Schweiz

Kriminelle Ausländer ausschaffen – aber wie?

Von Verena Vonarburg, Bern. Aktualisiert am 05.10.2010 12 Kommentare

Die SVP und Eveline Widmer-Schlumpf streiten über die Ausschaffungsinitiative. Diese sei unverhältnismässig und nicht logisch, sagt die Bundesrätin. Die SVP kontert, der Gegenentwurf wolle «Verbrecher verhätscheln».

Eröffnen den Abstimmungskampf zur Ausschaffungsinitiative:  Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf zusammen mit der St. Galler Regierungsrätin Karin Keller-Sutter.

Eröffnen den Abstimmungskampf zur Ausschaffungsinitiative: Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf zusammen mit der St. Galler Regierungsrätin Karin Keller-Sutter.
Bild: Keystone

Ein ausländischer Raser, der fahrlässig einen Menschen tötet: Wird er ausgeschafft? Nein, falls die SVP-Ausschaffungsinitiative angenommen wird, erklärte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf zum Start des Abstimmungskampfs gegen das Volksbegehren. Automatisch ausgeschafft würde der Initiative zufolge nur, wer ein vorsätzliches Tötungsdelikt begangen habe: ein Raser also, der absichtlich jemanden zu Tode gefahren hat. «Die Raser, die in der Regel ja fahrlässig handeln oder den Tod in Kauf nehmen, die würden nicht darunterfallen», sagte Widmer-Schlumpf.

SVP-Nationalrat Luzi Stamm rechtfertigte sich gestern: «Wenn die Raserdelikte schon so modern gewesen wären, als wir das formulierten, hätten wir sie vielleicht auch reingenommen.» Es stimme jedoch nicht, dass die SVP die Raser nicht ausschaffen wolle. «Aber ich gebe zu: Gemäss unserer Initiative ist das nicht so definiert», räumte er ein. Der Deliktkatalog der SVP-Initiative sei «nicht vollständig». Damit auch fahrlässig tötende Raser ausgewiesen werden könnten, müsste das in einem Gesetz formuliert werden.

Klar formulieren

Die SVP betont generell, das Parlament könne weitere Delikte benennen, die zur Ausweisung führen. Das wäre zwar möglich, sagte Widmer-Schlumpf, aber die Stimmenden hätten ein Recht darauf, am 28. November zu wissen, was nach der Abstimmung über Ausschaffungsinitiative und Gegenentwurf tatsächlich gelte. Eine Initiative, so die Bundesrätin, «müsste so formuliert werden, dass sie umgesetzt werden kann, ohne dass noch Dutzende von Politikern und Rechtsgelehrten sich darüber unterhalten, wie der Vollzug aussehen soll».

Gemäss Gegenvorschlag des Parlaments, den der Bundesrat unterstützt, würden Raser ausgewiesen, wenn sie eine Strafe von zwei Jahren und mehr kassiert haben. «Bei fahrlässiger Körperverletzung mit gravierenden Körperschäden kann die Strafe zwei oder drei Jahre sein», sagte die Justizministerin. Der Gegenvorschlag sei «in sich logisch und präziser.» Er benennt Delikte, aber auch Strafmasse. Alle Delikte mit einer Strafe von mindestens einem Jahr und alle Strafen von mindestens zwei Jahren könnten zu einer Ausweisung führen. Allerdings müsste – im Unterschied zur Initiative – jeder Fall einzeln geprüft werden.

Widmer-Schlumpf hielt gestern fest, es sei heute schon möglich, Raser, die sich schwerer Körperverletzung schuldig gemacht oder sogar einen Todesfall verursacht haben, auszuweisen. Das geschehe in Einzelfällen. Nur: Es ist an den Kantonen, an den Ausländerbehörden, zu entscheiden, wie das Ausländergesetz vollzogen wird.

Föderalismus als Problem

Das ist der springende Punkt: Die Kantone haben heute einen beträchtlichen Ermessenspielraum. Die einen sind streng, die anderen lasch. Je nachdem, wo der Ausländer wohnt, kann er bleiben oder muss zurück. Darum hat die SVP ihre Initiative lanciert und innert weniger Monate über 200'000 Unterschriften gesammelt.

Gemäss Widmer-Schlumpf werden nach heutiger Praxis rund 400 Ausländer jährlich ausgeschafft. Exakte Statistiken der Kantone existieren nicht. Wird der direkte Gegenvorschlag angenommen, wären laut Widmer-Schlumpf 800 Ausschaffungen möglich. Wobei bei den Straffälligen geprüft werden müsste, ob bei ihnen eine Ausschaffung verhältnismässig wäre. Bei der Initiative, die eine automatische Ausschaffung verlangt, gehe man von rund 1400 Ausschaffungen aus, sagte die Justizministerin. Darunter gebe es aber möglicherweise auch solche, die trotz Automatismus nicht ausgeschafft würden: Flüchtlinge, die in ihrer Heimat bedroht sind. Die SVP ihrerseits spricht von 1500 Ausschaffungen.

Verstoss gegen Völkerrecht

Die Initiative ist zwar für gültig erklärt worden, sie kann aber gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit in unserer Verfassung verstossen wie auch gegen Völkerrecht, namentlich gegen das EU-Freizügigkeitsabkommen. Die SVP sieht darin kein Problem.

Damit die Linke im Parlament wenigstens zum Teil dem Gegenvorschlag zustimmte, wurde ein Artikel eingeführt, wonach die Integration von Ausländern gefördert wird. Die allgemeine Bestimmung müsste später auf Gesetzesstufe erst noch konkretisiert werden. Die SVP bekämpft den Integrationsartikel trotzdem heftig: Der Bund wolle Kriminelle integrieren statt ausschaffen, moniert sie.

Am 1. November übernimmt Widmer-Schlumpfs Nachfolgerin Simonetta Sommaruga das Geschäft – und führt den Abstimmungskampf zu Ende. Die SP-Frau wird auch ihre eigene Partei, die in der Frage gespalten ist, für ein Ja zum Gegenvorschlag zu gewinnen versuchen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 04.10.2010, 23:32 Uhr

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12 Kommentare

Hans Meyer

05.10.2010, 10:10 Uhr
Melden

Wenn eine Ausschaffung bei einer Strafe von 2 Jahren erfolgen soll, kann man sicher sein, dass kaum mehr Strafen von 2 Jahren ausgesprochen werden von unseren Richtern. Und heissen 2 Jahre, 2 Jahre bedingt oder unbedingt? Antworten


Christian Nogler

05.10.2010, 11:40 Uhr
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Seien wir doch ehrlich, das ganze Gegenvorschlagtheater wird doch nur von den Gegenparteien der SVP aufgezogen, damit auf keinen Fall diese gewinnen kann! Leider fallen die Stimmbürger reihenweise auf diese miesen Tricks herein! - Wie glaubwürdig deren Parole ist, haben wir bei der Personenfreizügigkeit schmerzhaft erfahren (müssen.. ..) Antworten



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