Schweiz

Kündigungsschutz und Mehrsprachigkeit: Der Ständerat in Kürze

Aktualisiert am 13.03.2012 3 Kommentare

Die Mitglieder der kleinen Kammer haben heute unter anderem über den Kündigungsschutz fürs Bundespersonal debattiert. Ein Überblick.

Diskutiert mit: Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf heute im Ständerat.

Diskutiert mit: Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf heute im Ständerat.
Bild: Keystone

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Kündigungsschutz

Der Ständerat hat mit 29 zu 2 Stimmen dem revidierten Bundespersonalgesetz (BPG) zugestimmt. In der Vorlage wird der Kündigungsschutz gelockert. Im Gegenzug wird eine gesetzliche Grundlage für einen Elternurlaub geschaffen. Die Vorlage sei ein Kompromiss zwischen den Sozialpartnern, erklärte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Eingeführt hat die kleine Kammer einen Sprachförderungsartikel. Im neuen BPG werden aber vornehmlich die Anstellungsbedingungen für das Bundespersonal denjenigen der Privatwirtschaft angepasst. Damit bleibe die Eidgenossenschaft eine wettbewerbsfähige Arbeitgeberin, die mit der Privatwirtschaft Schritt halten könne, wurde argumentiert. Die Gegner wehrten sich gegen Privilegien für das Bundespersonal. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.

Mehrwertsteuer

Die Hotellerie wird nicht von der Mehrwertsteuer befreit. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat gegen eine Sonderregelung ausgesprochen. Er lehnte es mit 24 zu 14 Stimmen ab, auf die Beratungen darüber einzutreten. Damit ist die Vorlage vom Tisch. Die Befürworter wollten damit die Folgen des starken Frankens abfedern. Die Hotellerie, die heute von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz profitiert, sollte vom 1. April an für ein Jahr von der Mehrwertsteuer befreit werden. Dies hätte Ausfälle von 150 bis 160 Millionen Franken zur Folge gehabt. Die Gegner sahen darin eine Subventionierung nach dem Giesskannenprinzip. Lesen Sie hier mehr dazu.

Mehrsprachigkeit

Der Ständerat hat eine Motion aus der eigenen Staatspolitischen Kommission an den Nationalrat weitergeleitet, die vom Bund die Förderung der Mehrsprachigkeit - insbesondere bei Top- Kadern verlangt. Sie soll vom Arbeitgeber finanziert werden. Von dieser Finanzierungspflicht wollte der Bundesrat nichts wissen - vergeblich. (wid/sda)

Erstellt: 13.03.2012, 14:42 Uhr

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3 Kommentare

Linus Huber

14.03.2012, 01:50 Uhr
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1. Die Gehaltsveränderungen des Bundespersonals sollte an den Staatshaushalt gebunden werden. Ohne Abbau der Schulden, keine Gehaltserhöhungen.
2. Pensionen von Bundespersonal sollten auf keinem Fall vom Staat garantiert werden.
3. Mehrsprachigkeit bedarf keiner staatlichen Unterstützung. Der Staat soll sich nur dort einmischen, wo es wirklich notwendig ist.
Antworten


babs widmer

13.03.2012, 17:42 Uhr
Melden 5 Empfehlung 0

"Der SR hat mit 29 zu 2 Stimmen", wo war die andere hälfte - hatten sie order nicht abzustimmen um das resultat wieder passend zu machen? Antworten



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