Empfehlung

Geht's eigentlich noch? Wir bewegen uns mit Vollgas auf die Prohibition der 30er Jahr in den USA zu! Das passt zwar zur wirtschaftlichen Depression... Viel Spass macht das Leben allerdings so nicht.... Das wär ja gerade während einer Depression noch ein leichter Trost... Anstatt jedem etwas zu verbieten was der mehrheit nicht passt könnte man wieder allen mehr erlauben... und alle hätten was davon Antworten


Gerhard Engler

27.01.2012, 22:41 Uhr
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wir bewegen uns eher indie Richtung wie die USA von heute: Dort ist Alkoholkauf unter 21 verboten (auch Bier) und auf öffentlichen Strassen und Plätzen ist der Konsum für alle verboten. Wir sind allerdings noch nicht halb so weit.


Werner Bürki

27.01.2012, 15:47 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Besser wäre noch ein Depot für Büchsen und jegliche Art von Flaschen einzuführen. 2.- Franken sollten es sein. Da hätten wir nicht überall Flaschen und Büchsen sogar noch auf Weideflächen wo das Vieh weiden sollte. Antworten


Werner Fuchs

27.01.2012, 21:40 Uhr
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Die Einführung eines Depots wäre tatsächlich das Richtige. Ich ärgere mich fast täglich auf meinem Spaziergang, wenn ich die leeren Flaschen, Dosen und Snackbeutel im Wiesland sehe. Wenn die Grünen aber schreiben, ein Apfel sei teurer als eine Dose Bier, dann merkt man, dass diese Leute wohl noch nie einen Apfel eingekauft haben.


Max Meier

27.01.2012, 15:12 Uhr
Melden 14 Empfehlung

Wieder eine blöde und völlig unsinnige Verordnung mehr. Es braucht keine neuen Verordnungen. Durchsetzen und bei Missbrauch ahnden der bestehenden Gesetze und Verordnungen würde völlig ausreichen. Da ist der Hund begraben - sei es hier, im Asywesen, bei Gewaltdelikten, im Strassenverkehr oder wo auch sonst. Die, die sich an alles halten, fühlen sich immer unfreier und den Rest scherts eh nicht. Antworten


Dominique Dietiker

27.01.2012, 23:16 Uhr
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@Burky
Der Unterschied ist wichtig, wenn man darüber sprechen will. Gesetze werden vom Parlament gemacht, Verordnungen vom Bundesrat. Ich finde es wichtig zu verstehen, wer was macht. Juristen-Republik? Ja! Sie stimmen jede drei Monate über Gesetz- oder Verfassungsartikel, darum sollten Sie solche Unterschiede wissen.


Alain Burky

27.01.2012, 21:25 Uhr
Melden 1 Empfehlung

@Dietiker:
Gesetz/Verordnung:
Sind wir in einer Juristen-Republique?
Unvernuenftig bleibt unvernuenftig,
da koennen Sie bis auf Voltaire/Rousseau zurueckgehen ...
(cons c'est cons).


Beatrice Fink

27.01.2012, 21:17 Uhr
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Finde es auch sehr wichtig, dass die Durchsetzung schärfer beobachtet und vor allem strikte geahndet wird. Aber die liebe Polizei stellt lieber Strafzettel und Parkbussen aus, als anderen Gesetzen nachzugehen...


Reto Roth

27.01.2012, 17:04 Uhr
Melden 1 Empfehlung

@Dietiker Es ist ein neues Verbot. Punkt. Aus. Amen. Wir ersticken an verboten - da interessiert es nicht, ob eine bestehende Verortnung angepasst wird oder ob es eine neue ist. Verbot ist Verbot.


Dominique Dietiker

27.01.2012, 15:58 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Das ist die Revision eines schon existierenden Gesetzes, keine neue Verordnung. Kenne Sie den Unterschied zwischen den Beiden?


