Kritik an «Amerikanisierung» des Strafrechts
Von Markus Brotschi, Bern. Aktualisiert am 16.07.2010 31 Kommentare
Zurzeit überbieten sich bürgerliche Politiker mit Vorstössen zur Verschärfung des Strafrechts, das erst vor drei Jahren in Kraft trat. Gefordert werden mehr und höhere Gefängnisstrafen oder die Erschwerung des bedingten Vollzugs. Der Ruf nach Verschärfung kommt nicht nur von der SVP. Auch CVP-Präsident Christophe Darbellay will angesichts zunehmender Gewalt «weg von der Resozialisierung hin zu mehr strafrechtlichen Massnahmen». Wie SVP-Präsident Toni Brunner forderte er unlängst, Kasernen und Zivilschutzbunker als Gefängnisse für Kleinkriminelle zu brauchen. Begründet wird die härtere Gangart mit der «Milde» des Strafrechts. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf arbeitet an einer Revision mit höheren Strafmassen. Einen ersten Teil hat sie bereits präsentiert mit der Abschaffung bedingter Geldstrafen und der Wiedereinführung kurzer Gefängnisstrafen.
Der emeritierte Freiburger Strafrechtsprofessor Franz Riklin, der als Experte massgeblich an der Reform von 2007 beteiligt war, macht eine politische Grundstimmung aus, die er als «Amerikanisierung» bezeichnet. «Die Politik setzt auf höhere Strafen in der Meinung, damit lasse sich die Kriminalität reduzieren. Das Beispiel der USA zeigt jedoch, dass längere Gefängnisstrafen nicht zu einer geringeren Kriminalität führen.» Allenfalls entsprächen höhere Strafen dem Rechtsgefühl der Gesellschaft.
«Bedingt» nur ausnahmsweise
Anderer Meinung ist CVP-Nationalrat Norbert Hochreutener (BE), zumindest was Gewalttaten betrifft. Das Gesetz sehe heute für Körperverletzung eine Maximalstrafe von drei Jahren Gefängnis vor, wenn das Opfer keine bleibenden Schäden erleidet. «Zunehmend gehen aber die Täter mit brutaler Gewalt vor und oft ist es nur Zufall, dass das Opfer keine bleibenden Schäden davonträgt.» Für solche Fälle erachtet Hochreutener das Strafmass als zu gering. «Wenn man bedenkt, dass Diebstahl mit bis zu 5 Jahren bestraft werden kann.»
Ebenfalls von der CVP kommt die Forderung, die Hürden für den bedingten Strafvollzug höher zu legen. Heute sei der bedingte Vollzug der Normalfall, was der Strafe die abschreckende Wirkung nehme. Die CVP will wieder zum alten Recht übergehen, nach welchem «bedingt» nur bei guter Prognose für den Täter gewährt wurde und eine «Rechtswohltat» war. Riklin hält diese Forderung für problematisch. Tatsächlich habe das Gesetz vor 2007 eine gute Prognose verlangt. «Die Gerichte haben das aber nach dem Grundsatz gemacht: No news are good news.» Die Revision habe 2007 nur die bereits geltende Gerichtspraxis ins Gesetz überführt. «Die CVP soll anhand von Beispielen sagen, wie zu entscheiden sei, ob ein Delinquent bisher ein unauffälliger Normalverbraucher war», fordert Riklin.
Auch der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel Niggli hält die Verschärfungsdebatte für unbegründet. Er teilt Riklins Eindruck der «Amerikanisierung». Dabei habe die Schweiz bei der Schwerkriminalität eine viermal tiefere Rate als Deutschland oder Frankreich. Die USA verzeichneten gar 40-mal mehr schwere Gewaltdelikte, auch wenn Straftäter in den USA viel schneller im Gefängnis landen. «Die Politiker orientieren sich mit ihren Forderungen an einer kleinen Gruppe von Intensivtätern», kritisiert Niggli. Dabei gerate ein Drittel aller Männer in der Schweiz einmal im Leben mit dem Strafrecht in Konflikt. Viele würden nach der Bestrafung nicht rückfällig. Dies belege die Wirkung des Strafrechts. «Auch bedingte Strafen beeindrucken die meisten. Denn auch das ganze Strafverfahren und die Verfahrenskosten wirken auf Normalbürger abschreckend.» Nicht belegt ist für Niggli hingegen die abschreckende Wirkung harter Strafen.
Killias: «Strafen schrecken ab»
Für den Zürcher Kriminologen Martin Killias ist die abschreckende Wirkung von Strafen «an sich experimentell gut belegbar». «Dass längere Gefängnisstrafen mehr abschrecken als kurze, scheint ein neues Experiment in Italien zu bestätigen.» Das Gegenbeispiel der USA, wo härtere Strafen als in Europa ausgesprochen werden, ist für Killias nicht schlüssig, «da dort entgegen der gängigen Meinung Gewaltdelikte mit Ausnahme von Morden nicht häufiger sind als im europäischen Durchschnitt».
Entscheidend für die präventive Wirkung einer Strafe ist laut Killias allerdings nicht, ob ein Delikt mit drei oder fünf Jahren Gefängnis geahndet wird, sondern ob überhaupt mit einer Strafe gerechnet werden muss. Die Forderung der CVP, weniger bedingte Strafen zu gewähren, unterstützt Killias deshalb. «Denn für viele Täter heisst ‹bedingt› ‹keine Strafe›. Als Praktiker hört man immer wieder Leute sagen, sie seien freigesprochen worden. Dabei wurden sie zu einer bedingten Strafe verurteilt.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 15.07.2010, 22:48 Uhr
Kommentar schreiben
31 Kommentare
Es sind weniger die absoluten Strafen bei einzelnen Verbrechen die mich zu lasch dünken sondern primär die Relation der Strafen verschiedener Delikte zueinander und der doch in der Schweiz mittlerweilen recht komfortable Strafvollzug. Da sollten wir aus meiner Sicht ansetzen. Antworten
Eine Verschärfung einer Strafe bringt fast nichts. Das ist richtig. Doch sind unsere "Strafen" momentan so lasch, dass es gar keine wirkliche Strafen sind. Wenn man heute verschärft, dann werden "Strafen" zu Strafen, welche auch wirklich strafen. Denn wirkliche Strafen nützen was: Es kommt nicht darauf an, wie hoch diese sind, doch es müssen echte Strafen sein. Antworten
Schweiz
Live @ Sunset
11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!
Online-Wettbewerb
Jetzt mitmachen!: Gewinnen Sie einen Abend als Statist bei den Tellspielen Interlaken!
Remund führend in Werbetechnik
Kein Wunsch zu aufwendig, kein Format zu gross - Remund Werbetechnik löst jede Aufgabe mit modernster Technik.






