Schweiz
Kündigungsschutz und Mehrsprachigkeit: Der Ständerat in Kürze
Aktualisiert am 13.03.2012 3 Kommentare
Artikel zum Thema
- Keine Sonderbehandlung für die Hotellerie
- Das neue Jahr bringt leere Betten
- «Unsere Heimat verliert ihr Gesicht»
- Nationalrat will Delfinhaltung verbieten
- Ein Bumerang für die Verkehrsministerin
Stichworte
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Kündigungsschutz
Der Ständerat hat mit 29 zu 2 Stimmen dem revidierten Bundespersonalgesetz (BPG) zugestimmt. In der Vorlage wird der Kündigungsschutz gelockert. Im Gegenzug wird eine gesetzliche Grundlage für einen Elternurlaub geschaffen. Die Vorlage sei ein Kompromiss zwischen den Sozialpartnern, erklärte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Eingeführt hat die kleine Kammer einen Sprachförderungsartikel. Im neuen BPG werden aber vornehmlich die Anstellungsbedingungen für das Bundespersonal denjenigen der Privatwirtschaft angepasst. Damit bleibe die Eidgenossenschaft eine wettbewerbsfähige Arbeitgeberin, die mit der Privatwirtschaft Schritt halten könne, wurde argumentiert. Die Gegner wehrten sich gegen Privilegien für das Bundespersonal. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.
Mehrwertsteuer
Die Hotellerie wird nicht von der Mehrwertsteuer befreit. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat gegen eine Sonderregelung ausgesprochen. Er lehnte es mit 24 zu 14 Stimmen ab, auf die Beratungen darüber einzutreten. Damit ist die Vorlage vom Tisch. Die Befürworter wollten damit die Folgen des starken Frankens abfedern. Die Hotellerie, die heute von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz profitiert, sollte vom 1. April an für ein Jahr von der Mehrwertsteuer befreit werden. Dies hätte Ausfälle von 150 bis 160 Millionen Franken zur Folge gehabt. Die Gegner sahen darin eine Subventionierung nach dem Giesskannenprinzip. Lesen Sie hier mehr dazu.
Mehrsprachigkeit
Der Ständerat hat eine Motion aus der eigenen Staatspolitischen Kommission an den Nationalrat weitergeleitet, die vom Bund die Förderung der Mehrsprachigkeit - insbesondere bei Top- Kadern verlangt. Sie soll vom Arbeitgeber finanziert werden. Von dieser Finanzierungspflicht wollte der Bundesrat nichts wissen - vergeblich. (wid/sda)
Erstellt: 13.03.2012, 14:42 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
3 Kommentare
1. Die Gehaltsveränderungen des Bundespersonals sollte an den Staatshaushalt gebunden werden. Ohne Abbau der Schulden, keine Gehaltserhöhungen.
2. Pensionen von Bundespersonal sollten auf keinem Fall vom Staat garantiert werden.
3. Mehrsprachigkeit bedarf keiner staatlichen Unterstützung. Der Staat soll sich nur dort einmischen, wo es wirklich notwendig ist.
Antworten
Schweiz
- 14:32«Bei gewissen Produkten sind die Regeln nicht ideal»
- 12:34Zwei lange Tunnels verbinden ab 2025 Schwyz und Uri
- 11:35Innerschweizer Finanzdirektoren auf «Tour de Berne»
- 09:05Welche Ziele China mit dem Abkommen verfolgt
- 08:47«Jetzt sollte man nicht jammern, dass die Initiative umgesetzt wird»
- 06:31Informationsaustausch mit EU ist beschlossene Sache
Online-Wettbewerb
Wir feiern - Sie profitieren. Einen Tag lang freie Fahrt ab CHF 25.- mit Bahn, Bus und Schiff im gesamten BLS-Gebiet.
Alles für Abonnenten und Abonnentinnen
Laden Sie sich Ihr ePaper auf Ihren Computer und blättern Sie gratis und ab 5 Uhr früh in Ihrem "Bund".

Bitte warten

