Eugen Fischer

27.01.2012, 14:55 Uhr
Melden 4 Empfehlung

Eine reine Schnappsidee, den wer den Alkohol braucht, egal für welchen Zweck, die werden sich doch arrangieren. In der Vergangenheit hat man ja klar feststellen müssen, dass bei alkohopops der Konsum sich sehr schnell gewandelt hat auf die höheren Promilleklassen. Fazit: Jegal welche Verordnungen getätigt werde, die Konsumenten finden immer einen Weg. Antworten


Nico Meier

27.01.2012, 14:45 Uhr
Melden 18 Empfehlung

Der Bundesrat ist ja durchdrungen von Logik wenn der Jungendliche zwischen 22:00 und 06:00 kein Alk kaufen kann trinkt er auch kein Alk während dieser Zeit.
Ist ja logisch wenn am Sonntag alle Läden geschlossen sind esse ich jeweils auch den ganzen Tag nichts ;-)
Antworten


Carlo Müller

27.01.2012, 16:49 Uhr
Melden 11 Empfehlung

@Stutz: Was meinen Sie mit "normalen Ladenöffnungszeiten"? Für mich wäre wäre normal, wenn jeder seinen Laden dann öffnet und schliesst wann es ihm passt, ohne dass der Staat oder die Berufsbünzlis dreinreden. Einverstanden?


Markus Stutz

27.01.2012, 15:02 Uhr
Melden 3 Empfehlung

es ist sicher unpraktischer mit 20 alkopops umherziehen zu müssen als sich immer einen frischen neuen, kalten zu kaufen. die alternative in bars zu trinken ist zu teuer. somit werden die einen oder anderen effektiv nichts mehr trinken. noch besser wäre es, diesen blödsinn zu beenden und normale ladenöffnungszeiten wieder einzuführen.


Nico Meier

27.01.2012, 14:31 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Ich habe festgestellt, dass im Detailhandel am meisten alkohol gekauft wird Montag bis Freitag jeweils zwisch 09:00 und 18:30 sowie am Samstag von 10:00 bis 18:00 daher sollte meiner Meinung nach während diesen Zeiten kein Alkohol verkauft werden ;-)
Wenn ich nun zu Hause eine Flasche Whiskey habe und diese am Abaned nach 22:00 konsumieren möchte Brauche ich eine Bewilligung?
Antworten


Daniel Seiler

27.01.2012, 14:17 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Am letzten Kleinbasler Freiheitspodium hatten wir das Thema diskutiert und man war sich einig, dass man zuerst die rechtliche Problematik bei den Alkohol-Testkäufen regeln und nicht den Jugendschutz für ein neues Verbot vorschieben soll.... Antworten


linus stamm

27.01.2012, 14:12 Uhr
Melden 9 Empfehlung

ich akzeptiere einen kleinen prozentualen Missbrauch beim Alkohol, wenn damit eine gewisse Freiheit bleibt. Dass sich ein kleiner Teil der Jugendlichen übel betrinkt, nehme ich hin! Um jährlich nur eines oder zwei Junge mehr vor der Alkoholvergiftung zu schützen, lohnt es sich nicht, alle mit Gesetzesverschärfungen zu bestrafen. Der Durchschnittsverbrauch ist stetig am Sinken, das reicht mir! Antworten


Hugo Ferrari

27.01.2012, 13:10 Uhr
Melden 10 Empfehlung

Wenn es effektiv ein zeitliches Verkaufsverbot braucht, dann aber für alle, inkl. Bars und Restaurants. Oder will man damit die Abzockerei der Gaststätten unterstützen? Antworten


John Clark

27.01.2012, 14:13 Uhr
Melden 4 Empfehlung

So ein Verbot kennt man ja aus UK und sie wissen u.U. was dort passiert wenn die Letzte Runde eingläutet wird? Die Theke wird belagert und es werden Pitchers und Pints à gogo bestellt. Naja, das Problem haben Erwachsene wohl seit es Alkohol gibt, hier spielt wohl die Vorbildsfunktion von elteren Mitmenschen der Jugendlichen eine Rolle? Nicht?


Lola Magoo

27.01.2012, 13:05 Uhr
Melden 17 Empfehlung

Jugendliche dürfen doch gar keinen Alkohol kaufen, wieso werden immer irgendwelche Bestimmungen zum Alkoholverkauf verschärft? Was kommt als nächstes? Autofahrverbot oder Tempo 30 nach 22 Uhr, weil die meisten Strolchenfahrten dann geschehen? Antworten


Michael Trümmer

27.01.2012, 21:57 Uhr
Melden

Als Jugendlicher gilt man in der CH bis 25 Jahre. Alkohol darf man ab 16 kaufen.


Lukas Maurer

27.01.2012, 12:23 Uhr
Melden 9 Empfehlung

Wieso man in Tankstellenshops überhaupt Alkohol verkaufen darf, ist mir schleierhaft. Das gehört ganz sicher nicht zu dem, was Autofahrer unterwegs brauchen. Antworten


Oliver Burkardsmaier

27.01.2012, 14:57 Uhr
Melden 9 Empfehlung

Ich habe früher oft bis nach Mitternacht gearbeitet. Da hab ich mich gefreut, wenn ich an der Tankstelle noch ein Bier bekommen hab, das ich dann zu Hause friedlich trinken kann.
Abgesehen davon: Es wäre ein trauriges Land, wo alles verboten wird, dessen unmittelbarer Nutzen sich nicht jedem sofort erschliesst.


Walter Meier

27.01.2012, 13:34 Uhr
Melden 4 Empfehlung

An Autobahnen dürfen sie's nicht....Aber als Beifahrer darf man schon..


Bruno Bernasconi

27.01.2012, 12:39 Uhr
Melden 15 Empfehlung

@Lukas Maurer: Aber vielleicht zu Hause? Es gibt relativ wenig Autofahrer, die dauernd im Auto sitzen.


Nathalia Rothenberger

27.01.2012, 12:08 Uhr
Melden 24 Empfehlung

schön versucht man uns Junge wieder einmal in die Schranken zu weisen. Schön, waren die Alten ja nie jung.
Dumm nur, dass diese Vorschrift genau die treffen wird, die länger arbeiten müssen und sich somit kein ruhiges Feierabendbier mehr gönnen können. Der Alkohol wird einfach vorher eigekauft und gebunkert.
Manchmal habe ich das Gefühl, solche Beschlüsse werden aus jux entschieden...
Antworten


Angela Nussbaumer

28.01.2012, 10:48 Uhr
Melden

Das Feierabendbier kann man auch zuhause trinken, liebe Frau Rothenberger. Und @Longho: Bier vorher einkaufen und halt mitnehmen ins Kino; wo ist das Problem? Mir geht dieses Gejammere auf die Nerven. Alles muss immer und sofort verfügbar sein, ohne dass man selbst verantwortlich sein will für die Befriedigung seiner Bedürfnisse zu jeder Tages- und Nachtzeit. Reine Frage der Selbstverantwortung.


Pietro Longho

27.01.2012, 13:58 Uhr
Melden 6 Empfehlung

Ja, das ist schon eine tolle Idee... Da wollte ich mal nach dem Kino im Zug nach Hause noch gemütlich ein Bier trinken, und was ist? Coop City am Bahnhof Basel hat abgedeckt. Also durfte ich in der Bar nebenan für eine Büchse Bier halt Fr. 5.- bezahlen anstatt nur Fr. 1.70 wie im Coop. Äääääähhh... war da was? Vielen Dank für diese Superidee, beschränkte Politiker.


Hermann Meyer

27.01.2012, 12:07 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Indem der Bundesrat auf die beste Möglichkeit zur Reduzierung des Konsums und damit der Schäden verzichtet, wird alles mehr oder weniger bleiben wie bisher. Bei der Schnapswerbung kommt er der Alkoholindustrie sogar noch entgegen.
Ob das sinnvolle “Nachtregime” durchkommt, ist noch lange nicht sicher, ist doch der Alkoholverkauf das wichtigste Argument für die verlangten 24h Ladenöffnungszeiten.
Antworten


Bea Habegger

27.01.2012, 11:14 Uhr
Melden 18 Empfehlung

Ein Beschluss von Politikern nach durchzechter Nacht und ein wenig beschwipst, oder was soll das bitte? Mehr Werbung für Alkohol und im Gegenzug Einschränkungen beim Verkauf (Regale abdecken usw.)? Oder eine Schnapsidee um der nicht mehr so lukrativen Werbebranche gerecht zu werden? Antworten


John Clark

27.01.2012, 10:38 Uhr
Melden 23 Empfehlung

Gute Regelung, die sicher funktionieren wird... NICHT. Anno dazumal, wo ich noch 16 war und die einzige Tankstelle in der Gegend um 21 Uhr schloss, hatten wir das Problem proaktiv beseitigit in dem wir um 8.50 Uhr mit einem genug grossen Vorrat zugedeckt haben. Tja, aber soooo intelligent sind die Jugendlichen von heute ja nicht ... "so en Seich!". Antworten


Philipp Rittermann

27.01.2012, 10:30 Uhr
Melden 28 Empfehlung

also ich bin dafür, dass auch bei plausch-veranstaltungen wie dem wef, die bundesräte nur rimus trinken dürfen! Antworten


Ursi Brock

27.01.2012, 10:22 Uhr
Melden 4 Empfehlung

Von mir aus kann man das auch in den Restaurants und Bars machen. Schaut man nach England, das einst über Mittag und am nach 23h Sperrstunde für Alkohol hatte und die enormen Alkohol und Säuferprobleme nach der Liberaliserung des Gaststättengesetzes wäre das sicher kein schlechter Ansatz. Es gibt nun mal Leute die können mit Freiheit nicht umgehen und dann muss man die halt am Händchen führen. Antworten


Peter Mall

27.01.2012, 13:33 Uhr
Melden 6 Empfehlung

Frau Brock, England hatte das Säuferproblem erst recht vor der Liberalisierung. Ich kann das beurteilen, da ich damals eine Zeit lang in England gewohnt habe. Die Devise war: Das Pub öffnet, und jetzt haben wir drei Stunden Zeit, uns zu besaufen, achtung, fertig, los! Ich habe nirgendwo anders vergleichbare Besäufnisse erlebt.


Jacqueline Gafner

27.01.2012, 11:12 Uhr
Melden 18 Empfehlung

@ Ursi Brock: Es gibt auch Leute, die können nicht Autofahren und sind trotzdem auf vier Rädern unterwegs, also verbieten wir das Autofahren doch gleich für alle: Ist das Ihr logischer Ansatz?


Peter Kniebel

27.01.2012, 10:57 Uhr
Melden 13 Empfehlung

Nur hat es in England nichts gebracht, der Alkoholkonsum ist nicht zurück gegangen. Zudem hat vieles heute wieder deutlich länger geöffnet als 23 Uhr. Betrinken kann man sich auch in 2-3 Stunden, da spielt es keine Rolle wie lange die Bars geöffnet haben.


Fritz Kuster

27.01.2012, 10:17 Uhr
Melden 23 Empfehlung

Das ist so eine richtige Schnapsidee. Ich arbeite selbst in einem Spirituosenladen, seit ein paar Jahren gilt auch ab 22uhr verkaufsverbot. Doch anstatt das jetzt weniger eingekauft wird, kauffen die jungen auf Vorrat in viel grösseren Mengen gerade noch kurz vor 10 uhr. Das einzige Mittel das bei den Jungen wirkt, ist der Preis, aber da hatte der Bundesrat anscheinend zu viel Angst vorm gewerbe Antworten


Waldemar Da Rin

27.01.2012, 10:10 Uhr
Melden 24 Empfehlung

Klar wird nachts mehr gesoffen, tagsüber arbeiten wir schliesslich (meistens...). Bin aber trotzdem gegen diese Kollektivbestrafung. Gebt der Jugend eine Perspektive, dann saufen sie auch weniger. Wer will den heute noch Lehrlinge ausbilden, mit den ganzen Vorschriften, Kosten und dem Papierkram, der in den letzten Jahren immer absurder geworden ist. Antworten


Thomas Jordi

27.01.2012, 10:03 Uhr
Melden 22 Empfehlung

Lockern des Werbeverbots, nicht anpassen der Steuer, aber gleichzeizig Verkaufsverbot. Ich begreif das nicht ganz. Antworten


Samuel Koch

27.01.2012, 10:01 Uhr
Melden 23 Empfehlung

Irgendwie erinnert mich dies an die guten USA. Alkohol nur in Papptüten und ja nicht öffentlich. Jetzt fehlt nur noch das der Gerold Lauber oder sonst irgendso eine Bauernschlauer auf die Idee kommt Fussballspiele nach 22 Uhr oder vor 06 Uhr anzupfeiffen. Damit die ach so sucht gefährdeten Fans kein Bier kaufen können. Quo vadis Helvetia? Antworten


anton haefliger

27.01.2012, 09:41 Uhr
Melden 37 Empfehlung

dann wird auf vorrat gekauft und vermutlich deswegen gleich noch mehr gesoffen. aber hauptsache man erweckt den eindruck, dass etwas getan wird... Antworten


max meier

27.01.2012, 09:29 Uhr
Melden 26 Empfehlung

Führt doch endlich wieder eine Sperrstunde für Jugendlich ein. Kein Ausgang für unter 16 Jährige länger als 22:00h, bis 18 Jahre maximal 24:00h! Dazu ein absolutes Alkoholverbot! So könnte man die entgleiste und entwurzelte Jugend auf die Bahn zurück bringen - und die Eltern müssten sich wieder mit Ihren Kindern beschäftigen. Was am Wochenende in der Stadt abgeht, ist nicht mehr akzeptabel. Antworten


Verena Eigenmann

27.01.2012, 16:58 Uhr
Melden 3 Empfehlung

@ meier: Sie haben sicher keine Kinder im Alter von 16 und 18 Jahren, denn ansonsten würden Sie sich nicht so intelligent ausdrücken. Früher gab es eine Polzeistunde. Sie gehen nicht mit der Zeit. Man kann nicht auf einer Seite "verlängern" und im Gegenzug beschneiden.


Carlo Müller

27.01.2012, 10:41 Uhr
Melden 3 Empfehlung

@Sutter: Man kann natürlich nicht mit 16 plötzlich draufhauen, da muss man schon früher in die richtige Richtung lenken.


Max Sutter

27.01.2012, 10:37 Uhr
Melden 6 Empfehlung

Mensch Meier! Sie treffen den Nagel auf den Kopf. Wenn Sie die Jugend auf die Bahn zurück bringen wollen, dann hat der andere Meyer (der Andreas von der SBB) bestimmt nichts dagegen. Und überhaupt, haben Sie sich schon je mit einem 16-Jährigen beschäftigt? Fürs Entgleisen einfach nur draufzuhauen ist nicht mehr so richtig in. Erziehung nach alter Väter Sitte könnte Sie sonst ins Zuchthaus bringen.


Carlo Müller

27.01.2012, 10:19 Uhr
Melden 11 Empfehlung

@Roli Peter: Wie wäre es, wenn zur Abwechslung mal wieder die Eltern und nicht der Staat in die Verantwortung genommen würden?
Es ist noch nicht so lange her, da war es üblich, dass man erst ab 16 Jahren, bzw. nach dem Abschluss der obligatorischen Schule in den Ausgang ging...


Roli Peter

27.01.2012, 10:05 Uhr
Melden 12 Empfehlung

... und SIE stellen sich jeden Abend und jedes Wochenende freiwillig - und natürlich kostenlos - für die Kontrollen zur Verfügung. Herzlichen Dank.


Rudolf Steiner

27.01.2012, 10:00 Uhr
Melden 28 Empfehlung

Es scheint mir seien da gewisse Personen etwas unter dem Einfluss einer geistigen Sperrstunden gestanden...



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